13.12.2017 Drucksache 6/4866Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 28. Dezember 2017 Werbung der Kreiselternvertretung Erfurt an Erfurter Schulen für eine Veranstaltung der CDU-Landtagsfraktion Die Kleine Anfrage 2657 vom 3. November 2017 hat folgenden Wortlaut: In einer mir vorliegenden Mail an die Schulelternsprecher der Erfurter Schulen vom 30. Oktober 2017 hat die Kreiselternvertretung Erfurt für die Veranstaltung "Heimat und Zukunft unserer Kinder - Kita- und Schulfördervereine stärken" der Fraktion der CDU am 4. November 2017 geworben. In dieser Mail sind die Schulelternsprecher seitens der Kreis-elternvertretung Erfurt ausdrücklich "um Weiterleitung an interessierte Eltern " gebeten worden. Nach meinem Kenntnisstand ist diese Werbe-mail dementsprechend mindestens an einer Erfurter Schule an sämtliche Eltern weitergeleitet worden. Zudem findet sich in der Werbemail im Hinblick auf den Besuch der genannten Veranstaltung der Fraktion der CDU die Aufforderung: "Sollte Kinderbetreuung gewünscht sein, so bitten wir um Anmeldung." Ich frage die Landesregierung: 1. Inwiefern ist das geschilderte Vorgehen der Kreiselternvertretung mit den Bestimmungen des § 56 (Verbot parteipolitischer Werbung an Schulen) und des § 32 (Vertretung der Interessen der gesamten Elternschaft durch die gewählten Elternvertretungen) des Thüringer Schulgesetzes vereinbar? 2. Welche Rechte, Pflichten und Aufgaben hat die Kreiselternvertretung und inwiefern gehört es zu ihrem Aufgabenspektrum, Kinderbetreuung für eine Veranstaltung der Fraktion der CDU zu organisieren? 3. Werden die Aufgaben der Kreiselternvertretung durch Landesmittel gefördert? Wenn ja, auf welcher Grundlage und in welcher Höhe? 4. Aus welchen (öffentlichen) Mitteln und in welcher Höhe beabsichtigt die Kreiselternvertretung nach Kenntnis der Landesregierung, diese Kinderbetreuung zu finanzieren? 5. Auf welche Weise wird dafür Sorge getragen, dass die Kreiselternvertretung künftig Werbung für Veranstaltungen einer Landtagsfraktion und andere parteipolitische Werbung an den Erfurter Schulen unterlässt? Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 12. Dezember 2017 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Der Landesregierung ist der geschilderte Sachverhalt erst durch die Kleine Anfrage bekannt geworden. Der Sachverhalt, der der Beantwortung der Kleinen Anfrage zugrunde liegt, speist sich aus der Vorbemerkung K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Dr. Hartung (SPD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4866 zur Kleinen Anfrage und einer Veröffentlichung auf dem Internetauftritt der Frauenunion des Kreisverbandes der CDU Erfurt (Frauenunion Erfurt) auf Facebook (siehe Anlage). Den nachfolgenden Ausführungen, liegt die Annahme zugrunde, dass sich der Vorfall so ereignet hat, wie in der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage geschildert. Es wird darauf hingewiesen, dass ausweislich der Internetpräsenz der Frauenunion Erfurt auf Facebook die Veranstaltung bisher nicht stattgefunden hat. Zu 1.: Gemäß § 56 Abs. 3 des Thüringer Schulgesetzes (ThürSchulG) ist Werbung für politische Parteien und politische Gruppierungen in der Schule grundsätzlich nicht zulässig. Das Verbot politischer Werbung dient ausweislich der Gesetzesbegründung der Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen Schulbetriebs (Thüringer Landtag - Drucksache 1/2056). Es entspringt dem Neutralitätsgebot der staatlichen Schulen. Eine parteipolitische Beeinflussung der Schülerinnen und Schüler in der Schule oder durch die Schule soll verhindert werden. Veranstaltungshinweise, Informationen oder Ähnliches, die außerhalb der Schule zwischen Eltern oder Elternvertretungen ausgetauscht werden, sind vom Schutzzweck des § 56 Abs. 3 ThürSchulG nicht umfasst und fallen folglich nicht unter das Verbot politischer Werbung in der Schule. In dem vorliegenden Fall ist ein Verstoß gegen das Werbeverbot daher nicht erkennbar. Gemäß § 32 Abs. 3 ThürSchulG vertritt die Kreiselternvertretung die Interessen der Elternschaft gegenüber den Schulämtern und den Schulträgern. Damit ist ihr gesetzlicher Auftrag bestimmt. Dies schließt eine Betätigung der Kreiselternvertretung in anderen Bereichen nicht aus. Zu 2.: Aus § 25 der Thüringer Schulordnung (ThürSchulO) und § 23 der Thüringer Allgemeinen Schulordnung für die berufsbildenden Schulen (ThürASObbS) ergeben sich die Aufgaben der Elternvertretung. Wesentliche Funktion der Elternvertretung ist danach die beratende Mitwirkung in Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind. Als weitere Aufgaben sind benannt: 1. das Vertrauensverhältnis zwischen den Eltern und Lehrern zu vertiefen, 2. das Interesse der Eltern für die Bildung und Erziehung der Schüler zu wahren, 3. den Eltern aller Schüler oder der Schüler einzelner Klassen, Stammgruppen oder Stammkurse in besonderen Veranstaltungen Gelegenheit zur Information oder zur Aussprache zu geben, 4. Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern zu beraten, 5. durch gewählte Vertreter an den Beratungen der Schulkonferenz teilzunehmen. Die Kreiselternvertreter nehmen diese Aufgaben auf Schulamtsebene wahr (§ 27 Abs. 5 Satz 1 ThürSchulO, § 25 Satz 4 ThürASObbS). Aus Sicht der Landesregierung hat sich die Kreiselternvertretung nicht an der Organisation der Kinderbetreuung zu dieser Veranstaltung beteiligt, indem Sie den Flyer (siehe Vorbemerkung) weitergeleitet hat. Zu 3.: Die Kreiselternvertretung Erfurt wird nicht über Haushaltsmittel der Landesregierung finanziert. Die Aufwendungen für Elternvertretungen auf Ebene der Schulen und Kreise trägt der Schulträger im Rahmen des Sachaufwands (§ 3 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 5 Thüringer Gesetz über die Finanzierung der staatlichen Schulen). Für die Kreiselternvertretung Erfurt ist Sachkostenträger somit die Stadt Erfurt. Zu 4.: Es wird auf die Beantwortung der Frage 2 verwiesen. Zu 5.: Es wird auf die Beantwortung der Frage 1 verwiesen. Holter Minister 3 Drucksache 6/4866Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Anlage Werbung der Kreiselternvertretung Erfurt an Erfurter Schulen für eine Veranstal tung der CDU-Landtagsfraktion Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: