06.12.2017 Drucksache 6/4834Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 19. Dezember 2017 Vergütung für künstlerische und wissenschaftliche Hilfskräfte an Thüringer Hochschulen im Wintersemester 2017/2018 Die Kleine Anfrage 2614 vom 23. Oktober 2017 hat folgenden Wortlaut: Die Hochschulen haben die Möglichkeit, Absolventinnen und Absolventen eines Studiengangs und fortgeschrittene Studierende als wissenschaftliche oder künstlerische Hilfskräfte zu beschäftigen. Sie haben die Aufgabe, das wissenschaftliche und künstlerische Personal der Hochschule bei der Erfüllung seiner Aufgabe und als Tutorinnen und Tutoren Studierende in ihrem Studium zu unterstützen. Das Ministerium trifft nach § 88 Thüringer Hochschulgesetz im Benehmen mit der Landesrektorenkonferenz durch Verwaltungsvorschrift nähere Regelungen, insbesondere zu Bemessungskriterien zur Beschäftigung wissenschaftlicher Hilfskräfte. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie haben sich die Vergütungssätze für künstlerische und wissenschaftliche Hilfskräfte mit Hochschulabschluss an den Thüringer Hochschulen seit dem Jahr 2014 entwickelt (bitte aufschlüsseln nach Hochschulabschluss , Hochschule und Jahresscheiben)? 2. Wie haben sich die Vergütungssätze für künstlerische und wissenschaftliche Hilfskräfte ohne Hochschulabschluss an den Thüringer Hochschulen seit dem Jahr 2014 entwickelt (bitte aufschlüsseln nach Hochschulabschluss , Hochschule und Jahresscheiben)? 3. Wurden künstlerische und wissenschaftliche Hilfskräfte in die Gestaltung der Vergütungssätze an den einzelnen Thüringer Hochschulen eingebunden und wenn ja, wie? 4. Welche Bestrebungen der Landesregierung gab es in der Tarifgemeinschaft der Länder bezüglich der Anregung bundeseinheitlicher Regelungen für einen Tarifvertrag für studentische Beschäftigte? 5. Wie bewertet die Landesregierung die Möglichkeit über eine Rahmendienstvereinbarung die Beschäftigungsbedingungen von studentischen Beschäftigten zu verbessern und welche gesetzlichen Rahmenbedingungen müssten dafür aus Sicht der Landesregierung geschaffen werden? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Schaft (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4834 Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 5. Dezember 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die erbetenen Angaben sind der als Anlage 1 beigefügten Tabelle zu entnehmen. Die Duale Hochschule Gera-Eisenach ist dort nicht berücksichtigt, da diese keine künstlerischen und wissenschaftlichen Hilfskräfte beschäftigt. Zu 2.: Die erbetenen Angaben sind der als Anlage 2 beigefügten Tabelle zu entnehmen. Auch hier ist die Duale Hochschule Gera-Eisenach aus dem zu Frage 1 genannten Grund nicht berücksichtigt. Die erbetene Aufschlüsselung nach Hochschulabschlüssen ist nicht möglich, da bei diesem Personenkreis gerade kein Hochschulabschluss vorhanden ist. Zu 3.: An der Friedrich-Schiller-Universität Jena und am Universitätsklinikum Jena erfolgt eine Beteiligung der studentischen Vertreter im Rahmen der Beschlussfassung des Senats zu den Vergütungssätzen. An den anderen Hochschulen wurden Studierende oder künstlerische und wissenschaftliche Hilfskräfte nicht an der Gestaltung der Vergütungssätze beteiligt. Zu 4.: Im Koalitionsvertrag der die Landesregierung tragenden Parteien vom 20. November 2014 wurde vereinbart , dass das Land mit den Gewerkschaften und den Studierendenvertretungen Gespräche über den Abschluss eines Tarifvertrags für studentische Hilfskräfte aufnehmen werde und in der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) auf dem Abschluss eines solchen Tarifvertrags hinwirken werde. Dementsprechend hat das für Tariffragen zuständige Thüringer Finanzministerium dieses Anliegen in der 8. Sitzung der Mitgliederversammlung der TdL 2015 erörtert. Die Mitgliederversammlung hat jedoch beschlossen, dass zu den Arbeitsbedingungen der wissenschaftlichen und studentischen Hilfskräfte keine Tarifverhandlungen auf Landesebene geführt werden. Entsprechend der Satzung der TdL ist es dem Freistaat Thüringen daher verwehrt, solche Verhandlungen zu führen. Zu 5.: Bislang ist es nicht möglich, eine Rahmendienstvereinbarung über die Beschäftigungsbedingungen von studentischen Hilfskräften abzuschließen, da diese keine Beschäftigten im Sinne des Thüringer Personalvertretungsgesetzes sind. Um über eine Rahmendienstvereinbarung die Beschäftigungsbedingungen zu regeln, wäre eine Änderung des Thüringer Personalvertretungsgesetzes erforderlich. Die derzeit in der Anhörung befindliche Fassung eines Änderungsgesetzes zum Thüringer Personalvertretungsgesetz sieht dahin gehend eine angemessene Öffnung vor. Tiefensee Minister 3 Drucksache 6/4834Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Anlage 1 Vergütungssätze für künstlerische und wissenschaftliche Hilfskräfte mit Hochschulabschluss (Angaben in Euro) Hochschule Abschluss Vergütungssätze 2014 2015 2016 2017 Universität Erfurt BA 8,00 9,50 9,50 11,00 MA 11,00 12,50 12,50 14,00 Technische Universität Ilmenau BA 9,59 9,90 9,90 10,30 MA 13,92 14,33 14,33 15,27 Friedrich-Schiller-Universität Jena BA 8,70 8,70 9,70 9,70 MA 11,80 11,80 13,20 13,20 Bauhaus-Universität Weimar BA 9,30 9,30 9,30 10,00 MA 12,60 12,60 12,60 14,00 Hochschule für Musik Franz Liszt Weimar BA 10,00 10,00 10,00 10,00 MA 13,00 13,00 13,00 13,00 Fachhochschule Erfurt BA 9,00 10,00 10,00 10,00 MA 12,00 12,00 12,00 12,00 Ernst-Abbe-Hochschule Jena BA 9,00 9,50 9,50 10,00 MA 10,00 10,50 10,50 11,00 Hochschule Nordhausen BA 10,00 10,00 10,00 10,00 MA 11,50 11,50 11,50 11,50 Hochschule Schmalkalden BA 10,50 10,50 10,50 10,50 MA 13,50 13,50 13,50 13,50 Universitätsklinikum Jena BA 8,70 9,50 9,70 9,70 MA 11,80 12,90 13,20 13,20 4 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4834 Anlage 2 Vergütungssätze für künstlerische und wissenschaftliche Hilfskräfte ohne Hochschulab schluss (Angaben in Euro) Hochschule Vergütungssätze 2014 2015 2016 2017 Universität Erfurt 7,00 8,00 8,50 10,00 Technische Universität Ilmenau 8,23 8,50 8,50 8,84 Friedrich-Schiller-Universität Jena 7,45 8,50 8,50 8,84 Bauhaus-Universität Weimar 8,00 8,50 8,50 8,90 Hochschule für Musik Franz Liszt Weimar 8,50 8,50 8,50 8,84 Fachhochschule Erfurt 8,00 8,50 8,50 9,00 Ernst-Abbe-Hochschule Jena 6,00 8,50 9,00 9,00 Hochschule Nordhausen 7,00 8,50 8,50 8,90 Hochschule Schmalkalden 9,00 9,00 9,00 9,00 Universitätsklinikum Jena 7,45 8,50 8,50 8,84 Vergütung für künstlerische und wissenschaftliche Hilfskräfte an Thüringer Hochschulen im Wintersemester 2017/2018 Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Anlage 1 Anlage 2