22.12.2017 Drucksache 6/4893Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 10. Januar 2018 Beantwortung von Anfragen durch das Thüringer Landesverwaltungsamt Die Kleine Anfrage 2610 vom 19. Oktober 2017 hat folgenden Wortlaut: Mit Schreiben vom 28. September 2016 wandte sich die Fragestellerin in ihrer Funktion als Mitglied im Kreistag des Unstrut-Hainich-Kreises an den Präsidenten des Thüringer Landesverwaltungsamts. Die Intension des Schreibens war darauf gerichtet, Antworten auf bestimmte Rechtsfragen zur grundsätzlichen Kreistagsarbeit zu erlangen. Anlass dazu gaben diverse Diskrepanzen in Kreistagssitzungen, zuletzt am 21. September 2016. Unter anderem geht es bei den angefragten Sachverhalten beispielsweise um die Einhaltung und die Anwendung der Thüringer Kommunalordnung bei der Kreistagsarbeit, um die Einhaltung der Geschäftsordnung des oben genannten Kreistags, um Auskunftsrechte der Kreistagsmitglieder sowie Auskunftspflichten des Landrats. Mit Schreiben vom 16. November 2016 wurde der Fragestellerin der Eingang ihres Briefs bestätigt und mitgeteilt, dass eine rechtsaufsichtliche Prüfung eingeleitet sowie der Landrat des Unstrut-Hainich-Kreises um Stellungnahme ersucht wurde. Mit Schreiben vom 15. Mai 2017 an den Präsidenten des Thüringer Landesverwaltungsamts erinnerte die Fragestellerin an die Erledigung ihrer Anfragen vom 28. September 2016 beziehungsweise bat um eine Sachstandsmitteilung zum Ergebnis der rechtsaufsichtlichen Prüfung beziehungsweise die grundsätzliche Beantwortung der insgesamt sieben Fragenkomplexe. Nach nunmehr fast 13 Monaten hat die Fragestellerin weder eine Antwort noch eine Zwischeninformation erhalten. Ich frage die Landesregierung: 1. Ist die rechtsaufsichtliche Prüfung der Fragenkomplexe inzwischen abgeschlossen und falls ja, mit welchem Ergebnis? 2. Wurden rechtsaufsichtliche Maßnahmen zur künftigen Einhaltung der Regelungen der Thüringer Kommunalordnung und Geschäftsordnung im oben genannten Kreistag ergriffen und falls ja, welche? 3. Wann ist die vom Thüringer Landesverwaltungsamt beim Landrat des Unstrut-Hainich-Kreises eingeforderte Stellungnahme eingegangen? 4. Wann kann die Fragestellerin mit einer Beantwortung oder zumindest der Übermittlung des Sachstands zu der Angelegenheit rechnen? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Lehmann (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4893 Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 20. Dezember 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Nach Mitteilung des Landesverwaltungsamtes als zuständiger Rechtsaufsichtsbehörde wurde Frau MdL Lehmann mittlerweile in ihrer Funktion als Mitglied des Kreistags des Unstrut-Hainich-Kreises mit Schreiben vom 20. November 2017 informiert. Demnach ist die rechtsaufsichtliche Prüfung abgeschlossen. Nach Bewertung des Thüringer Landesverwaltungsamtes liegt kein Verstoß des Landrats des Unstrut-Hainich -Kreises gegen die Bestimmungen der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) oder andere kommunalrechtliche Regelungen beziehungsweise Rechtsvorschriften vor. Daher habe kein Anlass bestanden, rechtsaufsichtliche Maßnahmen gegen den Landrat in die Wege zu leiten. Zu 2.: Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Zu 3.: Beim Thüringer Landesverwaltungsamt ging die Stellungnahme des Landrats des Unstrut-Hainich-Kreises am 21. November 2016 ein. Zu 4.: Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Nach Mitteilung des Landesverwaltungsamtes erfolgte die Beantwortung des Schreibens erst zum jetzigen Zeitpunkt, da man dort davon ausging, dass es auf Grund der von Frau MdL Lehmann gleichzeitig gestellten Kleinen Anfrage 1523 vom 30. September 2016 und der hierzu ergangenen Antwort des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales vom 19. Dezember 2016 (Drucksache 6/3229), in der gleichfalls die wesentlichen allgemeinen Fragen zum Thema "Auskunftsanspruch von Kreistagsmitgliedern gegenüber dem Landrat" beantwortet wurden, keiner gesonderten Beantwortung des Schreibens vom 28. September 2016 bedarf. Die Rechtsaufsichtsbehörde bedauert das Missverständnis und hat Frau MdL Lehmann gebeten, das Versäumnis zu entschuldigen. Maier Minister Beantwortung von Anfragen durch das Thüringer Landesverwaltungsamt Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: