22.12.2017 Drucksache 6/4894Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 11. Januar 2018 Polizeivertrauensstelle - erneut nachgefragt Die Kleine Anfrage 2629 vom 2. November 2017 hat folgenden Wortlaut: In ihrer Antwort auf meine Kleine Anfrage 1443 (vergleiche Drucksache 6/2832 vom 18. Oktober 2016) erklärte die Landesregierung, dass die Polizeivertrauensstelle im 1. Quartal 2017 ihre Arbeit aufnehmen würde . Nach meinen Informationen ist die Polizeivertrauensstelle für Beamtinnen und Beamte sowie für Betroffene , deren Einrichtung im Koalitionsvertrag vereinbart ist, auch nach drei Jahren Regierungszeit noch nicht eingerichtet. Ich frage die Landesregierung: 1. Hat die Polizeivertrauensstelle nunmehr ihre Arbeit aufgenommen? Falls ja, wann? Falls nein, warum nicht? 2. Woran scheiterte gegebenenfalls bislang die Errichtung der Vertrauensstelle? 3. Ist es weiterhin zutreffend, dass die Vertrauensstelle in der Aufbauorganisation des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales dem Geschäftsbereich des Staatssekretärs unmittelbar zugeordnet wird? Falls nein, welche Zuordnung erfolgt innerhalb der Aufbauorganisation? 4. Ist es weiterhin zutreffend, dass für die Vertrauensstelle ein Personalansatz von einer Beamtin/einem Beamten des höheren Dienstes (Jurist), einer Beamtin/einem Beamten des gehobenen Polizeivollzugsdienstes sowie einer Beschäftigten/eines Beschäftigten nach TV-L vorgesehen ist? Falls nein, welcher Personalansatz ist vorgesehen? 5. In welcher Form wurde der Hauptpersonalrat der Thüringer Polizei und gegebenenfalls andere Mitbestimmungsgremien in die Planungen zur Polizeivertrauensstelle eingebunden und mit welchem Ergebnis? 6. Welchen Aufgabenbereich soll die Polizeivertrauensstelle abdecken? 7. Wie bewertet die Landesregierung die Tatsache, dass die Schaffung einer Polizeivertrauensstelle immer noch nicht umgesetzt ist? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Walk (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4894 Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 20. Dezember 2017 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Polizeivertrauensstelle hat zum 1. Dezember 2017 ihre Arbeit aufgenommen. Zu 2.: Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Zu 3.: Ja, die Polizeivertrauensstelle ist dem Staatssekretär für Inneres im Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales als Stabsstelle unterstellt. Zu 4.: Ja, die Leiterin der Polizeivertrauensstelle gehört dem höheren Verwaltungsdienst an. Sie wird durch eine Sachbearbeiterin/einen Sachbearbeiter des gehobenen Polizeivollzugsdienstes sowie einen Mitarbeiter aus dem mittleren Verwaltungsdienst oder einen vergleichbaren Beschäftigten unterstützt. Zu 5.: Dem Hauptpersonalrat der Thüringer Polizei wurde im Wege der vertrauensvollen und konstruktiven Zusammenarbeit die "Dienstanweisung für die Vertrauensstelle der Thüringer Polizei (DAPolVSt)" zur Kenntnisnahme übersandt. Eine weitere Beteiligung anderer Mitbestimmungsgremien war nicht erforderlich. Zu 6.: Die Polizeivertrauensstelle soll Bürgerinnen und Bürger bei der Konfliktlösung mit dem Ziel der Förderung und Entwicklung von Akzeptanz und Vertrauen beraten und betreuen, gemeinsam mit den Behörden und Bildungseinrichtungen der Thüringer Polizei Lösungsmöglichkeiten erörtern und bei der Umsetzung unterstützen . Zu 7.: Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Maier Minister Polizeivertrauensstelle - erneut nachgefragt Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: