19.12.2017 Drucksache 6/4884Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 4. Januar 2018 Gemeinnützigkeit der Thüringer Landgesellschaft mbH Die Kleine Anfrage 2628 vom 20. Oktober 2017 hat folgenden Wortlaut: Die Thüringer Landgesellschaft mbH nimmt in privater Rechtsform Aufgaben des Freistaats Thüringen wahr. Ausweislich ihrer Website übernimmt das Unternehmen auch Planungsleistungen, etwa bei der Bauleit - und Landschaftsplanung. Ich frage die Landesregierung: 1. Zu welchem Zweck ist die Thüringer Landgesellschaft mbH wann und mit welchem Stammkapital gegründet worden? 2. Welche Aufgaben nimmt die Thüringer Landgesellschaft mbH über die im Gesellschaftervertrag festgehaltene Zweckbestimmung hinaus wahr? 3. Welche hoheitlichen Aufgaben sind der Thüringer Landgesellschaft mbH übertragen? 4. Seit wann und mit Verweis auf welchen Tatbestand der Abgabenordnung ist die Thüringer Landgesellschaft mbH als gemeinnützig eingestuft? 5. Genießt die Thüringer Landgesellschaft mbH anderweitige steuerliche Vorteile (beispielsweise bei der Ausweisung der Umsatzsteuer) und wenn ja, aufgrund welcher Regelungen? 6. Werden verschiedene Leistungen der Thüringer Landgesellschaft mbH unterschiedlich besteuert und wenn ja, welche Leistungen werden zu welchem Mehrwertsteuersatz abgerechnet? 7. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung dazu, dass die Thüringer Landgesellschaft mbH Planungsleistungen anbietet und wie begründet sie ihre Auffassung? Steht die Thüringer Landgesellschaft mbH damit in Konkurrenz zu Anbietern mit privater Inhaber- oder Gesellschafterstruktur, wenn ja, warum nimmt eine Gesellschaft des Landes privat zu leistende Aufgaben wahr und wenn nein, warum nicht? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Mühlbauer (SPD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4884 Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat die Kleine Anfrage namens der Landesre gierung mit Schreiben vom 15. Dezember 2017 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Es wird darauf hingewiesen, dass auch bei der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage jegliche Äußerung zu den vom Steuergeheimnis im Sinne des § 30 Abgabenordnung (AO) geschützten Verhältnissen der Thüringer Landgesellschaft ausgeschlossen ist. Gemäß § 30 Abs. 4 Nr. 3 AO ist die Offenbarung erlangter Kenntnis zulässig, wenn der Betroffene zustimmt. Die Beantwortung der nachfolgenden Fragen erfolgte daher auf Basis der Zuarbeit der Thüringer Landgesellschaft mbH. Zu 1.: Die Thüringer Landgesellschaft mbH wurde am 15. Mai 1991 mit einem Stammkapital von 633.000 Deutsche Mark (323.647,76 Euro) gegründet. Die Thüringer Landgesellschaft mbH ist das gemeinnützige Siedlungsunternehmen des Freistaats Thüringen . Gegenstand ist die Mitwirkung bei der Planung, Finanzierung und Durchführung von Maßnahmen zur Entwicklung und Förderung der Landwirtschaft und des ländlichen Raumes. Im Weiteren verfolgt die Thüringer Landgesellschaft mbH die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes und des Hochwasserschutzes . Der Unternehmenszweck wird insbesondere verwirklicht durch: - Mitwirkung in der Agrarstrukturverbesserung, - Ausübung des siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechts, - Mitwirkung bei Landnutzungsregelungen, - Mitwirkung in der Landentwicklung, - Mitwirkung im Natur- und Umweltschutz, - Mitwirkung im Hochwasserschutz. Zu 2.: keine Zu 3.: Der Thüringer Landgesellschaft mbH wurde für das Gebiet Thüringens die Aufgabe des Siedlungsunternehmens gemäß Reichssiedlungsgesetz übertragen, das heißt insbesondere die Wahrnehmung des siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechts. Zu 4.: Die Thüringer Landgesellschaft mbH ist seit ihrer Gründung 1991 als gemeinnützig eingestuft. Die Gemeinnützigkeit gründet sich auf § 5 Abs. 1 Nr. 12 Körperschaftssteuergesetz sowie auf § 5 Abs. 1 Nr. 9 Körperschaftssteuergesetz in Verbindung mit § 52 Abs. 2 AO. Zu 5.: Als gemeinnützige Gesellschaft wendet die Thüringer Landgesellschaft mbH im Rahmen ihrer steuerbegünstigten Zweckbetriebe den § 12 Abs. 2 Nr. 8 Umsatzsteuergesetz an, der einen ermäßigten Steuersatz von sieben Prozent vorsieht. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4 und die dort benannte Rechtsgrundlage verwiesen. Zu 6.: Leistungen der steuerlich begünstigten Zweckbetriebe werden umsatzsteuerlich ermäßigt, Leistungen im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb werden umsatzsteuerlich zum Regelsteuersatz versteuert. Zu 7.: In Thüringen dient die Thüringer Landgesellschaft mbH mit einem in § 2 des Gesellschaftsvertrags der Thüringer Landgesellschaft mbH verankerten ganzheitlichen Ansatz als Organ der staatlichen Siedlungs-, Landentwicklungs - und Agrarstrukturpolitik im ländlichen Raum. Diesen umfassenden Tätigkeitsbereich nimmt kein anderes Unternehmen wahr. 3 Drucksache 6/4884Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Soweit die Fragestellung weiterhin auf eine Konkurrenzsituation im Wettbewerb abzielt, ist dazu steuerfachlich Folgendes anzumerken: Entgeltliche Tätigkeiten steuerbegünstigter Körperschaften, die den Rahmen einer bloßen Vermögensverwaltung überschreiten, sind als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb zu qualifizieren. Derartige Betriebe unterliegen grundsätzlich nach den allgemeinen Regelungen der Besteuerung. Etwas anderes gilt nur dann, wenn der jeweilige Geschäftsbetrieb als sogenannter steuerbegünstigter Zweckbetrieb anzusehen ist. Beim Zweckbetrieb wird nach § 65 AO verlangt, dass er zu nicht begünstigten Betrieben derselben oder ähnlichen Art nicht in größerem Umfang in Wettbewerb tritt, als es bei der Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke unvermeidbar ist. Dies ist im Hinblick auf die einzelnen Tätigkeiten durch eine umfassende Prüfung unter Berücksichtigung der jeweiligen Gegebenheiten zu beurteilen. Dem für die Besteuerung örtlich zuständigen Finanzamt obliegt diese Überprüfung im Rahmen einer besteuerungszeitraumbezogenen Kontrolle der tatsächlichen Geschäftsführung (§ 63 AO). Keller Ministerin Gemeinnützigkeit der Thüringer Landgesellschaft mbH Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: