21.12.2017 Drucksache 6/4890Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 10. Januar 2018 Überarbeitung und Fortschreibung des Sachlichen Teilplans "Windenergie" im Rahmen des Regionalplans Nordthüringen - Teil I Die Kleine Anfrage 2641 vom 3. November 2017 hat folgenden Wortlaut: Derzeit besteht für die Regionalen Planungsgemeinschaften in Thüringen als Träger der Regionalplanung die Aufgabe, die Sachlichen Teilpläne "Windenergie" im Rahmen der jeweiligen Regionalpläne fortzuschrei ben. Auch die Regionale Planungsgemeinschaft Nordthüringen ist aktuell damit befasst. Im Landesentwick lungsbericht 2017, herausgegeben vom Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, ist unter anderem auch das Schwerpunktthema "Ausbau der Windenergie" erläutert. Wie dem Bericht zu entneh men ist, gibt es in Thüringen im Bereich der Regionalen Planungsgemeinschaft Nordthüringen die meis ten Windenergieanlagen: zum 31. Dezember 2016 standen dort bereits 262 Anlagen. Der darüber hinaus geplante Ausbau von Windenergieanlagen führt in der Region immer wieder zu Protesten und gibt Anlass zu großer Besorgnis in der Bevölkerung und bei Naturschützern. Die Landesregierung führt im Landesent wicklungsbericht dazu nun aus, dass die Windenergienutzung möglichst an konfliktarmen Standorten plat ziert werden soll. Über den Natur- und Artenschutz, der in diesem Konfliktfeld ebenso zu beachten ist, fin den sich leider keine Aussagen. Ich frage die Landesregierung: 1. Von welchen Vorhabenträgern wurden im Rahmen der aktuellen Fortschreibung des Sachlichen Teil plans "Windenergie" in Nordthüringen Anträge mit welchen Zielen (Anlagenzahl, Nabenhöhe, Fläche, eventuelle Nutzung von Waldgebieten und so weiter) eingereicht? 2. Sofern es sich unter Frage 1 um Kommunen handelt: Wurden die entsprechenden Gemeinderatsbe schlüsse in öffentlichen Sitzungen gefasst und wie wurde im Vorfeld die jeweilige Bevölkerung einge bunden oder über das Vorhaben zumindest informiert? Wurden dazu von den betreffenden Kommunen Angaben gemacht oder entsprechende Unterlagen durch die Regionale Planungsgemeinschaft einge fordert, um Konflikte zu vermeiden? 3. Liegen der Regionalen Planungsgemeinschaft Nordthüringen aktuell auch Anträge vor, welche die Her ausnahme oder Verkleinerung von bereits bestehenden Windvorranggebieten zum Ziel haben und falls ja, welche Gemeinden und welche Vorranggebiete betrifft dies und welche Aussicht auf Erfolg haben diese Anträge? 4. Wann ist mit der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des überarbeiteten Sachlichen Teilplans "Wind energie" für Nordthüringen zu rechnen? Wo wird das sein und wie werden die Bürger Nordthüringens darüber informiert, um eventuelle Einwände noch geltend zu machen? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Lehmann (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4890 5. Welche Standortfaktoren führen aus Sicht der Landesregierung dazu, dass die geplanten Standorte für Windkraftanlagen als konfliktarm eingestuft werden? Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 20. Dezember 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Regionale Planungsgemeinschaft Nordthüringen fasste am 25. März 2015 den Beschluss zur Gesamt fortschreibung des Regionalplans Nordthüringen (Thüringer Staatsanzeiger Nr. 14/2015, Seite 684). Es er folgt also keine Fortschreibung einzelner Kapitel des Regionalplans. Ein Sachlicher Teilplan "Windenergie" existiert insoweit nicht. Mit dem oben genannten Beschluss zur Fortschreibung des Regionalplans Nordthüringen wurde das Än derungsverfahren eingeleitet. Hierzu gingen mehr als 200 Stellungnahmen zum Thema Windenergie ein. Die Beratung in den Gremien der Regionalen Planungsgemeinschaft Nordthüringen erfolgt über die von den Stellungnehmern eingereichte flächenhafte Abgrenzung der Gebiete. Der Plangeber plant grundsätz lich nicht unternehmensbezogen. Entsprechend der Vorgaben aus dem Landesentwicklungsprogramm Thüringen 2025 werden vom Plange ber Vorranggebiete Windenergie, die die Wirkung von Eignungsgebieten haben, ausgewiesen. Eine Untersetzung mit entsprechenden Anlagenzahlen oder Nabenhöhen ist nicht Aufgabe der Raumord nung. Demzufolge gibt es auch in der Mehrzahl der Stellungnahmen dazu keine Ausführungen. Die im bisherigen Anhörungsprozess eingegangenen Stellungnahmen zum Themenbereich Windenergie beziehen sich sowohl auf das Offenland als auch auf Waldbereiche. Zu 2.: Es ist üblich, dass Kommunen ihre Sachäußerungen mit einem Gemeinderatsbeschluss untersetzen. Eine Prüfung der eingereichten Beschlüsse ist nicht Aufgabe der Regionalen Planungsgemeinschaft. Insofern liegen keine Kenntnisse vor, ob und inwieweit die jeweilige Bevölkerung von den Gemeinden eingebunden oder informiert worden ist. Zu 3.: Bei den im bisherigen Anhörungsprozess eingegangenen Stellungnahmen zum Themenbereich Windener gie kann es sich sowohl um eine Veränderung, Neuausweisung oder Ablehnung von Vorranggebieten Wind energie handeln. Stellungnahmen für die Herausnahme oder Verkleinerung von bereits bestehenden Vorranggebieten Wind energie liegen für folgende Vorranggebiete vor: • W1 Nordhausen/Hörningen in der Stadt Nordhausen, • W8 Heldrungen/Braunsroda in den Gemeinden Heldrungen, Bretleben, Reinsdorf, • W9 Dünwald/Hüpstedt in der Gemeinde Dünwald und • W16 Büttstedt, Effelder und Struth in den Gemeinden Büttstedt, Effelder, Rodeberg. Da die Beratungen zum Themenbereich Windenergie noch nicht abgeschlossen sind, können noch kei ne Aussagen getroffen werden, welche Vorranggebiete Windenergie Bestandteil des ersten Planentwurfs sein werden. Zu 4.: Mit einem Beschluss zur Freigabe des ersten Entwurfs des Regionalplans Nordthüringen wird im 1. Halb jahr 2018 gerechnet. Im Anschluss wird zeitnah die Anhörung und öffentliche Auslegung entsprechend § 3 Thüringer Landesplanungsgesetz durchgeführt. Die öffentliche Auslegung des Entwurfs erfolgt bei den zur Regionalen Planungsgemeinschaft zusammen geschlossenen Gebietskörperschaften sowie zusätzlich auf den Internetseiten der Regionalen Planungs gemeinschaft für die Dauer von zwei Monaten. 3 Drucksache 6/4890Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Zu 5.: Der vom Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft erarbeitete Erlass vom 21. Juni 2016 zur Planung von Vorranggebieten Windenergie, die zugleich die Wirkung von Eignungsgebieten haben (Wind energieerlass), dient den Regionalen Planungsgemeinschaften als methodische Grundlage. Gemäß Abschnitt 2.2 Methodik des Erlasses werden für die Bereitstellung von Vorranggebieten Windener gie zunächst diejenigen Bereiche ermittelt, die für die Windenergienutzung nicht zur Verfügung stehen (Ta buzonen). Für die verbleibenden Flächen (Potenzialflächen) erfolgt eine Abwägung zwischen den berühr ten öffentlichen Belangen und der im Außenbereich privilegierten Windenergienutzung. Öffentliche Belange, die der Windenergienutzung entgegenstehen, sind insbesondere in § 35 Abs. 3 Baugesetzbuch genannt. Die von den Regionalen Planungsgemeinschaften tatsächlich angenommenen Kriterien sind Bestandteil der jeweiligen Anhörung und öffentlichen Auslegung. Standorte für Vorranggebiete Windenergie wären dem entsprechend als konfliktarm einzuschätzen, wenn derartige Belange möglichst nicht oder nur wenig be einträchtigt sind. Keller Ministerin Überarbeitung und Fortschreibung des Sachlichen Teilplans "Windenergie" im Rahmen des Regionalplans Nordthüringen - Teil I Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: