21.12.2017 Drucksache 6/4891Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 10. Januar 2018 Überarbeitung und Fortschreibung des Sachlichen Teilplans "Windenergie" im Rahmen des Regionalplans Nordthüringen - Teil II Die Kleine Anfrage 2642 vom 3. November 2017 hat folgenden Wortlaut: Derzeit besteht für die Regionalen Planungsgemeinschaften in Thüringen als Träger der Regionalplanung die Aufgabe, die Sachlichen Teilpläne "Windenergie" im Rahmen der jeweiligen Regionalpläne fortzuschreiben . Auch die Regionale Planungsgemeinschaft Nordthüringen ist aktuell damit befasst. Im Landesentwicklungsbericht 2017, herausgegeben vom Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, ist unter anderem auch das Schwerpunktthema "Ausbau der Windenergie" erläutert. Wie dem Bericht zu entnehmen ist, gibt es in Thüringen im Bereich der Regionalen Planungsgemeinschaft Nordthüringen die meisten Windenergieanlagen: zum 31. Dezember 2016 standen dort bereits 262 Anlagen. Der darüber hinaus geplante Ausbau von Windenergieanlagen führt in der Region immer wieder zu Protesten und gibt Anlass zu großer Besorgnis in der Bevölkerung und bei Naturschützern. Die Landesregierung führt im Landesentwicklungsbericht dazu nun aus, dass die Windenergienutzung möglichst an konfliktarmen Standorten platziert werden soll. Über den Natur- und Artenschutz, der in diesem Konfliktfeld ebenso zu beachten ist, finden sich leider keine Aussagen. Ich frage die Landesregierung: 1. Durch welche Behörden werden die natur- und artenschutzrechtlichen Belange bei Neuanträgen für Windvorranggebiete überprüft? In welchem Umfang sind Umweltverträglichkeitsprüfungen vorgesehen? 2. Werden zur Prüfung von Neuanträgen auf Errichtung von Windkraftanlagen durch die Regionale Planungsgemeinschaft beziehungsweise die mit natur- und artenschutzfachlichen Prüfaufträgen betrauten Behörden (zum Beispiel Vogelschutzwarte Seebach) auch die bekannten Standorte von geschützten Greifvögeln (Dichtezentren) oder Habitate von Fledermäusen einbezogen? Welche Auswirkungen haben solche Erkenntnisse auf eine Weiterbearbeitung der oben genannten Anträge? 3. Bei welcher Behörde können Bürger ihre Beobachtungen zu eventuell neuen Vorkommen (zum Beispiel neue Horste) von geschützten Greifvögeln, wie beispielsweise Rotmilane oder Fledermäusen, mitteilen und welche Schritte werden dann von dieser oder anderen Behörden ergriffen, um diese Hinweise zu überprüfen? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Lehmann (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4891 Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat die Kleine Anfrage namens der Landesre gierung mit Schreiben vom 20. Dezember 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Gemäß § 9 Raumordnungsgesetz ist bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen eine Umweltprüfung durchzuführen. Der Umweltbericht umfasst die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen des Raumordnungsplans auf Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft einschließlich der jeweiligen Wechselwirkungen sowie Kultur und sonstige Sachgüter. Der Umweltbericht zum Regionalplan Nordthüringen wird im Rahmen der Anhörung und öffentlichen Auslegung allen Interessierten zugänglich gemacht. Bei der Erarbeitung des Umweltberichts erfolgt für geplante Vorranggebiete im Umfeld von Natura-2000-Gebieten die Einbeziehung der oberen Naturschutzbehörde im Thüringer Landesverwaltungsamt. Die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens ist immer dann erforderlich, wenn erheblich nachteilige Auswirkungen auf die Schutzgüter nach überschlägiger Prüfung durch die Genehmigungsbehörde nicht ausgeschlossen werden können. Genehmigungsbehörde für Anträge zur Errichtung und zum Betrieb von bis zu 19 Windenergieanlagen ist in der Regel die untere Immissionsschutzbehörde bei den Landkreisen oder kreisfreien Städten. Die Genehmigungsbehörde beteiligt im Verfahren die untere Naturschutzbehörde zur Überprüfung der natur - und artenschutzrechtlichen Belange und entscheidet im Benehmen mit dieser. Zu 2.: Im Auftrag des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz wurde den Regionalen Planungsgemeinschaften ein "Avifaunistischer Fachbeitrag zur Fortschreibung der Regionalpläne 2015 - 2018 - Empfehlung zur Berücksichtigung des Vogelschutzes bei der Abgrenzung von Vorranggebieten für die Windenergienutzung" übergeben. Der Fachbeitrag wurde durch die Vogelschutzwarte Seebach erarbeitet. Die aus dem Fachbeitrag abgeleiteten Erkenntnisse werden neben den Belangen des Fledermausschutzes (soweit auf der Regionalplanungsebene möglich) bei der Planaufstellung in die Abwägung eingestellt. Zu 3.: Grundsätzlich können Bürger ihre Beobachtungen zu geschützten Tierarten den Ämtern, die in den Landkreisen für die Aufgaben der unteren Naturschutzbehörde zuständig sind, oder der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie (TLUG) melden. Die Prüfung dieser Hinweise erfolgt in den Landratsämtern unterschiedlich. Soweit es sich um Hinweise zu neuen Artvorkommen handelt, die zudem für laufende Verfahren relevant sind, erfolgt in den meisten Fällen eine Überprüfung vor Ort. Dies gilt insbesondere für Brutvorkommen streng geschützter Greifvogelarten. Für Meldungen, die an der TLUG eingehen, kann aufgrund der landesweiten Zuständigkeit nur in Ausnahmefällen eine Überprüfung vor Ort durch behördliche Mitarbeiter erfolgen. Stattdessen wird eine Plausibilitätsprüfung vorgenommen, die Artverbreitung, Habitatansprüche und phänologische Aspekte (jährliche Reproduktions - und Migrationsprozesse) berücksichtigt. Für Hinweise zu streng geschützten Greifvogelarten, die im Zusammenhang mit Windenergievorhaben eingehen , ist zusätzlich eine Bestätigung der Beobachtungen durch einen ortsansässigen Ornithologen, der zum ehrenamtlichen Mitarbeiterkreis der Vogelschutzwarte gehört, erforderlich, um in die amtliche Nachweisdokumentation (FIS - Fachinformationssystem "Naturschutz") aufgenommen zu werden. Keller Ministerin Überarbeitung und Fortschreibung des Sachlichen Teilplans "Windenergie" im Rahmen des Regionalplans Nordthüringen - Teil II Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: