16.01.2018 Drucksache 6/4937Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 26. Januar 2018 Förderung der Abwasserbehandlung in Thüringen Die Kleine Anfrage 2707 vom 14. Dezember 2017 hat folgenden Wortlaut: Im Thüringer Gesetz für kommunale Investitionen zur Förderung der Bildung, Digitalisierung, Kultur, Umwelt sowie der sozialen Infrastruktur vom 14. Juni 2017 ist in § 7 geregelt, dass 5.000.000 Euro zusätzliche Mittel für die Förderung der Abwasserbehandlung für das Jahr 2017 zur Verfügung gestellt werden. Für die ordnungsgemäße Beseitigung von Abwasser sind in Thüringen die Abwasserverbände als Dienstleister für die Kommunen beziehungsweise die eigenentsorgenden Gemeinden verantwortlich. Für die fachgerechte Abwasserbehandlung nach Vorgaben von Grenzwerten der Europäischen Union und des Bundes bedarf es Investitionen zum Erreichen des aktuellen Stands der Technik, der Sanierung sowie in den Neubau von Anlagen. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche konkreten Regelungen zur Beantragung, zur Verteilung, zu Förderquoten und zum Ausreichen der Mittel des § 7 des oben genannten Gesetzes wurden inzwischen getroffen und wo wurden diese veröffentlicht? 2. Welche Projekte aus dem Wahlkreis 09 (Unstrut-Hainich-Kreis II) wurden im Jahr 2017 positiv beschieden , welche Anträge wurden aus welchem Grund abgelehnt und für welche bereits beantragten Projekte werden Mittel in welcher Höhe in das Jahr 2018 übertragen (bitte alle Antragsteller mit Maßnahme, Projektkosten und Förderhöhe auflisten)? Das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 16. Januar 2018 wie folgt beantwortet: Abwassertechnische Vorhaben sind Bauinvestitionen, die eine planerische Vorbereitung und wasser- oder baurechtliche Genehmigungen benötigen. Darüber hinaus ist aufgrund der in § 7 des Thüringer Gesetzes für kommunale Investitionen zur Förderung der Bildung, Digitalisierung, Kultur, Umwelt sowie der sozialen Infrastruktur formulierten Bedingung eine Änderung des Abwasserbeseitigungskonzeptes des jeweiligen kommunalen Aufgabenträgers erforderlich. Weiter sind Entscheidungen der Beschlussgremien der Aufgabenträger notwendig. Trotz der bereits parallel zum Gesetz erarbeiteten und frühzeitig veröffentlichten Förderrichtlinie war es den kommunalen Abwasserbeseitigungspflichtigen aus den genannten Gründen nicht möglich, Vorhaben noch im Jahr 2017 zur Bau- und Bewilligungsreife zu bringen. Dies vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage 2707 für die Landesregierung wie folgt: K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Lehmann (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4937 Zu 1.: Zur Umsetzung des § 7 des Thüringer Gesetzes für kommunale Investitionen zur Förderung der Bildung, Digitalisierung, Kultur, Umwelt sowie der sozialen Infrastruktur wurde die Richtlinie für die Förderung von Maßnahmen der Abwasserentsorgung nach dem Thüringer Gesetz für kommunale Investitionen zur Förderung der Bildung, Digitalisierung, Kultur, Umwelt sowie der sozialen Infrastruktur erarbeitet und im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 31/2017 Seite 1003 ff. veröffentlicht. Die Richtlinie ergänzt und konkretisiert für das Gesetz die schon zuvor existierende Richtlinie für die Förderung von Vorhaben der Abwasserentsorgung im Freistaat Thüringen vom 19. Juni 2015, veröffentlicht im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 29/2015 Seite 1204 ff. Darüber hinaus wurden alle kommunalen Aufgabenträger der Abwasserentsorgung in Thüringen mit einem Informationsbrief des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz vom 26. Juli 2017 auf die neue Fördermöglichkeit aufmerksam gemacht und die Randbedingungen dieser Förderung erläutert. Zu 2.: Aus dem Gebiet des Wahlkreises 09 hat der Abwasserzweckverband "Mittlere Unstrut" Bad Langensalza für einen Schmutzwasserkanal in der Erfurter Straße in Bad Tennstedt Interesse an einer Förderung bei der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie bekundet. Das voraussichtliche Investitionsvolumen dieses Vorhabens umfasst rund 257.000 Euro, der voraussichtliche Förderumfang beträgt rund 107.000 Euro. In Vertretung Möller Staatssekretär Förderung der Abwasserbehandlung in Thüringen Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: