09.01.2018 Drucksache 6/4913Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 19. Januar 2018 Schließung der Grundschule Reurieth und Konsequenzen daraus Die Kleine Anfrage 2662 vom 13. November 2017 hat folgenden Wortlaut: Nach der Schließung der Grundschule in Reurieth besuchen die Kinder nun die Grundschule in Themar. Bereits im September 2017 berichteten die Medien über die "gefährlichste Bushaltestelle" Thüringens. Die Kinder warteten, so heißt es in einem Artikel von Antenne Thüringen, an der Buswendeschleife. Weiter heißt es in dem Artikel: "Damit die Kleinen wenigstens wissen, wo sie sich hinstellen sollen und nicht vor den Bus rennen, hat eine Mutter mit weißer Farbe diese Linie auf den Asphalt gemalt." Was fehlt, sei ein ordentlicher Unterstand für die wartenden Kinder - vor allem jetzt in den Herbst-/Wintermonaten. Grund für die jetzige Situation seien schwierige Verhandlungen mit der Kirche als Eigentümerin des Grundstücks. Auch das Landratsamt "sei der Meinung dass die Kids keine Bushaltestelle mit einer Überdachung bräuchten." Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Gründe gab es für die Schließung der Grundschule in Reurieth? Weshalb erfuhren Eltern, Lehrer und Schüler aus der Presse von der geplanten Schulschließung und handelt es sich dabei um den normalen Kommunikationsweg? 2. Welche Gründe gab es dafür, dass die zugesicherte Lösung, die Grundschule Reurieth als Schulteil der Grundschule Themar mit eigenem Standort zu erhalten, nicht umgesetzt wurde? 3. Welche Gründe gab es dafür, die Trinkwasserversorgung der Schule schon abzubauen, bevor die Schüler die Schule endgültig verließen? 4. Inwiefern wird der Transport der Kinder von Reurieth nach Themar sichergestellt? 5. Wie beurteilt die Landesregierung die Aussage, dass es sich bei dem Bushalt laut Medienberichten in Reurieth um die gefährlichste Bushaltestelle Thüringens handele und hält sie den in der Einleitung beschriebenen Zustand für kindgerecht? Wie begründet die Landesregierung ihre Aussagen? 6. Welche Lösungsmöglichkeiten zu dem geschilderten Problem schlägt die Landesregierung vor? 7. Sind der Landesregierung weitere Orte im Kreis Hildburghausen bekannt, in denen ein sicherer Schulweg nicht abgesichert werden kann und wenn ja, welche? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Muhsal (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4913 Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 4. Januar 2018 (Eingang: 9. Januar 2018) wie folgt beantwortet: Zu 1. und 2.: Für die Schulnetzplanung als Ganzes sowie die Entscheidung zur Aufhebung einer Schule sind die Schulträger innerhalb der kommunalen Selbstverantwortung zuständig (vergleiche § 13 Abs. 3 Satz 1 und § 41 Abs. 5 Satz 1 des Thüringer Schulgesetzes [ThürSchulG]). Das Gleiche gilt für etwaige Anhörungs- oder Beteiligungsverfahren . Die Landesregierung hat den Schulträger hierzu erfolglos um Stellungnahme gebeten. Schulnetzpläne und deren Fortschreibung müssen dem Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS) nach § 41 Abs. 5 Satz 1 ThürSchulG zur Zustimmung vorgelegt werden. Zur Aufhebung einer Schule bedarf es nach § 13 Abs. 3 Satz 1 ThürSchulG des Einvernehmens des TMBJS. Der Schulträger bat das TMBJS, insbesondere vor dem Hintergrund der niedrigen Schülerzahlen und dem Investitionsbedarf an der Grundschule in Reurieth, um Erteilung des Einvernehmens zur geplanten Aufhebung der Schule . Das TMBJS sah keinen Grund, dies zu verwehren. Zu 3.: Hierzu liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Die Unterhaltung der Schulgebäude ist Aufgabe des Schulträgers. Im Übrigen wird auf die Beantwortung der Fragen 1 und 2 verwiesen. Zu 4.: Die Schülerbeförderung für die betroffenen rund 20 Grundschüler von Reurieth nach Themar erfolgt über WerraBus im Linienverkehr der Linie 223. Zu 5. und 6.: Seitens des Landkreises wird die Einschätzung zur Situation an der betreffenden Bushaltestelle nicht geteilt . Die Abfahrtshaltestelle "Reurieth Schule" befindet sich vor der ehemaligen Schule in der Kirchgasse. In diesem Bereich der Kirchgasse gibt es vier bebaute Grundstücke. Zur Uhrzeit der Busabfahrt um 6:35 Uhr finde nur ein minimaler Fahrzeugverkehr statt. Es trifft zu, dass es dort keinen Fußweg beziehungsweise eine als Fußweg markierte Fläche gibt. Angesichts der äußerst geringen Verkehrsbelastung sei die vorhandene Mischverkehrsfläche für alle Verkehrsteilnehmer nutzbar. Die Landesregierung kann anhand eigener Erkenntnisse, die getroffene Einschätzung als "Gefährlichste Bushaltestelle Thüringens" nicht nachvollziehen. Der Polizei wurden in den vergangenen zehn Jahren keine Verkehrsunfälle im betreffenden öffentlichen Verkehrsraum bekannt. Hinweise oder Beschwerden von (ehemaligen) Schülerinnen oder Schülern sowie Eltern zur bestehenden Verkehrssituation waren der Polizei bis zur medialen Veröffentlichung ebenfalls nicht bekannt. Hinsichtlich der aktuellen Verkehrssituation bestehen keine Auffälligkeiten, die einer besonderen vollzugspolizeilichen Intervention bedürfen. Für die Einrichtung der Bushaltestellen sind die unteren Verkehrsbehörden, hier der Landkreis Hildburghausen , gemeinsam mit den Verkehrsunternehmen zuständig. Die Landesregierung kann jedoch auf Antrag Maßnahmen zur Verbesserung von Bushaltestellen aus seinen Mitteln zur ÖPNV-Investitionsförderung unterstützen. In Vertretung Ohler Staatssekretärin Schließung der Grundschule Reurieth und Konsequenzen daraus Ich frage die Landesregierung: Zu 1. und 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5. und 6.: