05.12.2014 Drucksache 6/49Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 12. Dezember 2014 Flüchtlingskontrollen im Rahmen der Polizeioperation "Mos Maiorum" in Thüringen - Teil 2 Die Kleine Anfrage 15 vom 15. Oktober 2014 hat folgenden Wortlaut: Seit dem 13. Oktober 2014 findet die zweiwöchige europaweite Polizeioperation "Mos Maiorum" statt, im Rahmen derer nach Flüchtlingen ohne Aufenthaltserlaubnis gefahndet wird. Laut MDR-Bericht vom 12. Oktober 2014 kontrolliert die Polizei auch Flüchtlinge in Thüringen. Dabei kämen auch Kräfte der Bundespolizei und Mitglieder von Frontex zum Einsatz. Im Tagesspiegel vom 7. Oktober 2014 war zu lesen, was genau bei diesen Kontrollen erfasst und während der zwei Wochen täglich gemeldet werden soll: "Angaben zu Orten, an dem die illegalen Einwanderer aufgegriffen wurden, ihre Namen, Herkunft, Alter, Geschlecht, Ankunftsort und -zeit. Die Polizisten sollen zudem schriftlich festhalten, was sie über die Routen der Migranten herausfinden können: Transportmittel, Zielort, Route seit Grenzübertritt. Gab es gefälschte Reisedokumente ? Wieviel Geld haben die Flüchtlinge ihren Schmugglern gezahlt? Aus welchem Land stammen die Schmuggler selbst? Eine Auswertung der Daten soll bis Dezember vorliegen." (Elisa Simantke: Deutschland beteiligt sich mit Grenzpolizei. EU-weite Polizeiaktion gegen illegale Flüchtlinge, in: Tagesspiegel vom 7. Oktober 2014). Ich frage die Landesregierung: 1. Sind bei der Thüringer Polizei oder bei den Aufsichtsbehörden in den letzten fünf Jahren Beschwerden von Menschen eingegangen, die angegeben haben, sich durch "Racial Profiling" bei Kontrollmaßnahmen diskriminiert zu fühlen (bitte aufschlüsseln nach Landkreis und mit kurzer Sachverhaltsdarstellung versehen)? Welche Ergebnisse erbrachte die Überprüfung dieser Beschwerden? 2. Wie bewertet die Landesregierung in diesem Zusammenhang die von der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte im Handbuch "Für eine effektive Polizeiarbeit. Diskriminierendes 'Ethnic Profiling' erkennen und vermeiden" empfohlenen Praktiken, wie beispielsweise die Forderung nach der Einführung von Formularen zur Dokumentation von Polizeikontrollen und -durchsuchungen? 3. Macht sich die Landesregierung die Forderung der Initiative "Schwarze Menschen in Deutschland" zu eigen, Meldestrukturen zu schaffen, die eine lückenlose Erfassung von Beschwerden erlauben und die Überprüfung durch eine unabhängige und fachkompetente Prüfinstanz gewährleisten und wie begründet sie ihre Auffassung? 4. Haben Thüringer Polizeieinheiten die Charta der Vielfalt unterzeichnet oder wird dies angestrebt? Wenn nein, warum nicht? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Rothe-Beinlich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Thüringer Innenministeriums 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/49 5. Wie hoch ist derzeit bei der Thüringer Polizei der Anteil an Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten mit Migrationshintergrund und welche Maßnahmen und Projekte gibt es, um den Migrantinnen- und Migrantenanteil zu erhöhen? Wenn nein, warum gibt es diese nicht? 6. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um bei Ermittlungsverfahren zu Straftaten, bei denen Menschen mit Migrationshintergrund Opfer waren, standardmäßig auch ein möglicherweise rassistisches Motiv des Täters oder der Täter in die Ermittlungen einzubeziehen? Das Thüringer Innenministerium hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 4. Dezember 2014 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Es ist lediglich ein Fall bekannt, der gegenwärtig beim Verwaltungsgericht Gera anhängig ist. Es wird auf die Antwort zur Frage 1 der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Meyer (Drucksache 5/7153) verwiesen. Auch nach Auswertung der Klagebegründung geht die Landespolizeidirektion nicht von einer diskriminierenden polizeilichen Maßnahme aus. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts in der Sache steht noch aus. Zu 2.: Die Thüringer Polizei ist mit Blick auf ihre gesetzlich normierten Aufgaben und Eingriffsbefugnisse permanent gehalten, Handlungsabläufe zu optimieren und transparent auszugestalten. In diesem Zusammenhang werden auch die im Handbuch dargestellten Leitlinien und Empfehlungen der Europäischen Union berücksichtigt. Auf die Antwort zu der Frage 7 der Kleinen Anfrage 14 wird verwiesen. Zu 3.: Das etablierte Beschwerdemanagement gewährleistet eine lückenlose Erfassung und problemorientierte Behandlung eingehender Beschwerdevorgänge. Zu 4.: Eine Unterzeichnung der sogenannten "Charta der Vielfalt" durch die Thüringer Polizei ist gegenwärtig nicht vorgesehen. Gleichwohl entsprechen die Inhalte dem Selbstverständnis der Polizei, ausgestaltet durch eine Vielzahl von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen sowie ein integrationsförderndes Personalentwicklungskonzept . Initiativen zur Stärkung der interkulturellen Kompetenz sowie zur Etablierung eines Diversitätsmanagements werden seitens der Landesregierung ausdrücklich begrüßt. Ergänzend wird auf die Antwort zur Frage 2 sowie zu den Fragen 6 und 7 der Kleinen Anfrage 14 verwiesen. Zu 5.: Auf die Antworten zu den Fragen 1 und 5 der Kleinen Anfrage 3872 (Drucksache 5/7813) wird verwiesen. Zu 6.: Von Gesetzes wegen sollen sich Ermittlungen der Staatsanwaltschaft auch auf die Umstände erstrecken, die für die Bestimmung der Rechtsfolge der Tat von Bedeutung sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Strafprozessordnung). Auf die Antworten zu den Fragen 2 und 3 der Kleinen Anfrage 3871 (Drucksache 5/7805) wird verwiesen. Geibert Minister