13.12.2017 Drucksache 6/4861Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 28. Dezember 2017 Situation der Schullandheime in Thüringen Die Kleine Anfrage 2569 vom 25. September 2017 hat folgenden Wortlaut: Die derzeit 20 Schullandheime, die sich im Landesverband der Schullandheime in Thüringen e. V. organisieren sind zum Teil in kommunaler Trägerschaft, aber auch bei freien Trägern angesiedelt. Sie sind Stätten des Lernens am anderen Ort, die sich durch unterschiedliche pädagogische Konzepte und eine tiefe Verankerung in der Region unterscheiden. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Bedeutung misst die Landesregierung den Schullandheimen in Thüringen zu? Inwieweit unterscheiden sich Schullandheime nach Ansicht der Landesregierung von anderen Gruppenunterkünften in Thüringen, die ebenfalls Schulklassen beherbergen? 2. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um den Besuch eines Schullandheims durch eine Schulklasse zu fördern? 3. In welchem Umfang greifen Thüringer Schulklassen nach Kenntnis der Landesregierung auf die Angebote der Schullandheime zurück? 4. Wie hat sich die Anzahl der Schullandheime in Thüringen seit dem Jahr 1990 entwickelt (bitte nach Trägerschaft aufschlüsseln)? Wie viele dieser wurden jeweils mit einem Gütesiegel ausgezeichnet? 5. Wie fördert der Freistaat Thüringen die Schullandheime in Thüringen seit dem Jahr 1990 finanziell, personell und inhaltlich (bitte nach Jahresscheiben und Inhalt der Förderung gegebenenfalls unter Angabe des Haushaltstitels auflisten)? Welche Gründe gibt es für wesentliche Umstrukturierungen innerhalb der Förderung? 6. Welche Fördermöglichkeiten für die Träger der Schullandheime gibt es nach Kenntnis der Landesregierung über eine Landesförderung hinaus? 7. Welche Bedeutung misst die Landesregierung einem behindertengerechtem Aus- und Umbau der Schullandheime bei? Inwieweit besteht die Möglichkeit einer Förderung eines solchen Umbaus durch Landesmittel ? 8. Welche Förderungen für andere Stätten des außerschulischen Lernens gewährt die Landesregierung (bitte einzeln und in Jahresscheiben seit dem Jahr 2014 auflisten)? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Muhsal (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4861 Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 11. Dezember 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Hinsichtlich der ersten Frage (Bedeutung der Schullandheime) wird auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage 2391 verwiesen. In Thüringen gibt es neben den Schullandheimen weitere Gruppenunterkünfte, hinter denen die verschiedensten Träger stehen. Die 23 Jugendbildungseinrichtungen in Thüringen sind in einem beziehungsweise in mehreren Bereich(en) der Jugendarbeit sowie in einem beziehungsweise mehreren Schwerpunkten der außerschulischen Jugendbildung entsprechend dem Achten Buch Sozialgesetzbuch tätig und orientieren sich an den im Landesjugendförderplan beschriebenen Schwerpunktsetzungen. Die Einrichtungen berücksichtigen in ihrem Bildungsprogramm die Interessen, die Lebenswelt und die Lebenslagen von jungen Menschen aus unterschiedlichen sozialen und (jugend-)kulturellen Milieus. Die Angebote im Bildungsprogramm der Jugendbildungseinrichtung berücksichtigen die fachlichen Qualitätsstandards der Kinder- und Jugendhilfe, die allgemeinen Standards der/des jeweiligen konzeptionellen Schwerpunktbereiche(s) sowie die Qualitätskriterien der außerschulischen Jugendbildung in Thüringen. Ebenfalls zählen die 22 Thüringer Jugendherbergen zu den Jugendbildungseinrichtungen. Diese gehören dem Deutschen Jugendherbergswerk Landesverband Thüringen e.V. (gemeinnütziger Verein und anerkannter Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe) an. Die Arbeit der drei Thüringer Jugendwaldheime in Gera-Ernsee, Bergern oder Rathsfeld wird von der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, Landesverband Thüringen e.V., unterstützt. Neben den flächendeckenden Tagesangeboten bieten sie spezielle mehrtägige Walderlebnisaufenthalte an. Weitere Gruppenunterkünfte sind Campingplätze, Pensionen und Hotels, die aus Sicht der Landesregierung keiner weiteren Erläuterung bedürfen. Zu 2.: Die Broschüre "Gedenkstätten und weitere außerschulische Lernorte in Thüringen"* gibt Lehrerinnen und Lehrern einerseits eine Übersicht über die aktuellen Möglichkeiten zum Besuch von Gedenkstätten und außerschulischen Lernorten wie Schullandheimen und informiert andererseits über das vereinfachte Verfahren zur Kostenerstattung. Zudem unterstützt das Land Aufenthalte von Schülerinnen und Schülern in Schullandheimen im Rahmen von Maßnahmen des Lernens am anderen Ort mittelbar finanziell, indem es die Reisekosten der begleitenden Lehrkräfte übernimmt. Im Übrigen wird auf die Antwort zur Frage 5 verwiesen. Zu 3.: Hierzu werden keine Daten seitens der Landesregierung erfasst. Zu 4.: Die erbetenen Angaben sind in der nachfolgenden Übersicht dargestellt. Entwicklung der Anzahl der Schullandheime in Thüringen Jahr Zahl gesamt Gütesiegel* Kommunal Gütesiegel* Freier Träger Gütesiegel* 2007 22 10 10 7 12 3 2008 22 9 10 7 12 2 2009 22 8 10 6 12 2 2010 23 12 10 8 13 4 2011 23 13 9 8 14 5 3 Drucksache 6/4861Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Jahr Zahl gesamt Gütesiegel* Kommunal Gütesiegel* Freier Träger Gütesiegel* 2012 23 13 9 8 14 5 2013 23 13 9 8 14 5 2014 22 15 9 9 13 6 2015 22 15 9 9 13 6 2016 20 13 10 9 10 4 2017 20 11 10 8 10 3 * Der Landesverband der Schullandheime in Thüringen e.V. (SLH Verband) verleiht zusammen mit dem Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS) das Gütesiegel "Anerkanntes Schullandheim des Landes Thüringen ". Das Gütesiegel unterstützt die Qualitätssicherung von Schullandheimaufenthalten als projektorientierte schulische Veranstaltungen und wird für die Dauer von drei Jahren verliehen. Zu 5.: Eine Förderung erfolgte durch Beratung unter anderem basierend auf der Kooperation zwischen dem Verband der Schullandheime und dem Thüringer Institut für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien sowie im Rahmen der Vergabe des Gütesiegels und durch Bereitstellung von Mitteln des TMBJS. Für die Jahre 2007 bis 2016 findet sich nachfolgend eine Darstellung der über den Landesverband der Schullandheime in Thüringen e.V. an einzelne Schullandheime weitergereichten Fördermittel (Gesamtbetrag der Förderung und Anzahl der unterstützten Schullandheime). Die Unterlagen aus den Jahren vor 2007 wurden gemäß der Richtlinie über die Aufbewahrung von Schriftgut in der Verwaltung des Freistaats Thüringen nach zehn Jahren vernichtet. Fördermittel 2007 bis 2016 Jahr Anzahl der Schullandheime, die Fördermittel erhielten Genehmigte Fördermittel in Euro Abgerechnete Fördermittel in Euro 2007 7 Schullandheime und Landesverband 31.740,63 31.484,53 2008 7 30.280,00 30.245,85 2009 8 35.022,41 33.027,80 2010 9 31.615,53 31.437,37 2011 9 19.383,38 19.511,56 2012 10 23.706,32 23.883,94 2013 9 22.457,08 22.337,87 2014 19 23.184,54 22.968,08 2015 19 21.309,43 20.879,19 2016 18 22.062,93 21.790,72 2016 Landesverband 4.117,17 4.117,17 Beginnend mit dem Jahr 2017 unterstützt das TMBJS unterrichtsbegleitende und außerunterrichtliche schulische Vorhaben der Thüringer Schulen am Lernort Schule sowie im Rahmen von Fahrten zu Gedenkstätten und weiteren außerschulischen Lernorten in Thüringen auf direkten Antrag der Schulen hin über den Schulträger. Zur Bekanntmachung des Angebots für Thüringer Schulen und die Umsetzung eines transparenten Verfahrens hat das TMBJS entsprechende Hinweise herausgegeben und auf der Homepage des TMBJS veröffentlicht . Ferner wurde die Broschüre "Gedenkstätten und weitere außerschulische Lernorte" im September 2017 herausgegeben und den Schulen zur Verfügung gestellt. Die Auswahl und Durchführung der Angebote obliegt somit den jeweiligen Schulen in Absprache mit dem Schulträger. Dieses Verfahren trägt dem tatsächlichen Bedarf und den pädagogischen Erfordernissen der jeweiligen Schule Rechnung. Die Eigenverantwortlichkeit von Schule wird hiermit gestärkt. 4 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4861 Die Schulen können eine Kostenerstattung beim TMBJS für die Fahrkosten der Schülerinnen und Schüler und die Inanspruchnahme der pädagogischen Angebote der besuchten Einrichtung wie zum Beispiel Gedenkstätten , Museen, Schülerforschungszentren, Jugendherbergen oder Schullandheimen sowie für die Durchführung von Projekten am Lernort Schule beantragen. Durch Erstattung der Fahrkosten und der Kosten der pädagogischen Angebote sowie von Projektkosten (unter anderem projektbezogene Sachmittel, projektbezogene Mieten und Nutzungsgebühren, Dienstleistungen von schulfremden Personen) wird eine Entlastung der Schulen respektive der Eltern der daran teilnehmenden Schülerinnen und Schüler erreicht. Im Übrigen wird auf die Antwort zur Frage 5 und die Beantwortung der Kleinen Anfragen 2391 und 2554 verwiesen Zu 6.: In Rahmen der Förderung der Dorferneuerung und -entwicklung und von LEADER auf der Grundlage der Richtlinie zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung und der Revitalisierung von Brachflächen vom 22. September 2015 (FR ILE/REVIT, ThürStAnz Nr. 42/2015) bestehen für Träger von Schullandheimen Fördermöglichkeiten. Weitere Förderungsmöglichkeiten des Bundes oder über Drittmittel werden von der Landesregierung nicht systematisch erfasst. Zu 7.: Dem barrierefreien Aus- und Umbau von Schullandheimen wird im Hinblick auf das von der UN-Behindertenrechtskonvention vorgegebene Ziel der inklusiven Bildung ein hoher Stellenwert beigemessen. Um den Anforderungen eines zukunftsfähigen und inklusiven Bildungswesens gerecht zu werden, können die gemeinnützigen Träger von Schullandheimen durch den Freistaat auf Antrag mit Zuwendungen gemäß der Schulbauförderrichtlinie (vergleiche die Antwort auf Frage 5) unterstützt werden. Die Zuwendungen werden gewährt, wenn die Belange von Menschen mit Behinderungen sowie die Anforderungen an die Herstellung der Barrierefreiheit beachtet wurden. Die Kosten für die Schaffung von Barrierefreiheit sowie allgemeine und besondere behinderungsspezifische Ausstattung sind im Rahmen der Baumaßnahmen förderfähig . Im Übrigen wird auf die Beantwortung der Frage 5 verwiesen, da die Mittel der Investitionspauschale durch die Kommunen auch für den behindertengerechten Aus- und Umbau von Schullandheimen eingesetzt werden können. Eine Förderung aus dem Budget des Beauftragten für Menschen mit Behinderungen mit einem jährlichen Ansatz von insgesamt 20.000 Euro für Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit ist ebenfalls denkbar. Zu 8.: Anhand der Fragestellung lässt sich nicht eingrenzen, was mit Stätten "außerschulischen Lernens" genau gemeint ist. Somit kommt grundsätzlich jedes Förderprojekt des Landes mit einem Bezug als "Stätte" zum "Lernen" als Antwort in Frage. Von einer Überprüfung aller Landesförderungen auf einen entsprechenden Bezug wird auf Grund des immensen Verwaltungsaufwands abgesehen. Holter Minister Endnote: * Siehe: http://www.thueringen.de/mam/th2/tmbwk/bildung/foerderung/gedenkstaettenfahrten/gedenkstatten_und_ ausserschulische_lernorte_web.pdf. Situation der Schullandheime in Thüringen Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: Endnote: