13.12.2017 Drucksache 6/4864Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 28. Dezember 2017 Röntgenmobil in Thüringen Die Kleine Anfrage 2624 vom 1. November 2017 hat folgenden Wortlaut: Nach Kenntnis der Fragestellerin ist in Thüringen ein durch den Freistaat unterhaltenes Fahrzeug mit einem mobilen Röntgengerät im Einsatz. Ursprünglich wurde es für Tests auf Tuberkulose bei Zuwanderern eingesetzt. Inzwischen soll das Fahrzeug auch zum Beispiel in Justizvollzugsanstalten eingesetzt werden. Ich frage die Landesregierung: 1. Seit wann und zu welchen Konditionen nimmt die Landesregierung ein mobiles Röntgenfahrzeug in Anspruch (bitte auch Mietdauer und Preis angeben)? 2. Zu welchem Zweck wurde das Fahrzeug ursprünglich in Anspruch genommen? 3. In welchen weiteren Bereichen wird das Fahrzeug mittlerweile eingesetzt? 4. Ist eine den ursprünglichen Planungen nahe kommende Auslastung des Fahrzeugs gegeben? 5. Welche personellen Probleme ergeben sich im Rahmen der Nutzung des Fahrzeugs im Zusammenhang mit dem Justizvollzug? Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 12. Dezember 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Das mobile Röntgenfahrzeug wurde im Januar 2016 vom Deutschen Roten Kreuz (DRK) Kreisverband Jena- Eisenberg-Stadtroda e.V. erworben. Es wurde zwischen dem Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV), dem Thüringer Landesverwaltungsamt und dem DRK Jena-Eisenberg-Stadtroda e.V. ein Vertrag zum mobilen Betrieb und zur Betreuung dieses Fahrzeugs geschlossen. Dieser Vertrag wurde im Januar 2016 von der letzten Vertragspartei unterzeichnet. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 24 Monaten, Vertragsbeginn war der erste Einsatztag in einer Erstaufnahmeeinrichtung, das war der 4. Februar 2016. Für die Bereitstellung , den Betrieb und die Betreuung der Röntgenanlage einschließlich des Personals wurde eine monatliche Grundpauschale von 21.500 Euro vereinbart. Für jede durchgeführte ärztliche Befundung wird darüber hinaus ein Betrag von elf Euro erhoben. Die Rechnungslegung erfolgt an das TLV. K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Herold (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4864 Zu 2.: Das Fahrzeug wurde und wird zur Durchführung von Röntgenaufnahmen der Lunge zum Ausschluss einer ansteckungsfähigen Lungentuberkulose bei nichtschwangeren Asylsuchenden ab 15 Jahren bei Aufnahme in eine Gemeinschaftseinrichtung nach § 36 Abs. 4 des Infektionsschutzgesetzes in Anspruch genommen. Einsatzorte des Röntgenfahrzeuges waren und sind die Erstaufnahmeeinrichtungen, Außenstellen und Notunterkünfte für Asylsuchende in Thüringen. Zu 3.: Seit Anfang Oktober 2017 wird das Fahrzeug auch im Thüringer Justizvollzug für Röntgenuntersuchungen der Lunge bei Gefangenen bei Aufnahme in eine Justizvollzugsanstalt nach § 36 Abs. 4 des Infektionsschutzgesetzes eingesetzt. Den Thüringer Gesundheitsämtern wurde ein Einsatz des Röntgenmobils bei der Durchführung von Umgebungsuntersuchungen zu Tuberkulose-Erkrankungen angeboten. Ein entsprechender Einsatz ist bisher nicht zustande gekommen. Zu 4.: Aufgrund der stark zurückgegangenen Flüchtlingszahlen ist eine den ursprünglichen Planungen nahe kommende Auslastung des Röntgenmobils nicht gegeben. Mit dem Röntgenmobil sind circa 85 Röntgenaufnahmen pro Tag möglich. Pro Monat waren mindestens 1.360 Aufnahmen geplant. Im Jahr 2016 wurden dem TLV vom DRK Jena für die Röntgenuntersuchungen von Asylbewerbern 2.142 Untersuchungen und im Jahr 2017 bislang (letzte Rechnung vom 4. Oktober 2017) 1.685 Untersuchungen in Rechnung gestellt. Im Thüringer Justizvollzug kommt der Röntgenbus einmal wöchentlich in jeder Justizvollzugsanstalt zum Einsatz. Insgesamt wurden dort bislang 130 Personen geröntgt. Zu 5.: Der Einsatz des DRK-Röntgenmobils funktionierte auf der Grundlage der von den einzelnen Justizvollzugsanstalten entwickelten Einsatzkonzepte innerhalb kürzester Zeit reibungslos. Der Austausch von Informationen zwischen den Bediensteten der Justizvollzugsanstalten und den verantwortlichen Mitarbeitern des DRK für das Röntgenmobil war von Beginn an sehr engmaschig und problemlos. Personelle Probleme im Zusammenhang mit der Nutzung des Röntgenmobils wurden von keiner Justizvollzugsanstalt gemeldet. Werner Ministerin Röntgenmobil in Thüringen Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: