07.12.2017 Drucksache 6/4835Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 19. Dezember 2017 Prostituiertenschutzgesetz umsetzen - Situationsanalyse nach neuer gesetzlicher Regelung - Teil I Die Kleine Anfrage 2473 vom 23. August 2017 hat folgenden Wortlaut: Mit dem neuen Prostituiertenschutzgesetz gibt es einige Neuregelungen, die zu einem veränderten Um gang mit diesem Thema auch in Thüringen führen. Neue Vorschriften für Bordellbetreibende, Meldepflich ten für die Prostituierten, Kondompflicht für Freier, Auflagen für Bordellbetreiberinnen und Bordellbetreiber sollen das Vorgehen gegen Zwangsprostitution erleichtern und die Ausbeutung im Sexgewerbe bekämpfen. Es besteht keine Transparenz und Klarheit für Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter seit dem am 1. Juli 2017 in Kraft getretenen Prostituiertenschutzgesetz. Das Gesetz bringt einige Neuerungen für Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter sowie Bordellbetreiberinnen und Bordellbetreiber, die auf einen besseren Schutz von Frau en und Männern in der Prostitution abzielen sollen. Betroffenenverbände sehen das skeptisch und Sexar beiterinnen und Sexarbeiter sehen sich in ihren Persönlichkeitsrechten beschnitten. Bis heute gibt es keine Regelungen und das führt zu großer Verunsicherung bei den Betroffenen. Für Thüringen gibt es nach Schät zungen des Landeskriminalamts Thüringen aus dem Jahr 2016 circa 500 Prostituierte an circa 197 Orten. Allerdings sind das keine verlässlichen Zahlen und speisen sich aus Kontrollen und polizeilichem Handeln. Die Umsetzung des neuen Gesetzes braucht Ideen, Konzepte und Mindeststandards. Ich frage die Landesregierung: 1. Wird es zum Prostituiertenschutzgesetz ein Thüringer Ausführungsgesetz, eine Richtlinie oder Verord nung geben? Wenn ja, wann und wann wird diese in Kraft treten? 2. Welche Inhalte sollen geregelt werden? 3. Ist bezogen auf die Vernetzung mit den Beratungsstellen zum Beispiel ein runder Tisch "Prostitution" geplant? 4. Sind Gebühren für die Prostituierten geplant? Wenn ja, in welcher Höhe? 5. Gab es schon neue Erkenntnisse aufgrund der neuen gesetzlichen Regelungen in Thüringen für die Landesregierung? 6. Welche Erkenntnisse gibt es in Bezug auf Zwangsprostitution in Thüringen und welche Maßnahmen wer den getroffen, um Frauen davor zu schützen? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Stange (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4835 Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 5. Dezember 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Eine Regelung über die Zuständigkeiten in Form einer Rechtsverordnung für die Ausführung des Prostitu iertenschutzgesetzes (ProstSchG) wird derzeit unter Beteiligung der betroffenen Ministerien abgestimmt und soll zeitnah in Kraft treten. Die Aufgaben nach dem Prostituiertenschutzgesetz werden derzeit im Rahmen der allgemeinen Zuständig keitsregelungen vorübergehend vom Thüringer Landesverwaltungsamt wahrgenommen. Zu 2.: Inhaltlich sollen sich die Regelungen im Wesentlichen auf die landesrechtliche Umsetzung der Anmelde pflicht der Prostituierten nach den §§ 3 bis 9 und 11 ProstSchG und der Prostitutionsanmeldeverordnung, der gesundheitlichen Beratung der Prostituierten (§ 10 ProstSchG) sowie der Erlaubniserteilung zum Be trieb eines Prostitutionsgewerbes und der anlassbezogenen Anzeigepflichten, der Pflichten des Betreibers und der Überwachung des Prostitutionsgewerbes (§ 12 ff. ProstSchG) beziehen. Neben den hierbei zu tref fenden Zuständigkeitsbestimmungen muss noch entschieden werden, ob auch spezialgesetzliche Rege lungen zur Kostentragung getroffen werden. Zu 3.: Entsprechende Planungen bestehen auf Seiten der Landesregierung nicht. Zu 4.: Innerhalb der Landesregierung ist die Meinungsbildung für künftige Gebührenerhebungen noch nicht ab geschlossen. Gegenwärtig werden Gebühren nach Maßgabe der Thüringer Allgemeinen Verwaltungskostenordnung er hoben. Zu 5.: Nein Zu 6.: Im Bereich Menschenhandel und Zwangsprostitution ist von einem großen Dunkelfeld auszugehen. Nach teilig wirkt sich in Thüringen das Fehlen von entsprechenden Fachberatungsstellen aus, die für Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution eine wesentliche niedrigschwellige Anlaufstelle darstellen. Bun desweit existiert ein Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen". Dieses ist im Internet* erreichbar beziehungswei se unter der Rufnummer: 08000116016. Die Aufhellung des Kriminalitätsbereichs Menschenhandel und Zwangsprostitution erfolgt eher durch Kon trollen als über die Anzeigenbereitschaft. Zur Aufdeckung finden unregelmäßig Kontrollen statt. Zudem be teiligt sich Thüringen an den in regelmäßigen Abständen stattfindenden europäischen Kontrollmaßnahmen (EMPACTProjekte) zu Menschenhandel und Schleusungskriminalität. Die Thüringer Polizei steht den Op fern bei Anzeigenbereitschaft jederzeit zur Verfügung und unterstützt die Betroffenen mit entsprechenden Maßnahmen der Gefahrenabwehr und des Opferschutzes. Maier Minister Endnote * Vergleiche: www.hilfetelefon.de. Prostituiertenschutzgesetz umsetzen - Situationsanalyse nach neuer gesetzlicher Regelung - Teil I Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Endnote