17.01.2018 Drucksache 6/4950Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 29. Januar 2018 Thüringer Bündnis für Organspende Die Kleine Anfrage 2686 vom 29. November 2017 hat folgenden Wortlaut: Die Thüringer Landesregierung plant die Errichtung eines Thüringer Bündnisses für Organspende. Die Auftaktveranstaltung soll nach meiner Kenntnis am 12. Dezember 2017 stattfinden. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Zielsetzung beziehungsweise welche Aufgaben hat das Bündnis? 2. Auf welcher rechtlichen Grundlage wird die Arbeit des Bündnisses stattfinden? 3. Welche Institutionen beziehungsweise Personen sollen Teil des Bündnisses sein? 4. Wie ist die Arbeit des Bündnisses organisiert, wird es eine Geschäftsstelle geben und falls ja, wie wird diese personell ausgestattet sein? 5. Wie wird das Bündnis an das Thüringer Transplantationszentrum angebunden sein? 6. Wie wird das Bündnis an die Deutsche Stiftung Organtransplantation angebunden sein? Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 15. Januar 2018 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Am 12. Dezember 2017 fand die Auftaktveranstaltung zur Gründung des Thüringer Bündnisses für Organspende statt. Im Bündnis sollen bereits bestehende Aktivitäten gebündelt und fortentwickelt werden. Ziel ist insbesondere , die Bereitschaft der Bevölkerung zur Organspende weiterzuentwickeln und den am Organspendeprozess Beteiligten die Möglichkeit zur Vernetzung und Weiterentwicklung ihrer Arbeit zu geben (vergleiche hierzu Beschluss des Landtags - Drucksache 6/4022: Organspende in Thüringen fördern - Spendenbereitschaft erhöhen). Hierfür sollen im Thüringer Bündnis für Organspende die bisherigen Maßnahmen zur Information und Aufklärung der Bevölkerung gemäß § 2 des Transplantationsgesetzes (TPG) sowie die Aufgabenwahrnehmung in den Entnahmekrankenhäusern gemäß §§ 9a und 9b TPG diskutiert und fortentwickelt werden. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Zippel (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/4950 Hierzu wurden Vertreter und Vertreterinnen aus der Selbstverwaltung, den Betroffenenverbänden, den Krankenkassen , der Politik und der Landesregierung sowie der Gesellschaft zur Auftaktveranstaltung wie folgt eingeladen: • Deutsche Stiftung Organtransplantation Region Ost (DSO), Transplantationszentrum am Universitätsklinikum Jena, Landesärztekammer Thüringen, Landeskrankenhausgesellschaft Thüringen e.V., Transplantationsbeauftragte Thüringer Entnahmekrankenhäuser, • Vertreter Netzwerk Spenderfamilien, Lebertransplantierte Deutschland e. V., • AOK Plus Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen, Barmer Landesvertretung Thüringen, IKK Classic, Techniker Krankenkasse, Verband der Ersatzkassen e.V. Landesvertretung Thüringen, • Thüringer Landtag/Mitglieder des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit, Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales, • Bistum Erfurt, Evangelisch-Lutherische Kirche Thüringen, Jüdische Landesgemeinde, Zentralrat der Muslime in Deutschland e.V. Zu 2.: Die Arbeit des Thüringer Bündnisses für Organspende erfolgt im Rahmen der Rechtsaufsicht des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (TMASGFF) nach dem Transplantationsgesetz . Zu 3. und 4.: Auf Grund des sachlichen Zusammenhangs werden die Fragen 3 und 4 gemeinsam beantwortet. Anlässlich der Auftaktveranstaltung zur Gründung des Thüringer Bündnisses für Organspende erfolgte zunächst ein aktueller Bericht zur Situation der Organspende und der Organtransplantation in Thüringen aus Sicht der DSO und des Transplantationszentrums am Universitätsklinikum Jena. Im Ergebnis der anschließenden Diskussion der Anwesenden wurden zwei Schwerpunkte identifiziert, die durch zwei Arbeitsgruppen zur: • Unterstützung der Entnahmekrankenhäuser und • Aufklärung und Information - Entscheidung zur Organspende weiter bearbeitet werden sollen. Die zur Auftaktveranstaltung anwesenden Vertreter und Vertreterinnen aus der Selbstverwaltung, den Betroffenenverbänden , den Krankenkassen, der Landesregierung sowie der Zivilgesellschaft wurden gebeten, nunmehr ihre Mitarbeit gegenüber dem TMASGFF zu erklären. An terminlich verhinderte Akteure ergeht eine schriftliche Information zum Ergebnis der Auftaktveranstaltung und Einladung zur weiteren Mitarbeit in den Arbeitsgruppen. Für die weitere Arbeit der Arbeitsgruppen sind zwei Sitzungen pro Jahr vereinbart worden, deren Ergebnisse in einem jährlich stattfindenden Treffen des Thüringer Bündnisses für Organspende vorgestellt werden sollen, um weiteren Handlungsbedarf ableiten zu können. Dementsprechend ist nicht vorgesehen, eine Geschäftsstelle einzurichten. Zu 5. und 6.: Auf Grund des sachlichen Zusammenhangs werden die Fragen 5 und 6 gemeinsam beantwortet. Das Fachreferat des TMASGFF wird die weitere Arbeit in den Arbeitsgruppen und im Thüringer Bündnis Organspende koordinieren. Eine Anbindung des Bündnisses an das Transplantationszentrum am Universitätsklinikum Jena ist nicht vorgesehen. Vertreter der DSO und des Transplantationszentrums Jena sind eingeladen, in den Arbeitsgruppen mitzuarbeiten . Werner Ministerin Thüringer Bündnis für Organspende Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3. und 4.: Zu 5. und 6.: