12.12.2017 Drucksache 6/4825Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 19. Dezember 2017 Angeblicher Vorfall in Gera am 23. Oktober 2017 (Messerstecherei) Die Kleine Anfrage 2617 vom 25. Oktober 2017 hat folgenden Wortlaut: Der Netzausgabe der Ostthüringer Zeitung vom 24. Oktober 2017 war unter anderem Folgendes zu entnehmen : "Am Montag, 23. Oktober, gegen 10.10 Uhr kam es in einem Sprachkurs in der Keplerstraße zunächst zu einer verbalen Auseinandersetzung zwischen mehreren Kursteilnehmern. Diese endete jedoch mit einer gefährlichen Körperverletzung. Der 29-jährige Täter syrischer Herkunft verletzte einen Landsmann (19) mit einem spitzen Gegenstand. Hierbei zog er sich selbst Verletzungen an der Hand zu. Nach der Auseinandersetzung flüchtete der 29-jährige Mann in Richtung Innenstadt, konnte aber durch die eingeleiteten Fahndung gestellt und vorläufig festgenommen werden. ..." Ich frage die Landesregierung: 1. Was genau hat sich bei dem einleitend geschilderten Vorfall ereignet? 2. Wie viele Ermittlungsverfahren wegen welcher Tatbestände wurden im Zusammenhang mit dem Vorfall gegen Personen mit welcher Staatsangehörigkeit (bitte sämtliche, auch etwaige vorherige angeben) eingeleitet? Wie war gegebenenfalls der Aufenthaltsstatus? 3. Sind die Tatverdächtigen, gegen die Ermittlungsverfahren eingeleitet worden sind, bereits in der Vergangenheit polizeilich auffällig geworden (Vorstrafen)? Wenn ja, welche und weshalb? 4. Wie viele Verletzte hat es infolge des Vorfalls gegeben? 5. Welchen Ausgang hatten die Ermittlungsverfahren? Wurden Gerichtsverfahren eingeleitet? Wenn ja, mit welchem Verfahrensabschluss (bei Verfahrenseinstellungen bitte jeweils den Grund und etwaige Auflagen angeben)? 6. Wie viele Polizeibeamte waren im Einsatz? Wurden Polizeibeamte verletzt? Wenn ja, wie viele und wie und wie lang waren beziehungsweise sind die Dienstausfallzeiten? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Brandner (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4825 Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 8. Dezember 2017 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Der Vorfall ist Gegenstand eines noch nicht abgeschlossenen Strafverfahrens (Stand: 20. November 2017). Unter Hinweis auf Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 477 Abs. 2 Satz 1 der Strafprozessordnung wird insbesondere aus Datenschutzgründen (Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung nach Artikel 2 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 1 Abs. 1 Grundgesetz, Artikel 6 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen) und vor dem Hintergrund der im Strafverfahren zu beachtenden Unschuldsvermutung (Artikel 6 Abs. 2 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten ) von weiteren als den nachstehenden Angaben abgesehen (vergleiche auch Beschluss des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 5. März 2014, Az.: 2 EO 386/13). Zu 1.: Nach bisher vorliegenden Erkenntnissen stellt sich der Sachverhalt wie folgt dar: Am 23. Oktober 2017 kam es in Gera zwischen Teilnehmern eines Sprachkurses zunächst zu einer verbalen Auseinandersetzung. In der Folge verletzte der Tatverdächtige einen syrischen Kursteilnehmer mit einem Messer, wobei er sich selbst eine Verletzung zuzog. Nach der Tathandlung flüchtete der Tatverdächtige, konnte jedoch im Rahmen der eingeleiteten Fahndungsmaßnahmen festgestellt und vorläufig festgenommen werden. Zu 2.: Es wurde ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung gegen einen syrischen Staatsangehörigen eingeleitet. Dieser ist nach polizeilichen Erkenntnissen im Besitz einer Aufenthaltsgestattung. Zu 3.: Zum Tatverdächtigen liegen polizeiliche Erkenntnisse vor. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Zu 4.: Es wurden zwei Personen verletzt. Zu 5.: Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen. Zu 6.: Zur Klärung des Sachverhaltes waren elf Polizeibeamte im Einsatz. Es wurden keine Polizeibeamten verletzt. Maier Minister Angeblicher Vorfall in Gera am 23. Oktober 2017 (Messerstecherei) Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: