18.12.2017 Drucksache 6/4857Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 29. Dezember 2017 Zukunft des Neuen Jagd- und Residenzschlosses Hummelshain Die Kleine Anfrage 2631 vom 24. Oktober 2017 hat folgenden Wortlaut: Das seit dem Jahr 2016 als Baudenkmal von nationaler Bedeutung anerkannte Neue Jagd- und Residenzschloss Hummelshain gilt als akut gefährdetes Denkmal, für das dringende Sanierungsmaßnahmen erforderlich sind, um die nachhaltige Zerstörung seiner Substanz abzuwenden. Der gegenwärtige Eigentümer , der den im Jahr 1998 vereinbarten Kaufpreis noch nicht vollständig bezahlt und seine Nutzungspläne nicht realisiert hat, überließ das Denkmal in den vergangenen Jahren mehr oder weniger sich selbst. Die drängendsten, in der Hauptsache öffentlich finanzierten Sicherungsmaßnahmen werden inzwischen vom Förderverein Schloss Hummelshain verantwortet. Die unbefriedigende Situation des Denkmals hat dazu geführt, dass das Schloss auf dem Umweg über eine Zwangsvollstreckung und die Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen mbH (LEG) einen neuen Eigentümer finden soll. In einem Bericht des Mitteldeutschen Rundfunks heißt es dazu: "Interessenten soll es bereits geben. Nach Informationen der Ostthüringer Zeitung soll ein bayerischer Bau- und Kranunternehmer mit Sitz in Wörth an der Donau Gefallen an der Immobilie gefunden haben. Nach Angaben der Staatskanzlei hat die LEG bereits im September 'eine Art Vorvertrag ' geschlossen". Ich frage die Landesregierung: 1. Erfolgte eine öffentliche Ausschreibung zur Ermittlung des erwähnten Kaufinteressenten und wenn nein, warum nicht? 2. Haben sich der Freistaat Thüringen beziehungsweise die Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen mbH um andere Kaufinteressenten, möglicherweise auch aus Thüringen, bemüht beziehungsweise wurden andere Kaufinteressenten bei den Plänen zur Zwangsvollstreckung und zum Verkauf in Betracht gezogen ? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, welche Gründe führten zur Entscheidung zugunsten des bayerischen Interessenten und auf welcher Rechtsgrundlage wurde diese Entscheidung getroffen? 3. Waren in den Entscheidungsprozess seitens der Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen mbH und der Landesregierung Denkmalbehörden involviert? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, welche und welche Argumente trugen sie vor? 4. Ist nach Auffassung der Landesregierung das vom bayerischen Interessenten vorgelegte Nutzungskonzept für das Schloss Hummelshain als Baudenkmal von nationaler Bedeutung und dessen Lage angemessen ? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Muhsal (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Finanzministeriums 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4857 5. Wurden alternative Nutzungskonzepte geprüft und wenn ja, mit welchem Ergebnis und aufgrund welcher Kriterien? 6. Wie kann der Freistaat Thüringen gewährleisten, dass der Interessent aus Bayern, mit dem bereits "eine Art Vorvertrag" geschlossen wurde, seinen künftigen vertraglichen Verpflichtungen im Unterschied zum gegenwärtigen Eigentümer tatsächlich gerecht wird? Bestehen die finanziellen Voraussetzungen hierfür seitens dieses Interessenten? Das Thüringer Finanzministerium hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 18. Dezember 2017 wie folgt beantwortet: Der Haushalts- und Finanzausschuss des Thüringer Landtages hat in seiner Sitzung am 27. Oktober 2017 in die Veräußerung des Neuen Jagd- und Residenzschlosses Hummelshain durch die Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen mbH (LEG) eingewilligt. Der Ausschuss für Europa, Kultur und Medien des Thüringer Landtages hat in seiner Sitzung am 8. Dezember 2017 den Antrag der Fraktion der AfD in Vorlage 6/3274 "Neues Jagd- und Residenzschloss Hummelshain: Eigentümerwechsel und aktuelle Entwicklungen" beraten . Unter Bezugnahme auf die Vorlage 6/3146 des Thüringer Finanzministeriums vom 17. Oktober 2017 und die umfangreichen Ausführungen in den Sitzungen des Haushalts- und Finanzausschusses sowie des Ausschusses für Europa, Kultur und Medien beantworte ich die oben genannte Kleine Anfrage für die Landesregierung wie folgt: Zu 1.: Eine öffentliche Ausschreibung erfolgte nicht, da die LEG keine Eigentümerin des Schlosses Hummelshain ist. Zu 2.: Ein zweiter, in Thüringen wohnhafter Kaufbewerber hat Kaufinteresse gezeigt. Die Entscheidung zu Gunsten des anderen Bewerbers hat die LEG nach Abwägung wirtschaftlicher und fachlicher Belange getroffen. Hierzu bedurfte es keiner besonderen rechtlichen Grundlagen, die unternehmerische Entscheidung der LEG folgte den Erfordernissen für das Schloss Hummelshain. Zu 3.: Die oberste Denkmalschutzbehörde wurde über die Verhandlungen der LEG mit dem Kaufinteressenten informiert . Sie unterstützt alle Bemühungen, für das Schloss einen Investor mit einem langfristig tragfähigen und verbindlichen Nutzungs- und Finanzierungskonzept zu finden. Zu 4.: Ja Zu 5.: Die vom ausgewählten Kaufinteressenten sowie dem zweiten Kaufbewerber vorgelegten Nutzungskonzepte waren im Wesentlichen vergleichbar. Zu 6.: Die LEG hat mit dem Kaufinteressenten einen aufschiebend bedingten Kaufvertrag abgeschlossen, in dem sich der Kaufinteressent zur Umsetzung seines Sanierungs- und Nutzungskonzeptes verpflichtet. Sofern die aufschiebenden Bedingungen erfüllt sind, wird zu Gunsten der LEG eine erstrangige Grundschuld eingetragen sowie ihr ein Rücktritts- und Vorkaufsrecht eingeräumt. Der Kaufinteressent hat darüber hinaus zur Sicherung seiner Pflichten ein abstraktes Schuldversprechen abgegeben. Die finanziellen Voraussetzungen zur Umsetzung des Konzepts bestehen seitens des Kaufinteressenten. Taubert Ministerin Zukunft des Neuen Jagd- und Residenzschlosses Hummelshain Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: