21.04.2015 Drucksache 6/516Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 29. April 2015 Machbarkeit eines Skigebiets am Schneekopf Die Kleine Anfrage 192 vom 5. März 2015 hat folgenden Wortlaut: In einer vom damaligen Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie beauftragten Studie von 2008 wird der Schneekopf als aussichtsreicher Standort für ein Thüringer Skigebiet genannt. Vor der Sperrung durch die Rote Armee war der Schneekopf eines der beliebtesten Skigebiete deutscher Mittelgebirge. Auf der Grundlage der genannten Studie gibt es seit einigen Jahren Bemühungen der Gemeinde Gehlberg sowie von privaten Investoren, die Idee eines Skigebiets umzusetzen. In den vergangenen Jahren stockte die Umsetzung des Projekts jedoch. Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie steht die Landesregierung zum Projekt "Skigebiet Schneekopf"? 2. Welche Argumente sprechen nach Ansicht der Landeregierung für ein Skigebiet am Schneekopf, welche sprechen dagegen? 3. Gibt es ein Konzept und/oder einen Zeitplan der Landesregierung für das Projekt "Skigebiet Schneekopf/ Gehlberg"? 4. Wie plant die Landesregierung, Wintersportzentren in Thüringen (Masserberg, Steinach, Oberhof, Schneekopf) zukünftig weiterzuentwickeln? 5. Ist ein neues Wintersport-Tourismuskonzept geplant? Wenn ja, welche Inhalte sind geplant? Wenn nein, weshalb plant die Landesregierung keine Fortschreibung? Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 20. April 2015 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Der Landesregierung liegen nur ältere Planungen und keine Informationen zu möglichen Investoren für ein Skigebiet am Schneekopf vor. Insofern hat die Landesregierung keine Kenntnis, ob das Projekt aktuell noch verfolgt wird. Auf die Ausführungen zu Frage 2 wird verwiesen K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Bühl und Thamm (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/516 Zu 2.: Das Schneekopfareal wird gemäß der Studie Wintersport-Tourismus im Thüringer Wald (Wintersporttourismuskonzeption ) aus dem Jahre 2008 als das höchstgelegene erschließbare, schneesicherste und skisportlich attraktivste Terrain im Thüringer Wald für den alpinen Skisport ausgewiesen. Eine Auseinandersetzung mit den naturschutz-, wald- und wasserschutzrechtlichen Belangen, die bei einer Umsetzung des Projekts "Schneekopfbahnen" zu beachten sind, erfolgte in der Studie aber nicht. Bisher dazu vorgelegte Planungen haben sich mit den vorgenannten Belangen zum Teil als unvereinbar erwiesen. Aus Sicht der Landesregierung stehen einem alpinen Wintersportgebiet am Schneekopf damit sehr hohe Hürden gegenüber. Ob das Projekt in einer kleineren und möglicherweise mit den Umweltbelangen verträglichen Variante weiterverfolgt werden sollte, hängt auch davon ab, ob sich ein Investor finden lässt, der das Projekt wirtschaftlich darstellen kann. Zu 3.: Hierzu wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2 verwiesen. Zu 4.: Hinsichtlich Masserberg liegen aktuell ein Förderantrag sowie eine Fördervoranfrage für den Ausbau bzw. die Modernisierung zweier Areale vor. Da die Prüfung der eingereichten Unterlagen noch nicht abgeschlossen ist, sind derzeit keine Aussagen zu einer abschließenden Förderentscheidung möglich. Von der Stadt Steinach liegt ein Förderantrag für die Optimierung und Erweiterung der Skiarena Silbersattel vor. Da es hier aber noch anhängige Klagen einer örtlichen Bürgerinitiative gegen die Planungen der Stadt Steinach vor dem Verwaltungsgericht Meiningen gibt, ist deren Ergebnis zunächst abzuwarten, bevor eine abschließende Entscheidung getroffen werden kann. Zur Weiterentwicklung des Wintersportorts Oberhof liegen zwei Förderanfragen vor. Diese bedürfen jedoch noch weiterer Präzisierungen, bevor das förmliche Antrags- und Bewilligungsverfahren eingeleitet werden kann. Insofern sind derzeit keine Aussagen zu abschließenden Entscheidungen möglich. Bezüglich des Areals am Schneekopf wird auf die Antworten zu den Fragen 1 bis 3 verwiesen. Zu 5.: Über diese Frage soll im Rahmen der inhaltlichen Ausrichtung der Fortschreibung der Landestourismuskonzeption mit den einzubeziehenden Partnern beraten und entschieden werden. Die Gespräche hierzu sollen ab dem 2. Quartal 2015 mit dem Ziel geführt werden, nach Verabschiedung des Landeshaushalts 2015 die Ausschreibung und Vergabe der entsprechenden Leistungen vorzunehmen. Es ist beabsichtigt, die Landestourismuskonzeption 2025 im 2. Quartal 2016 vorzulegen. Tiefensee Minister