22.12.2017 Drucksache 6/4896Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 11. Januar 2018 Suche nach flüchtigem Gefängnisinsassen in Ilmenau Die Kleine Anfrage 2651 vom 3. November 2017 hat folgenden Wortlaut: Am 17. Oktober 2017 gelang der Ausbruch eines Häftlings aus der Justizvollzugsanstalt in Suhl-Goldlauter. Kurz darauf, am 22. Oktober 2017, wurde der geflohene Häftling in Ilmenau auf dem Gelände der ehemaligen Porzellanfabrik vermutet. Es folgte ein Großeinsatz der Polizei. Aktuell ist der Moldawier, der nach Medieninformationen schon mehrfach vorbestraft ist und auch als gefährlich eingestuft wird, immer noch flüchtig. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Hinweise haben den Einsatz der Polizei in Ilmenau am ehemaligen Porzellanwerk begründet? 2. Wie lief der Einsatz im Einzelnen ab (unter Schilderung des zeitlichen Ablaufs mit Personal- und Materialeinsatz ) und zu welchem Ergebnis kam die Einsatzleitung schlussendlich? 3. Waren die Hinweise an die Polizei begründet und hielt sich der geflohene Häftling tatsächlich im Umfeld von Ilmenau auf? 4. Bestand zu irgendeiner Zeit eine Gefahr für die Bevölkerung durch den geflohenen Häftling im Ilm-Kreis? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 21. Dezember 2017 wie folgt beantwortet: Vorbemerkungen: Die Vorfälle sind Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen (Stand: 20. November 2017). Unter Hinweis auf Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 477 Abs. 2 Satz 1 der Strafprozessordnung wird im Gesamtkontext der Ermittlungen insbesondere aus Datenschutzgründen (Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung nach Artikel 2 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 1 Abs. 1 Grundgesetz , Artikel 6 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen) und vor dem Hintergrund der im Strafverfahren zu beachtenden Unschuldsvermutung (Artikel 6 Abs. 2 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten) von weiteren Angaben abgesehen (vergleiche auch Beschluss des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 5. März 2014, Az.: 2 EO 386/13). Zu 1. und 2.: Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Bühl (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4896 Zu 3.: Der Entwichene konnte auf dem Gelände der Porzellanfabrik nicht aufgefunden werden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Zu 4.: Für eine konkrete Gefährdung der Öffentlichkeit gibt es bislang keine Anhaltspunkte. Maier Minister Suche nach flüchtigem Gefängnisinsassen in Ilmenau Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkungen: Zu 1. und 2.: Zu 3.: Zu 4.: