14.12.2017 Drucksache 6/4869Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 28. Dezember 2017 Waldgenossenschaft "Gerechtigkeitsbesitzer zu Hohengandern" Die Kleine Anfrage 2619 vom 26. Oktober 2017 hat folgenden Wortlaut: In Hohengandern existiert eine Waldgenossenschaft, die über Nutzungsrechte des Waldes für im Grund buch von Hohengandern eingetragene Grundstücke als altrechtliche Nutzungsgenossenschaft verfügt. Die se Waldgrundstücke stehen beziehungsweise standen im Eigentum der Gemeinde Hohengandern. Unter Anteilseignern/Gerechtigkeitsbesitzern kursieren verschiedene Lagerbücher. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Gerechtigkeitsbesitzer gibt es in der Waldgenossenschaft "Gerechtigkeitsbesitzer zu Hohen gandern" und sind diese nachweisbar? 2. Wurden die Waldgrundstücke von der Gemeinde an die Waldgenossenschaft verkauft? 3. Wenn ja, welcher Verkaufspreis wurde vereinbart? 4. Wie viele stimmberechtigte Gemeinderatsmitglieder waren zum Zeitpunkt der Verhandlung über den Ver kauf beziehungsweise zum Zeitpunkt des Verkaufs gleichzeitig Gerechtigkeitsbesitzer? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 12. Dezember 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Nach § 51 des Thüringer Waldgesetzes (ThürWaldG) hat die Waldgenossenschaft ein Lagerbuch anzule gen und fortzuführen. Dieses Lagerbuch wird nach § 4 der Satzung der Waldgenossenschaft "Gerechtig keitsbesitzer zu Hohengandern" vom Vorstand (Vorsitzenden) geführt und laufend berichtigt. Im Rahmen der Beantragung einer Satzungsgenehmigung nach § 46 Abs. 3 ThürWaldG wurde der obers ten Forstbehörde ein Lagerbuch vorgelegt, in welchem 60 Gerechtigkeiten mit 62 Gerechtigkeitsbesitzern ausgewiesen sind. Zu 2.: Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Gemäß § 33 Abs. 2 ThürWaldG bedarf die Ver äußerung von Körperschaftswald der Genehmigung der obersten Forstbehörde. Ein Antrag der Gemeinde K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Dr. Scheringer-Wright (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4869 Hohengandern auf Genehmigung des Verkaufs der Waldgrundstücke an die Waldgenossenschaft wurde der obersten Forstbehörde nicht vorgelegt. Zu 3. und 4.: Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. Maier Minister Waldgenossenschaft "Gerechtigkeitsbesitzer zu Hohengandern" Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3. und 4.: