14.12.2017 Drucksache 6/4868Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 28. Dezember 2017 Personalentwicklung in den Landratsämtern - nachgefragt Die Kleine Anfrage 2604 vom 17. Oktober 2017 hat folgenden Wortlaut: Die Antworten auf meine Kleinen Anfragen zur Thematik der Personalentwicklung aller 17 Landratsämter in Thüringen (vergleiche beispielsweise Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2250 in der Drucksache 6/4207) geben Anlass zu Nachfragen, auch weil die Landesregierung in den Antworten unter anderem mitteilte, dass nach § 111 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 der Thüringer Kommunalordnung der Land kreis hierzu das fachlich geeignete Personal anstellt, das erforderlich ist, um den geordneten Gang der Ge schäfte zu gewährleisten und der Landesregierung keine Erkenntnisse vorliegen, dass die Thüringer Land kreise dieser Verpflichtung nicht nachkommen. Ich frage die Landesregierung: 1. Auf welcher Grundlage beabsichtigt die Landesregierung eine Verwaltungsreform in den Landkreisen, wenn die Landesregierung keinerlei konkrete Auskünfte zu den in den 17 Landratsämtern vorliegenden Personalstrukturen geben kann? 2. Wäre eine favorisierte Verwaltungsreform nicht ein zu großer Eingriff in die kommunale Selbstverwal tung, welche Auffassung vertritt die Landesregierung zu diesem Thema? 3. Wie kann die Landesregierung die Effizienz in den Kreisverwaltungen steigern, wenn Fragen zum Per sonal in den Landratsämtern den verfassungsrechtlichen Bereich der kommunalen Selbstverwaltung unterliegen? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 12. Dezember 2017 wie folgt beantwortet: In seiner oben genannten Kleinen Anfrage nimmt der Abgeordnete Gentele Bezug auf die Antworten der Landesregierung zu seinen Kleinen Anfragen 2236 und 2252, mit denen er Auskünfte zur Personalentwick lung der 17 Landratsämter in Thüringen begehrte. Unter dem beispielhaften Hinweis auf die Antwort der Landesregierung zu der Kleinen Anfrage 2250 in der Drucksache 6/4207 hinterfragt der Abgeordnete die Auswirkungen der von der Landesregierung beabsichtigten Verwaltungsreform auf die Personalstrukturen der Landratsämter. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Gentele (fraktionslos) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4868 Zu 1.: Die Landesregierung beabsichtigt, entsprechend der Festlegungen des Arbeitsprogramms der Landesre gierung eine umfassende Verwaltungs-, Funktional- und Gebietsreform durchzuführen. Die Verwaltungsreform der Landesregierung betrifft die Neuordnung der Landesverwaltung. Unmittelbare Auswirkungen auf die Einrichtungen der Kommunalverwaltung ergeben sich daraus nicht. Die Grundprinzipien der Verwaltungsreform wurden im Thüringer Gesetz über die Grundsätze von Funktio nal- und Verwaltungsreformen - ThürGFVG (GVBl. 2016, S. 526) gesetzlich verankert. Diese gelten unmit telbar nur für die Landesverwaltung. Soweit die kommunalen Gebietskörperschaften vom Regelungsgehalt dieser Grundsätze betroffen sind, entscheiden sie im Rahmen ihrer Organisations und Personalhoheit und ihres Rechts auf kommunale Selbstverwaltung über eine Umsetzung in ihren Bereichen. Zu 2.: Die Landkreise entscheiden im Rahmen ihres Rechts auf kommunale Selbstverwaltung eigenverantwort lich darüber, wie sie die ihnen übertragenen Aufgaben umsetzen. Hierzu gehört auch die Durchführung von Personalmaßnahmen, die von den einzelnen Landkreisen vor dem Hintergrund der bestehenden Aufgaben beziehungsweise bei Aufgabenänderungen zu treffen sind. Zu 3.: Steigerungen der Effizienz in öffentlichen Verwaltungen sind nicht allein von der Qualität und der Quantität des dort vorhandenen Personals abhängig. Beispielsweise kann die öffentliche Verwaltung die Effektivität ihrer Aufgabenwahrnehmung auch dadurch steigern, indem sie vermehrt auf dem Gebiet der Informations und Kommunikationstechnik zusammenarbeitet sowie auf den Einsatz und die Vernetzung elektronischer Verwaltungsdienste sowohl innerhalb der Landesverwaltung als auch interkommunal und zwischen Landes und Kommunalverwaltung zurückgreift. Darüber hinaus beabsichtigt die Landesregierung zentrale Service konten auf allen Verwaltungsebenen zur übergreifenden Nutzung zu etablieren, um die technischen Voraus setzungen für eine elektronische Identifizierung von Bürgern und Unternehmen auf Grundlage des neuen Personalausweises oder vergleichbarer Dokumente zu schaffen. Diese Dienste sollen auch den Behörden der kommunalen Gebietskörperschaften zur Verfügung stehen. Über den Einsatz von Informations und Kommunikationstechnik in ihren Verwaltungen entscheiden die kommunalen Gebietskörperschaften jedoch im Rahmen ihres Rechts auf kommunale Selbstverwaltung. Maier Minister Personalentwicklung in den Landratsämtern - nachgefragt Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: