15.01.2018 Drucksache 6/4928Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 24. Januar 2018 Kommunaler Klimaschutz in Thüringen Die Kleine Anfrage 2705 vom 14. Dezember 2017 hat folgenden Wortlaut: Im Thüringer Gesetz für kommunale Investitionen zur Förderung der Bildung, Digitalisierung, Kultur, Umwelt sowie der sozialen Infrastruktur vom 14. Juni 2017 ist in § 8 geregelt, dass zusätzliche Mittel für den kommunalen Klimaschutz für die Jahre 2017 und 2018 zur Verfügung gestellt werden. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche konkreten Regelungen zur Beantragung, zur Verteilung, zu Förderquoten und zum Ausreichen der Mittel nach § 8 des oben genannten Gesetzes wurden inzwischen getroffen und wo wurden diese veröffentlicht? 2. Welche Projekte aus dem Wahlkreis 09 (Unstrut-Hainich-Kreis II) wurden im Jahr 2017 positiv beschieden (bitte nach Kommunen, Projektkosten, Maßnahmen und Förderhöhe auflisten)? 3. Welche Anträge welcher Kommunen aus dem Wahlkreis 09 wurden im Jahr 2017 aus welchem Grund abgelehnt? 4. Welche Kommunen aus dem Wahlkreis 09 haben für welche Maßnahmen Anträge für das Haushaltsjahr 2018 gestellt? Wann lief oder läuft die Antragsfrist dafür ab (bitte nach Kommunen, Projektbeschreibung, Datum der Antragstellung, geplante Realisierung und geplante Projektkosten auflisten)? Das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 12. Januar 2018 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die in § 8 Abs. 3 des Thüringer Gesetzes für kommunale Investitionen zur Förderung der Bildung, Digitalisierung , Kultur, Umwelt sowie der sozialen Infrastruktur benannte Regelung zur Verteilung, Beantragung und Ausreichung der Mittel wurde mit der am 18. September 2017 im Thüringer Staatsanzeiger veröffentlichten Richtlinie des Freistaats Thüringen zur Förderung von Klimaschutzmaßnahmen in Kommunen (Thür- StAnz Nr. 38/2017 S. 1298 ff.) geschaffen. Darin wird die Thüringer Aufbaubank als die Stelle benannt, bei der die Anträge einzureichen sind. K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Lehmann (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4928 Zu 2.: Es wurden im Jahr 2017 keine Projekte aus dem Wahlkreis 09 positiv beschieden, da keine Anträge eingegangen sind. Zu 3.: Es wurden im Jahr 2017 keine Anträge von Kommunen aus dem Wahlkreis 09 abgelehnt, da keine Anträge eingegangen sind. Zu 4.: Es liegen bisher keine Anträge von Kommunen aus dem Wahlkreis 09 vor. Es gibt keine Antragsfrist, allerdings ist die Förderrichtlinie nur bis einschließlich 2019 gültig. Die Anträge können jederzeit bei der Thüringer Aufbaubank gestellt werden. In Vertretung Möller Staatssekretär Kommunaler Klimaschutz in Thüringen Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: