15.04.2015 Drucksache 6/485Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 28. April 2015 Inanspruchnahme des Landeserziehungsgelds Die Kleine Anfrage 184 vom 26. Februar 2015 hat folgenden Wortlaut: Mit dem zum 1. August 2010 in Kraft getretenen Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetzes und anderer Gesetze vom 4. Mai 2010 (GVBI. S. 105) ist auch das Thüringer Erziehungsgeldgesetz geändert worden. Das Landeserziehungsgeld wird von zahlreichen Thüringer Familien in Anspruch genommen. Voraussetzung für den Bezug von Landeserziehungsgeld ist, dass das Kind nicht oder nicht mehr als fünf Stunden in einer Kita oder durch eine Kindertagespflegeperson betreut wird. Der Anspruch beginnt mit dem 13. Lebensmonat und erstreckt sich auf die Dauer von höchstens zwölf Lebensmonaten. Die Höhe der monatlichen Leistungen beträgt 150/200/250 Euro für das erste/zweite/dritte Kind. Für jedes weitere Kind werden 300 Euro gezahlt. Nun soll das Landeserziehungsgeld abgeschafft werden. Zur Begründung wird eine angebliche Doppelförderung durch das seit 2013 geltende Bundesbetreuungsgeld gemacht. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Anträge auf Landeserziehungsgeld wurden in den Jahren 2013 und 2014 jeweils gestellt? 2. Wie war die Verteilung der Anträge auf die Staffelung der Förderhöhe, d.h., wie viele Personen beantragten 150/200/250/300 Euro? 3. Wie viele Anträge auf das reduzierte Erziehungsgeld in Höhe von 75/125/175/225 Euro wurden von Familien mit Teilbetreuung gestellt? 4. Wie viele Menschen in Thüringen haben seit der Einführung am 1. August 2013 einen Antrag auf Bundesbetreuungsgeld gestellt? 5. Wie haben sich die Betreuungszahlen seit Einführung des Betreuungsgeldes 2013 entwickelt (bitte nach Altersstufen der Kinder - zwischen einem und zwei Jahren/von zwei bis drei Jahren - aufschlüsseln)? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Meißner (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/485 Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 14. April 2015 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Im Haushaltsjahr 2013 wurden insgesamt 12.669 Anträge auf Thüringer Erziehungsgeld gestellt. Im Haushaltsjahr 2014 waren es insgesamt 12.606 Anträge. Zu 2.: Die gewünschten Angaben sind nachfolgender Tabelle zu entnehmen: Haushaltsjahr 2013 Anzahl bewilligter Anträge Haushaltsjahr 2014 Anzahl bewilligter Anträge 150 Euro 5.039 5045 200 Euro 4.063 4164 250 Euro 1.332 1379 300 Euro 580 601 Zu 3.: Die gewünschten Angaben sind nachfolgender Tabelle zu entnehmen: Haushaltsjahr 2013 Anzahl bewilligter Anträge Haushaltsjahr 2014 Anzahl bewilligter Anträge 75 Euro 332 328 125 Euro 195 201 175 Euro 35 65 225 Euro 10 11 Zu 4.: Im Einführungsjahr 2013 wurden 1.983 Anträge auf Bundesbetreuungsgeld gestellt. Im Haushaltsjahr 2014 waren es insgesamt 7.498 Anträge. Zu 5.: Die Entwicklung der Betreuungszahlen seit Einführung des Betreuungsgeldes ist in nachfolgender Tabelle, jeweils zum Stichtag 1. März der Jahre 2012 bis 2014 dargestellt: Tageseinrichtungen für Kinder Tagespflege für Kinder 2012 2013 2014 2012 2013 2014 1 bis unter 2 Jahre 9.242 9.516 10.317 711 748 796 2 bis unter 3 Jahre 15.097 15.927 15.622 170 194 229 Tageseinrichtungen für Kinder Tagespflege für Kinder 2012 2013 2014 2012 2013 2014 Besuchsquote der betreuten Kinder* Prozent Prozent Prozent Prozent Prozent Prozent 1 bis unter 2 Jahre 52,3 55,1 58,9 4,0 4,3 4,5 2 bis unter 3 Jahre 88,7 89,6 90,4 1,0 1,1 1,3 *ab 2014: Fortschreibung auf der Basis des Zensus 2011. Die Angaben zur Altersstruktur tragen vorläufigen Charakter. Quelle: Thüringer Landesamt für Statistik Werner Ministerin