15.12.2017 Drucksache 6/4874Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 4. Januar 2018 Umsetzung der Empfehlungen der Länderarbeitsgruppe zum Hochrisikomanagement bei häuslicher Gewalt und Stalking Die Kleine Anfrage 2606 vom 18. Oktober 2017 hat folgenden Wortlaut: Die länderoffene Arbeitsgruppe des Arbeitskreises II der Innenministerkonferenz hatte bereits im Jahr 2015 Handlungsempfehlungen zum "Management von Hochrisikofällen häuslicher Gewalt und Stalking" herausgegeben .1 Thüringen hat sich an dieser länderoffenen Arbeitsgruppe beteiligt. Ich frage die Landesregierung: 1. Inwieweit wurden die Handlungsempfehlungen der länderoffenen Arbeitsgruppe des Arbeitskreises II der Innenministerkonferenz, die im Bericht "Management von Hochrisikofällen häuslicher Gewalt und Stalking " vom 8. Oktober 2015 aufgeführt sind, in Thüringen zu welchem Zeitpunkt umgesetzt (bitte nach Handlungsempfehlung und Umsetzungsstand gliedern)? 2. Welche Institutionen sind in Thüringen bei der Erarbeitung und Umsetzung der Handlungsempfehlungen "Management von Hochrisikofällen häuslicher Gewalt und Stalking" beteiligt? 3. Gibt es in Thüringen ein Konzept zur Risikoidentifizierung und Gefährdungseinschätzung von Beziehungsgewalt und wenn ja, welches Konzept wird in Thüringen angewandt? 4. Gibt es Projekte in Thüringen, bei denen interdisziplinäre Fallkonferenzen bezüglich des Hochrisikomanagements bei häuslicher Gewalt bereits umgesetzt werden und falls ja, welche? 5. Wie viele weibliche und männliche Opfer von Mord- und Totschlagsdelikten in Partnerschaften gab es jeweils jährlich in Thüringen seit dem Jahr 2011 (bitte Gesamtzahl angeben, aber auch nach Deliktstadium Versuch/Vollendung und Art der Partnerschaft [Ehe, eingetragene Lebenspartnerschaft, nichteheliche Lebensgemeinschaft, ehemalige Partnerschaft, Eltern-Kind-Beziehung] unterscheiden)? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Walk (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4874 Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 13. Dezember 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Reihung der nachfolgend genannten Handlungsempfehlungen ergibt sich aus der Zusammenfassung (Numer 14) des Berichtes "Management von Hochrisikofällen häuslicher Gewalt und Stalking" (Stand: 8. Oktober 2015). Die Umsetzung befindet sich in Thüringen auf folgend angeführtem Stand: • Handlungsempfehlung - Überprüfen phänomenbezogener Lageauswertungen auf Geeignetheit/Erstellung spezifischer Lagebilder und eine Beschreibung der Kasuistik dieser Fälle Die polizeiliche Lageauswertung in Fällen häuslicher Gewalt basiert auf einem abgestimmten Gesamtkonzept , das regelmäßig überprüft und den aktuellen Erkenntnissen angepasst wird. Hierzu gehören die Leitlinien der Thüringer Polizei, Polizeiliche Maßnahmen in Fällen häuslicher Gewalt, die Erfassung aller Fälle in einer Sonderstatistik, die Einsetzung von speziell geschulten Schwerpunktsachbearbeiterinnen /Schwerpunktsachbearbeitern, die flächendeckende Zusammenarbeit mit den Interventionsstellen als Maßnahme der Gefahrenabwehr und der Opferhilfe sowie die Aus- und Fortbildung. Die Auswertemöglichkeiten polizeilicher Daten sind geeignet, eine Bewertung häuslicher Gewalt vorzunehmen. Neben der rein quantitativen Auswertung findet in Teilen auch eine qualitative Auswertung, beispielsweise zu Tötungsdelikten, statt. • Handlungsempfehlung - Bewusstsein der polizeilichen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter für die Differenziertheit der Fälle und die tatsächlichen Einwirkungsmöglichkeiten der Institutionen stärken Die Thüringer Polizei verfügt über Schwerpunktsachbearbeiterinnen/Schwerpunktsachbearbeiter für den Bereich Häusliche Gewalt, die als erfahrene Polizeibeamtinnen/Polizeibeamte auf der Grundlage der erlassenen Leitlinien sowohl den Kontakt mit den Opfern als auch mit den Tätern haben, in der Regel im regionalen Netzwerk gegen häusliche Gewalt mitarbeiten und die Auswertung der Sonderstatistik vornehmen . Dies ermöglicht eine differenzierte Sicht auf unterschiedliche Fallkonstellationen und Gefährdungslagen , die bei Bedarf auch die Beteiligung weiterer Institutionen einbezieht. • Handlungsempfehlung - Abstimmen und Verwenden einer einheitlichen Definition "Hochrisikofall" In die Leitlinien der Thüringer Polizei, Polizeiliche Maßnahmen in Fällen häuslicher Gewalt, wurde im Jahr 2014 erstmalig die Unterscheidung von wiederkehrender häuslicher Gewalt und Hochrisikofällen verankert. Hierbei wurden die Definition und die Maßnahmen des Instituts für Polizei und Sicherheitsforschung IPoS zugrunde gelegt. In einem zweiten Schritt stehen ressortübergreifende Abstimmungen zur Einbindung aller beteiligten Behörden und Institutionen zeitnah bevor. • Handlungsempfehlung - Überprüfen polizeilicher Entscheidungshilfen und Handlungsanleitungen sowie Fortbildungsangeboten Das derzeitige Instrument zur Bewertung häuslicher Gewalt auf mögliche Hochrisikofälle wird in der Thüringer Polizei seit 2014 praktiziert. Nach dem Inkraftsetzen der Leitlinien der Thüringer Polizei, Polizeiliche Maßnahmen in Fällen häuslicher Gewalt durch einen Rahmenerlass, wurden umfangreiche Fortbildungsmaßnahmen in den Dienststellen der Thüringer Polizei durchgeführt. Weiterer Fortbildungsbedarf wird fortgeschrieben. Die Leitlinien und die im Rahmenerlass getroffenen Festlegungen werden regelmäßig auf ihre Wirksamkeit hin überprüft. • Handlungsempfehlung - entwickeln und verstetigen des Fallmanagements und ausbauen von Fallkonferenzen Zur Fortentwicklung des Fallmanagements bei Hochrisikofällen und interdisziplinärer Fallkonferenzen sind ressortübergreifende Abstimmungen vorgesehen. 3 Drucksache 6/4874Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode • Handlungsempfehlung - prüfen des Informationsaustauschs Die Vorschläge der Länderoffenen Arbeitsgruppe (LAG) des Arbeitskreises II der Innenministerkonferenz zum operativen und strategischen Informationsaustausch werden im Polizeilichen Informations- und Analyseverbund (PIAV) berücksichtigt und werden, Tötungsdelikte betreffend, im Frühjahr 2018 umgesetzt. • Handlungsempfehlung - prüfen ergänzender täter- und opferbezogene Maßnahmen Im Fällen häuslicher Gewalt ist ein Behörden- und Institutionsübergreifender Informationsaustausch stetiger einzelfallabhängiger Bestandteil täter- und opferbezogenen Maßnahmen, die hinsichtlich ihrer Geeignetheit , Erforderlichkeit und Rechtmäßigkeit zu prüfen sind. Ergänzende täter- und opferbezogene Maßnahmen in Hochrisikofällen sind Bestandteil des Fallmanagements. • Handlungsempfehlung - prüfen der Einrichtung eigener Pilotprojekte Die Einrichtung eines Pilotprojektes ist derzeit nicht vorgesehen. • Handlungsempfehlung - analysieren der vollendeten Tötungsdelikte mit Bezug zu häuslicher Gewalt und Stalking Aktuell wird in einem konkreten Fall eines Tötungsdeliktes eine regionale Auswertung der beteiligten Institutionen durchgeführt. Retrospektive Bewertungen von ergriffenen Maßnahmen im Vorfeld von Tötungsdelikten erfolgten erstmals nach der Aufnahme von Tötungsdelikten in die polizeiliche Sonderstatistik Häusliche Gewalt. Erfahrungen einer institutionsübergreifenden Nachbereitung liegen im Rahmen der ehemaligen interdisziplinären Monitoringgruppe "Häusliche Gewalt" beim Thüringer Sozialministerium vor. Diese Erfahrungen sollen in den ressortübergreifenden Abstimmungen zur Fortentwicklung des Fallmanagements bei Hochrisikofällen und interdisziplinärer Fallkonferenzen aufgegriffen und fortentwickelt werden. Zu 2.: Auf Grundlage des § 18 Abs. 2 Thüringer Polizeiaufgabengesetz übermittelt in Fällen häuslicher Gewalt die Polizei, soweit die gefährdete Person zustimmt, deren personenbezogene Daten an eine der vier in Thüringen eingerichteten Interventionsstelle. Die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter der Interventionsstellen nehmen daraufhin zu den Opfern Kontakt auf und bieten qualifizierte Beratung an. In Abstimmung mit den Betroffenen werden darüber hinausgehende Maßnahmen veranlasst. Als Mitglied der LAG des Arbeitskreises II der Innenministerkonferenz war die Thüringer Polizei an der Erarbeitung der Handlungsempfehlungen beteiligt. Der Transfer der Maßnahmen in Thüringen erfolgt ressortübergreifend . Entsprechende Maßnahmen hierzu sind mit dem Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie initiiert. Zu 3.: Die Thüringer Polizei hat mit Aktualisierung der Leitlinien der Thüringer Polizei, Polizeiliche Maßnahmen in Fällen häuslicher Gewalt im Jahr 2014 die Ergebnisse des Forschungsprojektes "Gewalteskalation in Paarbeziehungen " des Instituts für Polizei und Sicherheitsforschung (IPoS) einbezogen. Darin wurde im Rahmen der Auswertung von Tötungsdelikten eine Evaluation von Maßnahmen zur Verhinderung von Gewalteskalation in Paarbeziehungen bis hin zu Tötungsdelikten und vergleichbaren Bedrohungsdelikten vorgelegt. Hierbei ist ein Manual für die polizeiliche Praxis beinhaltet. Der Polizei bekannt gewordene Häusliche Gewalt wird vor diesem Hintergrund bewertet und gegebenenfalls eine besondere Gefährdungslage identifiziert. Zu 4.: Bisher fand eine Fallkonferenz zur Gefährdungsanalyse und zur Abstimmung durchzuführender Maßnahmen statt. Anlass war ein Fall von Trennungsstalking. Die Fallkonferenz fand auf Initiative der Thüringer Polizei unter Beteiligung von Staatsanwaltschaft, Interventionsstelle, Sozialpsychiatrischem Dienst und verschiedenen Beteiligten innerhalb der Polizei statt. 4 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4874 Darüber hinaus wurde im Rahmen der Monitoringgruppe "Häusliche Gewalt" in zwei Fällen die nachträgliche Auswertung zur Optimierung der Prozesse, insbesondere an den Schnittstellen zwischen den beteiligten Institutionen, vorgenommen. Zu 5.: Auf die Anlage wird verwiesen. Maier Minister Anlage2 Endnote: 1 Vergleiche http://www.innenministerkonferenz.de/IMK/DE/termine/to-beschluesse/2015-12-03_04/anlage8.pdf?__ blob=publicationFile&v=2. 2 Hinweis: Auf den Abdruck der Anlage wurde verzichtet. Ein Exemplar mit Anlage erhielten jeweils die Fraktionen und die Landtagsbibliothek. Des Weiteren kann sie im Abgeordneteninformationssystem unter der oben genannten Drucksachennummer sowie im Internet unter der Adresse: www.parldok.thueringen.de eingesehen werden. Anlage zur Antwort auf Frage 5 Kleine Anfrage Nr. 2606 des Abgeordneten Walk (CDU) Statistik von versuchten und vollendeten Tötungsdelikten im sozialen Nahraum für den Zeitraum 2011 —2016 1 Jahr 2011 Gesamtzahl: 26 Fall. Versuch Geschlecht Opfer Täter-Opfer-Beziehung Nein männlich Bekanntschaft/Freundschaft Nein männlich Bekanntschaft/Freundschaft Ja weiblich Bekanntschaft/Freundschaft Nein männlich Bekanntschaft/Freundschaft Nein männlich Bekanntschaft/Freundschaft Nein männlich Bekanntschaft/Freundschaft Nein männlich Bekanntschaft/Freundschaft Nein weiblich Bekanntschaft/Freundschaft Nein männlich Bekanntschaft/Freundschaft Nein männlich Bekanntschaft/Freundschaft Nein weiblich Ehemalige Partnerschaften Nein weiblich Ehepartner Nein männlich Ehepartner Nein männlich Ehepartner Ja weiblich Eltern Ja weiblich Kinder Nein männlich Kinder Nein weiblich Kinder Ja männlich Kinder Ja weiblich Partner nichtehelicher Lebensgemeinschaften Nein weiblich Partner nichtehelicher Lebensgemeinschaften Nein männlich Partner nichtehelicher Lebensgemeinschaften Ja weiblich Sonstige Angehörige nach § 11 Abs. 1 Nr. 1 StGB Ja weiblich Sonstige Angehörige nach § 11 Abs. 1 Nr. 1 StGB Nein männlich Sonstige Angehörige nach § 11 Abs. 1 Nr. 1 StGB Nein männlich Sonstige Angehörige nach § 11 Abs. 1 Nr. 1 StGB Jahr 2012 Gesamtzahl: 19 Fall. Versuch Geschlecht Opfer Täter-Opfer-Beziehung Ja männlich Bekanntschaft/Freundschaft Ja weiblich Bekanntschaft/Freundschaft Ja weiblich Bekanntschaft/Freundschaft Ja männlich Bekanntschaft/Freundschaft Ja männlich Bekanntschaft/Freundschaft Nein weiblich Bekanntschaft/Freundschaft Ja männlich Bekanntschaft/Freundschaft Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik 1 Ja weiblich Bekanntschaft/Freundschaft Ja männlich Bekanntschaft/Freundschaft Nein männlich Ehepartner Nein männlich Ehepartner Ja weiblich Ehepartner Ja weiblich Ehepartner Nein weiblich Ehepartner Nein weiblich Kinder Ja weiblich Partner nichtehelicher Lebensgemeinschaften Ja weiblich Sonstige Angehörige nach § 11 Abs. 1 Nr. 1 StGB Ja männlich Sonstige Angehörige nach § 11 Abs. 1 Nr. 1 StGB Nein weiblich Sonstige Angehörige nach § 11 Abs. 1 Nr. 1 StGB Jahr 2013 Gesamtzahl: 29 Fall. Versuch Geschlecht Opfer Täter-Opfer-Beziehung Ja männlich Bekanntschaft/Freundschaft Nein männlich Bekanntschaft/Freundschaft Nein männlich Bekanntschaft/Freundschaft Nein männlich Bekanntschaft/Freundschaft Ja weiblich Bekanntschaft/Freundschaft Ja weiblich Bekanntschaft/Freundschaft Ja männlich Bekanntschaft/Freundschaft Nein weiblich Bekanntschaft/Freundschaft Nein weiblich Bekanntschaft/Freundschaft Ja männlich Bekanntschaft/Freundschaft Ja männlich Bekanntschaft/Freundschaft Ja weiblich Bekanntschaft/Freundschaft Ja weiblich Bekanntschaft/Freundschaft Ja weiblich Bekanntschaft/Freundschaft Ja männlich Bekanntschaft/Freundschaft Ja weiblich Bekanntschaft/Freundschaft Ja weiblich Bekanntschaft/Freundschaft Ja weiblich Bekanntschaft/Freundschaft Nein weiblich Ehepartner Ja weiblich Ehepartner Ja männlich Ehepartner Ja männlich Ehe artner Ja männlich Ehepartner Ja weiblich eingetragene Lebenspartnerschaft Ja männlich Eltern Nein weiblich Eitern Nein männlich Kinder Nein weiblich Partner nichtehelicher Lebensgemeinschaften Ja weiblich Sonstige Angehörige nach § 11 Abs. 1 Nr. 1 StGB 2 Jahr 2014 Gesamtzahl: 21 Fall. Versuch Geschlecht Opfer Täter-Opfer-Beziehung Ja Männlich Bekanntschaft/Freundschaft Nein männlich Bekanntschaft/Freundschaft Ja männlich Bekanntschaft/Freundschaft Ja weiblich Bekanntschaft/Freundschaft Ja männlich Bekanntschaft/Freundschaft Nein weiblich Bekanntschaft/Freundschaft Ja männlich Bekanntschaft/Freundschaft Ja weiblich Ehepartner Ja männlich • Ehepartner Ja männlich Ehepartner Ja männlich Eltern Nein weiblich Eltern Ja weiblich Eltern Ja weiblich Kinder Nein männlich Kinder Nein weiblich Kinder Nein weiblich Partner nichtehelicher Lebensgemeinschaften Ja weiblich Partner nichtehelicher Lebensgemeinschaften Ja weiblich Partner nichtehelicher Lebensgemeinschaften Nein männlich Sonstige Angehörige nach § 11 Abs. 1 Nr. 1 StGB Nein männlich Sonstige Angehörige nach § 11 Abs. 1 Nr. 1 StGB Jahr 2015 Gesamtzahl: 29 Fall. Versuch Geschlecht Opfer Täter-Opfer-Beziehung Ja männlich Bekanntschaft/Freundschaft Ja männlich Bekanntschaft/Freundschaft Ja männlich Bekanntschaft/Freundschaft Ja männlich Bekanntschaft/Freundschaft Nein weiblich Bekanntschaft/Freundschaft Ja weiblich Bekanntschaft/Freundschaft Ja männlich Bekanntschaft/Freundschaft Ja männlich Bekanntschaft/Freundschaft Nein weiblich Bekanntschaft/Freundschaft Ja weiblich Ehemalige Partnerschaften Ja weiblich Ehemalige Partnerschaften Ja männlich Ehepartner Ja weiblich Ehepartner Nein weiblich Ehepartner Ja männlich Ehepartner Ja weiblich Ehepartner Nein weiblich Ehepartner Ja weiblich Ehepartner Nein weiblich Eltern Nein männlich Eltern 3 Nein weiblich Eltern Nein weiblich Kinder Nein männlich Kinder Nein männlich Kinder Ja weiblich Partner nichtehelicher Lebensgemeinschaften Ja weiblich Partner nichtehelicher Lebensgemeinschaften Nein weiblich Partner nichtehelicher Lebensgemeinschaften Ja weiblich Schwiegereltern, -.sohn, -tochter Ja männlich Schwiegereltern, -sohn, -tochter Jahr 2016 Gesamtzahl: 27 Falk Versuch Geschlecht Opfer Täter-Opfer-Beziehung Ja männlich Bekanntschaft/Freundschaft Nein weiblich Bekanntschaft/Freundschaft Ja männlich Bekanntschaft/Freundschaft Nein männlich Bekanntschaft/Freundschaft Ja männlich Bekanntschaft/Freundschaft Ja männlich Bekanntschaft/Freundschaft Ja weiblich Bekanntschaft/Freundschaft Ja männlich Bekanntschaft/Freundschaft Ja männlich Bekanntschaft/Freundschaft Ja männlich Bekanntschaft/Freundschaft Nein männlich Bekanntschaft/Freundschaft Nein männlich Bekanntschaft/Freundschaft Nein weiblich Ehepartner Ja weiblich Ehepartner Ja männlich Ehepartner Ja weiblich Ehepartner Nein männlich Eltern Ja weiblich Enge Freundschaft Nein männlich Kinder Nein männlich Kinder Nein männlich Kinder Nein weiblich Kinder Ja männlich Kinder Nein männlich Kinder Ja weiblich Partner nichtehelicher Lebensgemeinschaften Nein weiblich Partner nichtehelicher Lebensgemeinschaften Ja weiblich Sonstige Angehörige nach § 11 Abs. 1 Nr. 1 StGB 4 Umsetzung der Empfehlungen der Länderarbeitsgruppe zum Hochrisikomanage-ment bei häuslicher Gewalt und Stalking Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Endnote: 2606 Anlage.pdf Page 1 Page 2 Page 3 Page 4