07.12.2017 Drucksache 6/4839Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 21. Dezember 2017 Zukunft vom ländlichen Raum in Thüringen Die Kleine Anfrage 2607 vom 19. Oktober 2017 hat folgenden Wortlaut: Der ländliche Raum ist in der Regel stärker von Alterung und Bevölkerungsrückgang betroffen als Ballungszentren . Fachkräftemangel, Infrastrukturprobleme oder Anforderungen an die medizinische Versorgung wirken sich hier anders aus und erfordern eine bedarfsgerechte Neuausrichtung von der Daseinsvorsorge und Infrastrukturausstattung, um die Vitalität der ländlichen Räume auch in Zukunft zu erhalten. Ich frage die Landesregierung: 1. Aus welchen Förderprogrammen des Bundes und der Europäischen Union erhält Thüringen seit dem Jahr 2014 Gelder? 2. In welchem Umfang beteiligt sich Thüringen in Form von Co-Finanzierungen an Förderprogrammen zur Entwicklung des ländlichen Raums seit dem Jahr 2014 (bitte aufschlüsseln nach Co-Finanzierung des Landes und Co-Finanzierung der Kommunen)? 3. Welche Förderprogramme für die ländlichen Räume und deren Entwicklung nimmt Thüringen gegebenenfalls aus welchen Gründen nicht in Anspruch? 4. Welchen Stellenwert misst die Landesregierung der Regionalentwicklung als Instrument zur Entwicklung der ländlichen Räume bei? 5. Welche Strategie hat die Landesregierung, um die künftigen Her ausforderungen der ländlichen Räume vor dem Hintergrund des demographischen Wandels zu bewältigen? 6. Welche konkreten Förderschwerpunkte ergeben sich aus der Strategie der Landesregierung zur Entwicklung der ländlichen Räume? 7. Welche Maßnahmen beziehungsweise Projekte werden aufgrund der geringeren Förderung durch EU- Mittel sowie sonstige Mittel künftig nicht mehr gefördert oder gegebenenfalls mit geringeren Mitteln gefördert werden? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Gentele (fraktionslos) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4839 Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat die Kleine Anfrage namens der Landesre gierung mit Schreiben vom 5. Dezember 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die für den ländlichen Raum Thüringens einschlägigen Förderprogramme sind in der beigefügten Anlage tabellarisch nach Jahren, Volumina und Herkunft der Fördermittel dargestellt. Die Bereitstellung der Fördermittel für den ländlichen Raum erfolgt aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK), aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und durch Landesmittel. Auch mit finanziellen Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) ist es möglich, Vorhaben im ländlichen Raum zu unterstützen. Förderprogramme, die diese Finanzmittel nutzen, sind: - "Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung und der Revitalisierung von Brachflächen" (Förderrichtlinie FR ILE/REVIT); - Programm "Entwicklung von Natur und Landschaft" (ENL); - "Bundesprogramm Errichtung und Sicherung schutzwürdiger Teile von Natur und Landschaft mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung"; - "Förderung des Ausbaus von hochleistungsfähigen Breitbandstrukturen"; - Nachhaltige Stadtentwicklung (EFRE-Förderung nach den Thüringer Städtebauförderungsrichtlinien) mit den Schwerpunkten: • Steigerung der Energieeffizienz und des Anteils erneuerbarer Energien im Bereich der öffentlichen Hand, • Energieeffizienzsteigerung in Kommunen und städtischen Quartieren, • Revitalisierung von Flächen im Siedlungszusammenhang, • Stärkung von ausgewählten Kommunen als attraktive Wirtschafts- und Sozialräume; - GAK, Programmteil Sonderrahmenplan "Hochwasserschutz"; - EU-LIFE-Projekt "Erhaltung und Entwicklung der Steppenrasen Thüringens". Der Freistaat Thüringen stellt für ausgewählte Einzelprojekte im Rahmen - der "Förderung der Regionalentwicklung; - der "Förderung von Modellprojekten der Regionalentwicklung - Daseinsvorsorge im demografischen Wandel" sowie - des Landesjugendförderplans 2017 bis 2021 Landesmittel zur Verfügung. Auf die Gebietskulisse für die ELER-Förderung gemäß Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums von Thüringen (EPLR) wird hingewiesen. Diese beinhaltet die Fläche des Landes Thüringens, ausgenommen die der Städte Erfurt, Jena und Gera. Zu 2.: Es wird verwiesen auf die zu Frage 1 angefügte Übersicht der Förderprogramme (Anlage), die die Zuordnung der Programme zur Herkunft der Fördermittel ausweist. Bei Vorhaben, die mit europäischen Mitteln finanziert werden, beträgt der ELER-Anteil 75 Prozent (Ausnahme LEADER: 90 Prozent). Die verbleibende Kofinanzierung von 25 Prozent (Ausnahme LEADER: zehn Prozent ) wird bei privaten Zuwendungsempfängern über die Nutzung von GAK-Mitteln beziehungsweise Landesmitteln erbracht. Bei kommunalen Vorhaben wird der kommunale Eigenanteil herangezogen. Bei Vorhaben im Bereich des EFRE beträgt der europäische Anteil 80 Prozent der Gesamtmittel. Der Anteil der kommunalen Kofinanzierung beträgt folglich 20 Prozent. Zu 3.: Die Förderung von Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzepten (ILEK) in Form von ergänzenden Konzepten zu den vorhandenen regionalen Entwicklungsstrategien sowie eine Förderung der Regionalmanagements erfolgen in Thüringen ausschließlich im Rahmen der ELER-Maßnahmenziffer 19.4 (LEADER). Grund hierfür ist ein entsprechender Hinweis der EU-KOM in der ELER-Förderperiode 2007 bis 2013, wonach in Anbetracht des flächendeckenden LEADER-Ansatzes in Thüringen eine zusätzliche Förderung von ILEK (mit EU-Mitteln) unzulässig sei. Ab 2011 wurden keine Neubewilligungen von ILEK mehr ausgesprochen. 3 Drucksache 6/4839Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 4.: Stadt und Land bilden in Thüringen eine untrennbare Einheit und keine Gegensätze. Die Landesregierung misst daher der Regionalentwicklung als einem Instrument zur Umsetzung der Leitvorstellung der Gleichwertigkeit der Lebensbedingungen in allen Teilräumen des Landes (vergleiche Artikel 72 Abs. 2 Grundgesetz sowie § 1 Abs. 2 Raumordnungsgesetz) einen hohen Stellenwert bei. Mit dem Landesentwicklungsprogramm Thüringen 2025 (LEP 2025) besteht ein Entwicklungsprogramm für alle Landesteile. Um die Erfordernisse der Raumordnung hinsichtlich der Entwicklung der ländlichen Räume angemessen verwirklichen zu können, ist die Förderung der Regionalentwicklung in verschiedenen Förderprogrammen verankert, um den ländlichen Raum auf der Basis von integrativen Förderkonzepten zu unterstützen. Zusätzlich zu den durch den Freistaat Thüringen kofinanzierten Förderprogrammen des Bundes und der Europäischen Union stellt die Landesregierung für ausgewählte Einzelprojekte im Rahmen der "Förderung der Regionalentwicklung" und "Förderung von Modellprojekten der Regionalentwicklung - Daseinsvorsorge im demografischen Wandel" Landesmittel für die Entwicklung ländlicher Räume zur Verfügung. Zu 5.: Zur Lösung der Herausforderungen, vor denen die ländlichen Räume stehen, wird die ländliche Entwicklung als Querschnittsaufgabe unter aktiver Mitwirkung unterschiedlicher Ressorts praktiziert und konsequent umgesetzt. Bestehende Instrumente werden verstärkt zur Entwicklung innovativer Ansätze unter aktiver Einbeziehung der Zivilgesellschaft genutzt. Die Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) ist das nationale Hauptinstrument der Agrarstrukturförderung und der Förderung ländlicher Räume . Die GAK bildet den inhaltlichen und finanziellen Kern der Thüringer Landesprogramme und der nationalen Kofinanzierung der ELER-Förderung. Insbesondere mit den Fördermaßnahmen der integrierten ländlichen Entwicklung (ILE) sollen die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume gesichert und weiterentwickelt werden. Mit dem GAK-Rahmenplan 2017 wurde das Förderspektrum zugunsten der Entwicklung ländlicher Räume unter anderem um die Fördermaßnahmen "Kleinstunternehmen der Grundversorgung" und "Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen" im Förderbereich "Integrierte Ländliche Entwicklung" erweitert. Thüringen wird diese neuen Fördermaßnahmen zeitnah einführen . Im Rahmen des Fördergrundsatzes "Integrierte Ländliche Entwicklung" (ILE) werden demnach zukünftig die Fördermaßnahmen - Pläne für die Entwicklung ländlicher Gemeinden (Gemeindliche Entwicklungskonzepte), - Dorfentwicklung, - dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen, - Neuordnung ländlichen Grundbesitzes und Gestaltung des ländlichen Raumes (Flurbereinigung), - Breitbandversorgung ländlicher Räume, - Kleinstunternehmen der Grundversorgung und - Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen angeboten. Mit Ausnahme der Förderung der Breitbandversorgung erfolgt die Förderung über die "Richtlinie zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung und der Revitalisierung von Brachflächen". Der Fördergrundsatz bündelt damit die Fördermaßnahmen zur Sicherung und Weiterentwicklung der ländlichen Räume. Die Umsetzung gebietsbezogener lokaler Entwicklungsstrategien (LEADER) kann mit den Maßnahmen des ILE- Fördergrundsatzes unterstützt werden. Die Förderung der Revitalisierung von Brachflächen wird in Thüringen als zusätzliche Maßnahme über den Fördergrundsatz "Integrierte Ländliche Entwicklung" (ILE) hinaus angeboten. Zu 6.: Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen. Zu 7.: Für die laufende EU-Förderperiode 2014 bis 2020 steht die finanzielle Ausstattung der EU-Programme fest. Der Umfang der vom Bund für die GAK zur Verfügung gestellten Finanzmittel ist abhängig vom jeweiligen Bundeshaushalt. Eine Prognose zu einer möglichen geringeren Förderung durch EU-Mittel oder sonstige Mittel kann nicht getroffen werden, weil für den Zeitraum nach 2020 hinsichtlich einer EU-Förderung noch keine Informationen vorliegen. Keller Ministerin 4 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4839 Anlage Zukunft vom ländlichen Raum in Thüringen Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Anlage