16.01.2018 Drucksache 6/4929Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 24. Januar 2018 Besetzungsgrade in Thüringer Polizeidienststellen Die Kleine Anfrage 2524 vom 7. September 2017 hat folgenden Wortlaut: Nach meiner Kenntnis sind derzeit zahlreiche Dienstposten bei der Thüringer Landespolizei unbesetzt beziehungsweise lediglich vertretungsweise besetzt. Dadurch gibt es Abweichungen zwischen Soll-Besetzung nach Organisations- und Dienstpostenplan und tatsächlicher Ist-Stärke in den Dienststellen. Von dieser Ist- Stärke sind im Weiteren in andere Dienststellen abgeordnete Beamte abzuziehen, um ein tatsächliches Bild der Personalstärke vor Ort zu erhalten ("tatsächliches Ist"). Ich frage die Landesregierung: 1. Wie sind die nach Organisations- und Dienstpostenplan vorgesehenen Dienstposten des Polizeivollzugsdienstes in der Landespolizeidirektion und ihrer nachgeordneten Dienststellen derzeit besetzt (bitte Soll- Ist-Vergleich nach Dienststellen in absoluten und relativen Häufigkeiten darstellen)? 2. Welche "tatsächliche" Ist-Besetzung ergibt sich aus vollzogenen Abordnungen in den einzelnen Dienststellen ? 3. Wie begründet die Landesregierung Unterschiede bei der "tatsächlichen" Ist-Besetzung verschiedener Dienststellen? 4. Teilt die Landesregierung die Ansicht, dass bei einem gegebenenfalls herrschenden Personalmangel, das vorhandene Personal gleichmäßig auf alle Dienststellen verteilt werden müsste und wie begründet sie diese? 5. Teilt die Landesregierung die Ansicht, dass eine personelle Stärkung der Dienststellen vor Ort (das heißt Polizei- und Kriminalpolizeiinspektionen, Polizei- und Kriminalpolizeistationen), ein vorrangiges Ziel der Personalplanung sein sollte und wie begründet sie ihre Ansicht? 6. Welche kurzfristigen Maßnahmen wird die Landesregierung ergreifen, um dieses Ziel umzusetzen? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Walk (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4929 Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 13. Januar 2018 wie folgt beantwortet: Vorbemerkungen: Der Begriff der Dienststelle wird im Sinne der Anfrage dahingehend interpretiert, dass bei den der Landespolizeidirektion nachgeordneten Behörden und Dienststellen eine Beantwortung bis auf die Ebene der Polizeiinspektionen , der Kriminalpolizeiinspektionen und der Autobahnpolizeiinspektion (jeweils einschließlich ihrer Stationen) erfolgt. Die Beantwortung ergeht zum Stichtag 1. September 2017. Zu diesem Stichtag ist die Abgabeplanung der Absolventen der Bildungseinrichtungen der Thüringer Polizei für das Jahr 2017 noch nicht abgeschlossen. Zu 1. und 2.: Die Besetzung von Dienstposten erfolgt durch formelle Bestellung auf den in den Organisations- und Dienstpostenplänen (ODP) ausgewiesenen Dienstposten. Bei der Erhebung der tatsächlichen IST-Besetzung wurde die Anzahl der besetzten Dienstposten um die Anzahl der Beamten reduziert, die in andere Dienststellen abgeordnet sind. Es wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die abgeordneten Beamten ebenfalls nicht bei den aufnehmenden Dienststellen hinzugerechnet worden sind. Somit ist die Gesamtzahl der Thüringer Polizeivollzugsbeamten höher als die hier abgebildeten Ist-Zahlen. Die abgeordneten Beamten sind entsprechend in die Gesamtbetrachtung einzubeziehen. Ferner wurden bei der Berechnung der Besetzungsgrade in der Folge die angegebenen Zahlen mit der Anzahl der in den ODP ausgewiesenen Dienstposten ins Verhältnis gesetzt. Behörde/Einrichtung Anzahl Dienstposten gemäß ODP Anzahl besetzter Dienstposten Besetzungsgrad in Prozent Tatsächliche IST-Besetzung Besetzungsgrad anhand der tatsächlichen IST-Besetzung in Prozent Landespolizeidirektion 150 128 85,3 122 81,3 Landespolizeiinspektion (LPI) Erfurt LPI 531 451 84,9 411 77,4 Polizeiinspektion (PI) Sömmerda 110 96 87,3 89 80,9 Kriminalpolizeiinspektion (KPI) Erfurt 124 113 91,1 109 87,9 LPI Gera LPI 317 286 90,2 261 82,3 PI Altenburger Land 160 127 79,4 125 78,1 PI Greiz 108 90 83,3 87 80,6 KPI Gera 125 110 88,0 103 82,4 LPI Gotha LPI 280 255 91,1 234 83,6 PI Eisenach 148 120 81,1 116 78,4 PI Arnstadt-Ilmenau 149 130 87,2 123 82,6 KPI Gotha 120 108 90,0 100 83,3 LPI Jena LPI 262 228 87,0 214 81,7 PI Apolda 73 62 84,9 59 80,8 PI Saale-Holzland 121 110 90,9 105 86,8 PI Weimar 174 148 85,1 140 80,5 KPI Jena 132 126 95,5 111 84,1 LPI Nordhausen LPI 225 208 92,4 200 88,9 PI Eichsfeld 124 99 79,8 99 79,8 PI Unstrut-Hainich 146 121 82,9 118 80,8 PI Kyffhäuser 117 103 88,0 101 86,3 3 Drucksache 6/4929Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Behörde/Einrichtung Anzahl Dienstposten gemäß ODP Anzahl besetzter Dienstposten Besetzungsgrad in Prozent Tatsächliche IST-Besetzung Besetzungsgrad anhand der tatsächlichen IST-Besetzung in Prozent KPI Nordhausen 122 114 93,4 111 91,0 LPI Saalfeld LPI 252 215 85,3 200 79,4 PI Saale-Orla 153 129 84,3 126 82,4 PI Sonneberg 90 72 80,0 70 77,8 KPI Saalfeld 104 88 84,6 84 80,8 LPI Suhl LPI 196 178 90,8 172 87,6 PI Bad Salzungen 96 73 76,0 71 74,0 PI Hildburghausen 92 79 85,9 75 81,5 PI Schmalkalden-Meiningen 134 108 80,6 103 76,9 KPI Suhl 101 94 93,1 91 90,1 Bereitschaftspolizei Thüringen 509 435 85,5 414 81,3 Autobahnpolizeiinspektion 300 268 89,3 265 88,3 Zu 3.: Die Unterschiede in der Besetzung der Dienststellen resultieren aus den geplanten und unvorhersehbaren Personalabgängen im laufenden Jahr. Des Weiteren ergeben sich die Unterschiede bei der Besetzung durch den belastungs- und schwerpunktorientierten sowie dienststellen- und behördenübergreifenden Personaleinsatz in den Dienststellen. Zu 4.: Eine gleichmäßige Verteilung des Personals auf alle Dienststellen erscheint wenig sinnvoll. Die spezifischen Bedarfe der einzelnen Dienststellen, die aufgrund ungleichmäßiger Einsatz- und Kriminalitätsbelastungen, unterschiedlicher Schwerpunktsetzung, taktischer Erfordernisse et cetera stark differieren, bedürfen einer dementsprechend angepassten Verteilung des Personals. Zu 5.: Die Landesregierung ist stetig bestrebt, den Dienststellen vor Ort die erforderliche personelle Ausstattung zur Verfügung zu stellen. In diesem Zusammenhang muss jedoch zwingend immer auch eine Gesamtbetrachtung der Thüringer Polizei erfolgen. Im Übrigen wird auf die Beantwortung der Frage 4 verwiesen. Zu 6.: Die jährliche Abgabeplanung der Absolventen der Bildungseinrichtungen der Thüringer Polizei ist ein wesentliches Steuerungselement der Personalplanung, mit dem eine ausgewogene Belastungsverteilung unter Beachtung der Besetzungsgrade erreicht werden soll. Ungeachtet dessen ist es in dieser Legislaturperiode gelungen, die Zahl der Anwärter im Polizeivollzugsdienst signifikant zu steigern. Im Jahr 2016 wurden 125 Anwärter im mittleren und 30 Anwärter im gehobenen Polizeivollzugsdienst eingestellt. Im Jahr 2017 konnte die Einstellung von 200 Polizeianwärtern vorgenommen werden. Davon entfallen 175 Anwärter auf den mittleren und 25 Anwärter auf den gehobenen Dienst. Die Regierungsfraktionen haben darüber hinaus einen Änderungsantrag zum Doppelhaushalt 2018/2019 eingebracht, der die Einstellung von 260 Anwärtern in den Jahren 2018 und 2019 vorsieht. Die Landesregierung begrüßt dies ausdrücklich. Maier Minister Besetzungsgrade in Thüringer Polizeidienststellen Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkungen: Zu 1. und 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: