02.02.2018 Drucksache 6/5209Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 13. Februar 2018 E-Government in Thüringen Die Kleine Anfrage 2691 vom 1. Dezember 2017 hat folgenden Wortlaut: Die Digitalisierung in Thüringen führt für die Bewohner und die Wirtschaft viele Chancen mit sich. Eine digitale Verwaltung kann beispielsweise die Lebensqualität erhöhen und Kosten einsparen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie bewertet die Landesregierung die Potentiale des E-Governments? 2. Welche Ziele verfolgt die Landesregierung beim E-Government und welche konkreten Vorgaben will sie bis zum Jahr 2019 erreicht haben? 3. Wie sehen die derzeitigen E-Government-Strukturen in Thüringen konkret aus und wo liegen die Schwerpunkte der Landesregierung (bitte nach Landkreisen auflisten)? 4. Gibt es in Thüringen Städte oder Landkreise, die über eine eigene E-Government-Strategie verfügen oder derzeit eine solche erarbeiten? 5. Welche Investitionen wurden seit dem Jahr 2010 für E-Government von der Landesregierung getätigt und welche Investitionen sind bis zum Jahr 2024 geplant (bitte jährlich auflisten)? 6. Mit welchen Einsparungsmöglichkeiten rechnet die Landesregierung durch E-Government? 7. Wo befindet sich Thüringen beim E-Government im Vergleich zu den anderen Bundesländern und welche Rankings kann die Landesregierung hierfür anführen? Das Thüringer Finanzministerium hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 19. Januar 2018 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Digitalisierung der Gesellschaft schreitet seit einigen Jahren immer schneller voran. Dieser Entwicklung kann sich auch die öffentliche Verwaltung nicht entziehen. Deshalb muss sich die Verwaltung zügig und intensiv den Herausforderungen der Digitalisierung stellen. Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Verbände erwarten zu Recht neben einem umfassenden Online-Informationsangebot auch weitgehende Möglichkeiten zur elektronischen Abwicklung von Dienstleistungen der Verwaltung. Hier setzt E-Government an, K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Prof. Dr. Voigt (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Finanzministeriums 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5209 indem moderne Informations- und Kommunikationstechniken und elektronische Medien dazu genutzt werden , die Abwicklung geschäftlicher Prozesse im Zusammenhang mit der öffentlichen Verwaltung zu ermöglichen . Damit wird den veränderten Ansprüchen der Nutzer von Verwaltungsdienstleistungen entsprochen. Nach Ansicht der Landesregierung kann und wird E-Government einen grundlegenden Beitrag zur Verwaltungsmodernisierung leisten. Die Optimierung von internen und externen Geschäftsprozessen sowie deren elektronische Abbildung und Abwicklung werden zu effizienteren Verfahren führen und Kostenersparnisse ermöglichen. Diese Erkenntnisse sind nicht neu, wurden jedoch in den vorangegangenen Legislaturperioden nicht hinreichend gewürdigt. In der Folge hat der Freistaat Thüringen auf dem Gebiet des E-Governments erheblichen Nachholbedarf. Seit 2014 wird durch den Landesbeauftragten für E-Government und IT mit Nachdruck dieser Situation entgegengewirkt und die Grundlagen für ein attraktives E-Government-Angebot im Freistaat geschaffen. Zum Gelingen einer E-Government-Umsetzung braucht es ein gemeinsames Verständnis von moderner Verwaltung sowie einer darauf basierenden gemeinsamen Zielsetzung, dem Engagement, der Koordinierung , der Mitwirkung und der Akzeptanz bei allen Beteiligten. E-Government benötigt aber auch einen angemessenen rechtlichen Rahmen, weshalb die Landesregierung im Jahr 2017 den Entwurf eines Thüringer E-Government-Gesetzes vorgelegt hat. Zu 2.: Die Thüringer Landesregierung sieht in der Digitalisierung, insbesondere im E-Government, einen wichtigen Baustein für die zukünftige Entwicklung Thüringens. Durch den Einsatz von E-Government wird auch zukünftig die Chancengleichheit für alle Bürgerinnen und Bürger gewährleistet, weil unabhängig vom Wohnort Vorteile entstehen. E-Government kann dabei helfen, die Lebensqualität in Thüringen, egal ob in der Stadt oder auf dem Land, zu verbessern und eine nachhaltige und generationengerechte Entwicklung voranzutreiben . Der Freistaat und die Kommunen können in diesem Prozess gemeinsam viel für die Menschen, unsere Heimat, die ehrenamtlichen Strukturen und die Unternehmen erreichen. Ein moderner Staat mit einer an den Bedürfnissen der Bürgerinnen, Bürger und der Wirtschaft ausgerichteten effizienten Verwaltung ist das Ziel der Thüringer Landesregierung. Diesem Ziel will die Thüringer Landesregierung in den kommenden Jahren in großen Schritten näher kommen . In dem derzeit dem Thüringer Landtag zur Beratung vorliegenden Gesetzentwurf für ein Thüringer E- Government-Gesetz sind deshalb mit festen Fristen verbundene Maßnahmen konkret benannt. Viele davon enden bereits am 1. Januar 2019, so beispielsweise das zwingende Anbieten von elektronischen Verwaltungsleistungen über das zentrale E-Government-Portal oder aber auch die Schaffung von elektronischen Bezahlmöglichkeiten für Gebühren- beziehungsweise Beitragsforderungen bei elektronischen Verwaltungsleistungen . Des Weiteren wird die Thüringer Landesregierung Verwaltungsverfahren aus ihrem unmittelbaren Handlungsbereich beginnen bis 2019 zu digitalisieren und somit wichtige Impulse für eine Digitalisierungsbewegung innerhalb der gesamten Thüringer Verwaltung geben. Daneben steht die Thüringer Landesregierung in engem Kontakt zu den kommunalen Spitzenverbänden, um die Zusammenarbeit im Bereich E-Government sowohl inhaltlich, als auch strukturell auszuweiten beziehungsweise grundlegend aufzubauen. Ziel ist es bis Ende des Jahres 2018 eine gemeinsame Position zu erarbeiten und richtungsweisende Entscheidungen zu treffen. Zu 3.: Die ressortübergreifende Steuerung des E-Governments und der IT in der Landesverwaltung erfolgt durch den Landesbeauftragten für E-Government und IT (Chief Information Officer - CIO). Dieser trägt die strategische Gesamtverantwortung für E-Government und den IT-Einsatz in der Landesverwaltung. Dabei wird er von der Koordinierungsstelle für E-Government und IT unterstützt. Wichtige strategische Entscheidungen werden auf Ebene eines Lenkungsausschusses der Zentralabteilungsleiter der Staatskanzlei und der Ministerien erörtert und abgestimmt. 3 Drucksache 6/5209Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Für die Abstimmung ressortübergreifender operativer Fragestellungen zum E-Government und zum IT-Einsatz steht ein Arbeitskreis mit den auf Referatsleiterebene benannten Koordinatoren der Staatskanzlei und der Ministerien zur Verfügung. Für strategische Abstimmungen zwischen der Landesverwaltung und der kommunalen Ebene wurde ein strategisches Steuerungsgremium (Beirat Kommunales E-Government) eingerichtet. Geeignete IT-Aufgaben der Landesverwaltung werden von einem zentralen IT-Landesdienstleister wahrgenommen . Für die Abstimmungen auf Bund-Länder-Ebene ist der CIO ständiges Mitglied im IT-Planungsrat. Eine Auflistung nach Landkreisen kann nicht vorgelegt werden. Die Schwerpunkte des Handelns der Landesregierung sind in der Strategie für E-Government und IT des Freistaats Thüringen festgeschrieben, welche die Landesregierung am 27. Mai 2014 beschlossen hat. In dieser sind die strategischen Ziele und Handlungsfelder der Thüringer Landesverwaltung enthalten.1 Zur Erreichung der strategischen Ziele bedarf es geeigneter zentraler Maßnahmen als auch dezentraler Maßnahmen in den jeweiligen Zuständigkeitsbereichen der Landesverwaltung. Mit einem Aktionsplan erfolgt eine Dokumentation der zentralen und dezentralen Maßnahmen mit übergreifender strategischer Bedeutung . Grundlage hierfür sind Abstimmungen in einem Lenkungsausschuss E-Government und IT auf Abteilungsleiterebene. Der Aktionsplan wird jährlich fortgeschrieben und vom Kabinett verabschiedet. Der Aktionsplan für das Jahr 2017 ist als Anlage beigefügt. Der Aktionsplan für das Jahr 2018 befindet sich aktuell in der Abstimmung. Zu 4.: Die Entwicklung bezüglich E-Government ist auf kommunaler Ebene sehr unterschiedlich. Einige Städte und Landkreise verfügen bereits seit Jahren über E-Government-Strategien, wie beispielsweise Erfurt und Jena. Andere Kommunen hingegen stehen noch ganz am Anfang von E-Government. Konkrete Auskünfte können zurzeit nicht erteilt werden, da keine entsprechenden Informationen vorliegen. Zu 5.: Es ist anzumerken, dass erst mit dem Landeshaushalt für die Jahre 2016/2017 die E-Government-Investitionen der Landesverwaltung in einem zentralen Einzelplan für Informations- und Kommunikationstechnik - Einzelplan 16 - zusammengefasst wurden. Im Zeitraum 2010 bis 2015 waren Investitionen für Informations - und Kommunikationstechnik noch dezentral in den Einzelplänen der Ressorts sowie der Thüringer Staatskanzlei etatisiert. Lediglich im Einzelplan 17, Kapitel 17 16, waren im Zeitraum von 2010 bis 2015 zentrale E-Government Maßnahmen etatisiert. In der nachfolgenden Übersicht werden die Investitionen im Bereich Informations- und Kommunikationstechnik für die Jahre 2010 bis 2022 zusammengefasst. Ist-Ausgaben HG 8/ATG 69 Haushaltsjahr 2010 21.203.447,81 Euro Ist-Ausgaben HG 8/ATG 69 Haushaltsjahr 2011 18.939.871,53 Euro Ist-Ausgaben HG 8/ATG 69 Haushaltsjahr 2012 27.316.139,90 Euro Ist-Ausgaben HG 8/ATG 69 Haushaltsjahr 2013 14.920.160,78 Euro Ist-Ausgaben HG 8/ATG 69 Haushaltsjahr 2014 14.609.566,49 Euro Ist-Ausgaben HG 8/ATG 69 Haushaltsjahr 2015 19.283.284,52 Euro Ist-Ausgaben HG 8/EP 16 Haushaltsjahr 2016 20.930.221,01 Euro Ist-Ausgaben HG 8/ EP 16 Haushaltsjahr 2017 22.963.396,89 Euro Plan-Ausgaben HG 8/EP 16 Haushaltsjahr 2018 24.513.100,00 Euro Plan-Ausgaben HG 8/EP 16 Haushaltsjahr 2019 24.151.500,00 Euro Plan-Ausgaben HG 8/EP 16 Haushaltsjahr 2020 36.360.100,00 Euro Plan-Ausgaben HG 8/EP 16 Haushaltsjahr 2021 45.325.200,00 Euro Plan-Ausgaben HG 8/EP 16 Haushaltsjahr 2022 28.190.200,00 Euro 4 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5209 Für die Jahre 2010 bis 2015 handelt es sich um die Ist-Ausgaben für Investitionen (Ausgaben der Hauptgruppen 7 und 8) der Titelgruppen 69 der Einzelpläne 02 bis 10 sowie 17 sowie die entsprechenden Ausgaben der Titelgruppen 72 und 73 im Kapitel 17 16 (Ausgaben der Steuerautomation und des Thüringer Landesrechenzentrums). Für die Jahre 2016/2017 handelt es sich um die Ist-Ausgaben für Investitionen (Ausgaben der Hauptgruppe 8) im Einzelplan 16. Die Ausgaben der Thüringer Landtagsverwaltung sowie des Thüringer Verfassungsgerichtshofs im Bereich E-Government werden nicht im Einzelplan 16 etatisiert und sind dem entsprechend nicht in den Summen enthalten. Die Ist-Ausgaben des Jahres 2017 gelten vorbehaltlich noch notwendiger Änderungen im Zuge des Jahresabschlusses 2017. Für die Jahre 2018/2019 handelt es sich um die Plan-Ausgaben der Hauptgruppe 8 laut vorliegendem Haushaltsplanentwurf Einzelplan 16. Die Zahlen gelten vorbehaltlich einer Bestätigung des Entwurfs des Landeshaushaltsplans 2018/2019 durch den Thüringer Landtag. Für die Jahre 2020 bis 2022 handelt es sich um die Planausgaben der Hauptgruppe 8 laut der mittelfristigen Finanzplanung im vorliegenden Haushaltsplanentwurf für den Einzelplan 16. Diese Zahlen gelten ebenfalls vorbehaltlich einer Bestätigung des Entwurfs durch den Thüringer Landtag. Für die Jahre 2023 und 2024 liegen derzeit keine Planzahlen vor. Zu 6.: Bereits in der Begründung zum Entwurf des Thüringer E-Government-Gesetzes hat die Landesregierung klargestellt, dass E-Government kein Projekt zur kurzfristigen Haushaltskonsolidierung ist. Um den in der Antwort zu Frage 1 bereits dargestellten Rückstand Thüringens im Bereich E-Government aufzuholen, ist ein erheblicher Einsatz finanzieller, als auch personeller Mittel notwendig. Dies belegen exemplarisch die im Entwurf des Thüringer E-Government-Gesetzes dargestellten Kosten. Durch den konsequenten Ausbau und Einsatz von E-Government-Anwendungen werden sich mittel- bis langfristig Einsparungen erzielen lassen. Hierzu kann ebenfalls auf den Inhalt der Begründung des Entwurfes zum Thüringer E-Government -Gesetz verwiesen werden. Mindestens genauso wichtig ist der Landesregierung jedoch ebenfalls die durch den Einsatz von E-Government auch zukünftige Gewährleistung einer rechtssicheren, effizienten und modernen Verwaltung für alle Einwohner Thüringens unabhängig davon, ob sie in der Stadt oder im ländlichen Raum zu Hause sind. Zu 7.: Vergleiche der Bundesländer liegen nicht vor beziehungsweise sind nicht bekannt. Lediglich internationale Rankings sind bekannt, nach denen Deutschland insgesamt einen Aufholbedarf im Vergleich zu einer Vielzahl anderer Länder aufweist. Thüringen unternimmt jedoch unabhängig von Rankings erhebliche Anstrengungen um die Infrastruktur, als auch das Angebot für E-Government beständig auszubauen. So wurde zum Beispiel in den letzten Jahren das Thüringer Landesdatennetz einer strengen IT-Schutz-Prüfung durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik erfolgreich unterzogen. Der Freistaat Thüringen ist damit bundesweit das erste Land mit einem zertifizierten Verwaltungsdaten- und Sprachnetz. Ein erwähnenswertes Beispiel für den Ausbau des E-Governments ist ebenso die elektronische Vergabeplattform . Diese steht auch den Kommunen zur Verfügung. Im Jahr 2015 erfolgten über diese Plattform circa 1.200 Ausschreibungen. Es wurden Aufträge im Wert von mehr als 260 Millionen Euro veröffentlicht. Seit März 2016 ist die Vergabeplattform für die Thüringer Kommunen sogar kostenfrei. Mit ZIRT wurde ein zentrales Informationsregister geschaffen, über welches dem Bürger der Zugang zu allen wichtigen Informationen der Behörden erleichtert wird. Ebenfalls hervorzuheben ist ThAVEL, das Thüringer Antragssystem für Verwaltungsleistungen. Mit ThAVEL können Bürgerinnen und Bürger bei der Verwaltung online Anträge stellen, die dann ebenfalls elektronisch durch die zuständigen Stellen weiterbearbeitet werden. Das ermöglicht eine medienbruchfreie Bearbeitung von Anträgen. Übersichtliche Oberflächen und leicht zu bedienende Kommunikations- und Transaktionsmöglichkeiten bieten die geeignete Basis für einen zukunftsfähigen Bürger- und Unternehmensservice. 5 Drucksache 6/5209Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Bereits seit mehreren Jahren wird in verschiedenen Geschäftsbereichen der Ressorts ein elektronisches Dokumenten-Management-System eingeführt und damit gearbeitet. Die Arbeitsweise und die verwendeten Versionen sind jedoch in den einzelnen Dienststellen unterschiedlich. In den nächsten Jahren wird das Dokumenten-Management-System vereinheitlicht und aktualisiert sowie die Möglichkeit einer ressortübergreifenden Zusammenarbeit geschaffen. Taubert Ministerin Anlage2 Endnote: 1 Siehe: https://www.thueringen.de/th5/tfm/egovernment/vorwort/. 2 Hinweis: Auf den Abdruck der Anlage wurde verzichtet. Ein Exemplar mit Anlage erhielten jeweils die Fraktionen und die Landtagsbibliothek. Des Weiteren kann sie im Abgeordneteninformationssystem unter der oben genannten Drucksachennummer sowie im Internet unter der Adresse: www.parldok.thueringen.de eingesehen werden. 1 Aktionsplan 2017 zur Umsetzung der Strategie für E-Government und IT des Freistaats Thüringen kolbinger Schreibmaschinentext kolbinger Schreibmaschinentext Anlage kolbinger Schreibmaschinentext kolbinger Schreibmaschinentext kolbinger Schreibmaschinentext kolbinger Schreibmaschinentext kolbinger Schreibmaschinentext kolbinger Schreibmaschinentext 2 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines _____________________________________________________ 4 2. Maßnahmen mit übergreifender strategischer Bedeutung _______________ 5 A Zentrale E-Government- und IT-Vorhaben _____________________________ 5 A.1. Erarbeitung eines Grobkonzepts zur durchgängig elektronischen Erledigung von Verwaltungsangelegenheiten durch Bürger und Unternehmen (M 1.1.1.) ________ 5 A.2. Einführung eines einheitlichen ressortübergreifenden Dokumentenmanagementsystems (M 6.3.1.) __________________________________________________ 6 A.3. Aufbau eines ressortübergreifenden Informationssicherheitsmanagements (M 4.1.)6 A.4. Etablierung eines zentralen Computernotfallreaktionsteams (Computer Emergency Response Team – ThüringenCERT) (M 4.2.) _____________________________ 7 A.5. Audit 2017 zum Erhalt der BSI-Zertifizierung des Landesdatennetzes (M 4.3.) ___ 7 A.6. Etablierung eines IT-Planungsprozesses (M 5.2.5.) ________________________ 8 A.7. Erarbeitung eines Konzepts zur Umgestaltung des Thüringer Landesrechenzentrums im Sinne eines zentralen IT-Dienstleisters der Landesverwaltung (M 5.2.1)___________________________________________ 9 A.8. Konsolidierung und Zentralisierung der IT der Landesverwaltung unter Ertüchtigung der Rechenzentrum-Infrastruktur (M 5.2.2. und M 5.3.2.) _________ 10 A.9. Neuausschreibung des Landesdatennetzes für den Zeitraum ab 2017 (Projekt EiCoNeD2017) (M 6.1.1.) ___________________________________________ 10 A.10. Weiterer Ausbau zentraler Infrastrukturkomponenten – Umstellung des Landesdatennetzes und der VoIP-Infrastruktur auf IPv6 (M 6.1.2.) ____________ 11 A.11. Standardisierung der IT in der Landesverwaltung (M 6.2.1.) _________________ 11 A.12. Beitritt zur Anwendung GovData des IT-Planungsrats (M 3.3.) _______________ 12 A.13. i-Kfz ____________________________________________________________ 12 A.14. Bereitstellung eines elektronischen Bezahlverfahrens (M 1.1.2.) _____________ 12 A.15. Aufbau einer zentralen eID-Lösung auf der Grundlage des nPA (M 1.1.5) ______ 13 A.16. Umsetzung der TLRZ-Strategie (M 5.2.1) _______________________________ 13 A.17. Ausbau/Erweiterung – Thüringer Datenaustauschplattform (ThDAP) (M 6.1.6) __ 13 B Dezentrale E-Government- und IT-Vorhaben _________________________ 14 B.1. Digitales Magazin des Freistaats Thüringen - ThELMA (M 1.1.9.) ____________ 14 B.3. Zentrale Planung und Realisierung öffentlicher Zugangspunkte für WLAN in den Dienststellen der Landesverwaltung (M 6.1.5) ____________________________ 14 B.4. Weiterentwicklung des zentralen Informationsregisters Thüringen (ZIRT) (M 3.4.) 15 C Begleitende Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für E- Government ____________________________________________________ 16 C.1. Durchgängige und barrierefreie Gestaltung von Dokumenten und Webangeboten (M 2.4.) __________________________________________________________ 16 C.4. Erarbeitung einer Rahmenvereinbarung mit den kommunalen Spitzenverbänden (M 9.4.) __________________________________________________________ 16 C.5. Erarbeitung erforderlicher gesetzlicher Regelungen für E-Government (M 1.2.1.) 17 3 3. Dezentrale Maßnahmen mit ressortspezifischer strategischer Bedeutung (nur informativ) __________________________________________________ 18 3.1. Elektronischer BAföG-Antrag (MF 1.3.1.) _______________________________ 18 3.2. eCohesion (MF 1.3.2.) ______________________________________________ 18 3.3. Einführung der Online-Sicherheitsüberprüfung (OSiP) in der Thüringer Landesverwaltung (MF 5.1.1.) ________________________________________ 19 3.4. Neuausrichtung der Organisation und Verfahrenslandschaft (NOVa) der Thüringer Polizei (MF 6.1.1.) _________________________________________________ 19 3.5. Elektronischer Rechtsverkehr mit den Gerichten (M 2.5) ___________________ 20 3.6. Elektronischer AFBG-Antrag (MF 1.3.5.) ________________________________ 20 4 1. Allgemeines Die Landesregierung hat am 27. Mai 2014 die „Strategie für E-Government und IT des Freistaats Thüringen“ beschlossen. 1 Zur Erreichung der strategischen Ziele bedarf es geeigneter zentraler Maßnahmen als auch dezentraler Maßnahmen in den jeweiligen Zuständigkeitsbereichen der Landesverwaltung. Der „Aktionsplan 2017 zur Umsetzung der Strategie für E-Government und IT des Freistaats Thüringen“ dokumentiert als strategischer Maßnahmenplan die zentralen und dezentralen Maßnahmen mit übergreifender strategischer Bedeutung, die auf der Grundlage der Abstimmungen im „Lenkungsausschuss E-Government und IT“ im Jahr 2017 priorisiert umzusetzen sind (Abschnitt 2). Hierzu gehören: - Zentrale E-Government- und IT-Vorhaben, die unter Verantwortung des Beauftragten des Freistaats Thüringen für E-Government und IT gesteuert werden (Maßnahmen A). - Dezentrale E-Government- und IT-Vorhaben, die unter Verantwortung eines oder mehrerer, i.d.R. fachlich zuständiger Ministerien oder der Staatskanzlei, gesteuert werden (Maßnahmen B). - Zentrale und dezentrale, begleitende Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für E-Government, z.B. Maßnahmen zur Verbesserung der rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen (Maßnahmen C). Der Aktionsplan legt fest, welche Organisationseinheit für die Umsetzung federführend zuständig ist und in welchen Zeitraum die Umsetzung erfolgen soll.2 Darüber hinaus informiert der Aktionsplan über wichtige dezentrale Maßnahmen mit ressortspezifischer strategischer Bedeutung (Abschnitt 3). Der Aktionsplan wird jährlich fortgeschrieben. Nach Tz. 4 der „Richtlinie für die Organisation des E-Government und des IT-Einsatzes in der Landesverwaltung des Freistaats Thüringen (Organisationsrichtlinie für E-Government und IT)“, ThürStAnz Nr. 37/2015 S. 1577 – 1581, informiert der Landesbeauftragte für E-Government und IT das Kabinett jährlich über den Fortschritt der Umsetzung. Zur besseren Nachvollziehbarkeit in künftigen Jahren wird eine einmal gebrauchte Nummerierung (z. B. A.1.) nach Umsetzung der Maßnahme kein weiteres Mal verwendet. Dadurch wird die Nummerierung in fortgeschriebenen Aktionsplänen nicht fortlaufend sein. 1 ThürStAnz Nr. 33/2014 S. 993 - 1001 2 Siehe hierzu: Tz. 4 der „Richtlinie für die Organisation des E-Government und des IT-Einsatzes in der Landesverwaltung des Freistaats Thüringen (Organisationsrichtlinie für E-Government und IT)“, ThürStAnz Nr. 37/2015 S. 1577 – 1581 5 2. Maßnahmen mit übergreifender strategischer Bedeutung A Zentrale E-Government- und IT-Vorhaben A.1. Erarbeitung eines Grobkonzepts zur durchgängig elektronischen Erledigung von Verwaltungsangelegenheiten durch Bürger und Unternehmen (M 1.1.1.) (Umsetzung Koalitionsvertrag3) Federführung: TFM Geplanter Abschluss: 1. Quartal 2017 Der weitere Ausbau des E-Government-Angebots im Freistaat ist Ziel der Landesstrategie für E-Government und IT. Perspektivisch sollen sich - ungeachtet unterschiedlicher Zuständigkeiten - alle geeigneten Verwaltungsangelegenheiten ortsund zeitunabhängig, abschließend elektronisch erledigen lassen (Ziel 1). Hierfür sollen Ebenen-übergreifend einheitliche verfahrens- und fachunabhängige Systeme bzw. Komponenten, die die Grundlage für die Schaffung unterschiedlicher E-Government- Angebote sind, zentral zur Verfügung gestellt werden (Ziel 7). Zudem ist der weitere Ausbau von E-Government im Koalitionsvertrag festgeschrieben. Insbesondere sollen die Kommunen bei der Umstellung auf elektronische Verfahren unterstützt werden. Im Rahmen der Maßnahme soll geprüft werden, - ob die bereits vorhandenen E-Government-Basiskomponenten (z.B. Zuständigkeitsfinder Thüringen, Thüringer Formularservice, Geoproxy) und darauf aufbauende IT-Verfahren (z.B. Thüringer Antragssystem für Verwaltungsleistungen) den strategischen Zielsetzungen gerecht werden und welche Verbesserungsmaßnahmen erforderlich sind. - welche Basiskomponenten zur Ermöglichung der durchgängig elektronischen Erledigung von Verwaltungsleistungen zusätzlich aufgebaut bzw. bereitgestellt werden müssen. Darüber hinaus sollen im Rahmen der Maßnahme auch die Anforderungen an eine zentrale Koordinierung/ Pflege der E-Government-Basisdienste definiert und mit konkreten Maßnahmen zur Einrichtung/ Stärkung von Kompetenzzentren/Landesredaktionen unterlegt werden4. Zur Umsetzung dieses Vorhabens wird im ersten Schritt ein Grobkonzept erarbeitet, das auch die Anforderungen der Kommunen an das zu etablierende Gesamtsystem berücksichtigt. Um das zu erreichen, wird bei der Erarbeitung des Grobkonzepts eng mit dem kommunalen Bereich zusammen gearbeitet. Zudem fließen die Arbeitsergebnisse der „Arbeitsgruppe Attraktivität des E-Government“ des IT-Planungsrats in die Erarbeitung mit ein. Auf der Grundlage des Grobkonzepts sollen anschließend konkrete Maßnahmen eingeleitet werden. Mit der Erstellung des Grobkonzeptes wurde 2016 begonnen. Die zu beleuchtenden Eckpunkte wurden bereits herausgearbeitet und bedürfen noch der weiteren fachlichen Konkretisierung. Zunächst müssen allerdings die Projekte i-Kfz, eID und ePayment priorisiert bearbeitet und ThAVEL weiterentwickelt werden. 3 Koalitionsvertrag für die 6. Wahlperiode des Thüringer Landtags, Tz. 6.3 – E-Government und Tz. 13.6 – IT-Strategie 4 Beratung des Thüringer Landtags und der Thüringer Landesregierung nach § 88 Abs. 2 ThürLHO – Strategie, Steuerung und Einsatz der IT in der Thüringer Landesverwaltung - TRH vom 6. Feb. 2014, Tz. 5.4 - Basiskomponenten 6 A.2. Einführung eines einheitlichen ressortübergreifenden Dokumentenmanagementsystems 5 (M 6.3.1.) Federführung: TFM Geplanter Abschluss: 2023 Bis zum Jahr 2023 sollen ca. 17.000 Arbeitsplätze auf die elektronische Vorgangsbearbeitung umgestellt werden. Ziel ist der Aufbau einer homogenen DMS- Systemlandschaft auf einer einheitlichen Datenbankinfrastruktur mit einheitlicher Konfiguration. Über diese sollen die Dienststellen der Landesverwaltung perspektivisch Dokumente mittels elektronischer Geschäftsprozesse einheitlich, ressortübergreifend reibungslos und medienbruchfrei austauschen können. Dabei sollen für die gesamte Landesverwaltung einheitliche Regeln für das elektronische Verwaltungshandeln in Form der elektronischen Akte gelten. Die Initialisierungsphase des Projekts ist am 11. Oktober 2016 gestartet und es wurde mit dem Aufbau des Projektbüros und den ersten Ausschreibungen zur Projektunterstützung begonnen. Es ist geplant über den Projektfortschritt fortlaufend im Intranet zu berichten. A.3. Aufbau eines ressortübergreifenden Informationssicherheitsmanagements (M 4.1.) Federführung: TFM Geplanter Abschluss: 2021 Zum Aufbau des ressortübergreifenden landesweiten Informationssicherheitsmanagements des Freistaats Thüringen wurde im 1. Quartal 2012 ein Informationssicherheitsmanagementteam (ISM-Team) etabliert. Dieses wurde beauftragt, die Aufgaben umzusetzen, welche in der „Thüringer Informationssicherheitsleitlinie für die Landesverwaltung“ vom 12. Juli 20116 (in der Fortschreibung vom 1. Juli 2016) festgeschriebenen sind. Hierzu gehören u.a.: - die Entwicklung des einheitlichen Informationssicherheitsmanagements, - die BSI-zertifizierte Ausbildung und Bestellung von IT-Sicherheitsbeauftragten in den Ressorts, - die Erstellung von IT-Sicherheitsstandards für den Geltungsbereich der Landesverwaltung, - die Erstellung einheitlicher ressortübergreifender Sicherheitsdokumente, - die Unterstützung bei der Einführung des IT-Grundschutzes in den Dienststellen und Behörden des Freistaats, - die Etablierung von internen IT-Sicherheitsrevisionen, - die Etablierung sicherer elektronischer Kommunikation in der Landesverwaltung, - die Erarbeitung landesweiter Schulungs- und Sensibilisierungsprogramme für die Informationssicherheit, - Etablierung von ressortspezifischen ISMS in der TSK sowie in den Ministerien der Thüringer Landesverwaltung, - bestehende IT-Infrastrukturen, IT-Systeme und Anwendungen sind innerhalb von fünf Jahren auf die Sicherheitsstandards des IT-Grundschutzes umzustellen. Die Aktivitäten werden fortgeführt. Der Landesbeauftragte für E-Government und IT wird monatlich über den aktuellen Stand der Informationssicherheit informiert. Das 5 Beratung des Thüringer Landtags und der Thüringer Landesregierung nach § 88 Abs. 2 ThürLHO – Strategie, Steuerung und Einsatz der IT in der Thüringer Landesverwaltung - TRH vom 6. Feb. 2014, Tz. 6.2 – DMS/VBS-Nutzung 6 ThürStAnz Nr. 34/2011 S. 1112-1114 7 Berichtswesen hierfür wird permanent weiterentwickelt. Die Landesregierung wird durch den Landesbeauftragten zum Sachstand regelmäßig unterrichtet. A.4. Etablierung eines zentralen Computernotfallreaktionsteams (Computer Emergency Response Team – ThüringenCERT) (M 4.2.) Federführung: TFM Geplanter Abschluss: 2018 Die „Thüringer Informationssicherheitsleitlinie für die Landesverwaltung“ vom 12. Juli 2011 (in der Fortschreibung vom 1. Juli 2016) legt fest, dass für die Landesverwaltung beim IT-Landesdienstleister ein ThüringenCERT als zentrale Anlaufstelle für präventive sowie reaktive Maßnahmen in Bezug auf sicherheits- und verfügbarkeitsrelevante Vorfälle aufzubauen ist. 7 Zwischenzeitlich konnte das ThüringenCERT unter Leitung des TFM etabliert werden. Des Weiteren wurden Angrifferkennungs- und -abwehrsysteme (IDS/IPS8) installiert. Die nächsten Aufgaben sind der Ausbau und die Weiterentwicklung des ThüringenCERT zu einem vollständigen Warn- und Informationsdienst und entsprechender Meldeverpflichtung für Vorfälle in den Landesbehörden, der Ausbau der technischen Sicherheitssysteme und deren Zusammenwirken sowie die verstärkte Einbindung in den Verwaltungs-CERT-Verbund des Bundes und der Länder. Der Zuschlag im Vergabeverfahren für die Erstellung der Konzepte und Begleitung der Etablierung bis Mitte des Jahres 2018 wurde erteilt. A.5. Audit 2017 zum Erhalt der BSI-Zertifizierung des Landesdatennetzes (M 4.3.) Federführung: TFM Geplanter Abschluss: 1. Quartal 2017 Im Rahmen des Projekts „Einkauf Corporate Network und Dienste“ (EiCoNeD) wurde der Informationsverbund CNNG Voice (Teile der Lose Weitverkehrsnetz und IP- Telefonie) als erste grundlegende IT-Infrastruktur im Freistaat Thüringen nach ISO- 27001 auf der Basis des IT-Grundschutz im 1. Quartal 2016 zertifiziert. Dabei wurden mittels Strukturanalyse des Informationsverbundes ein zertifizierbarer IT-Verbund definiert, eine Schutzbedarfsanalyse auf der Grundlage des IT-Grundschutzkatalogs 100-2 sowie definierter Schutzkategorien durchgeführt und die entsprechenden Bausteine der IT-Grundschutzkataloge modelliert. Anhand abschließender Basis- Sicherheitschecks (BSC) wurden eventuell auftretende Restrisiken untersucht und bewertet. Im Ergebnis dieser Maßnahmen erfolgte ein Audit durch einen unabhängigen Auditor des BSI und eine Zweitbewertung der IT-Grundschutz-Maßnahmen durch das BSI. Aufgrund der begrenzten Gültigkeitsdauer einer ISO 27001-Zertifizierung nach IT- Grundschutz ist es notwendig, jährliche Überwachungsaudits sowie Rezertifizierungen des IT-Verbunds nach Vorgaben des BSI durchzuführen. Der Verbund wird entsprechend des Rollout-Plans der IP-TK-Anlage ständig erweitert. 2016 konnten die internen Revisionsprozesse für die Anschlussbedingungen an des Landesdatennetz etabliert werden, die nunmehr ermöglichen sollen ein einheitliches Sicherheitsniveau in allen Dienststellen zu erreichen und eine permanente Verbesserung der Informationssicherheit in der Landesverwaltung zu erreichen. Im Januar 2017 wurde das erste Überwachungsaudit zum Erhalt der Zertifizierung des Informationsverbundes durchgeführt. 7 ThürStAnz Nr. 34/2011 S. 1112-1114, Tz. 3.4 – Computer Emergency Response Team (CERT Thüringen) 8 Intrusion Detection Systeme/ Intrusion Prevention Systeme 8 A.6. Etablierung eines IT-Planungsprozesses (M 5.2.5.) Federführung: TFM Geplanter Abschluss: 2017 In Umsetzung der „Richtlinie für die Organisation des E-Government und des IT-Einsatzes in der Landesverwaltung des Freistaates Thüringen“ ist künftig durch die Koordinierungsstelle E-Government und IT ein IT-Gesamtplan zu erstellen. 9 Grundlage bilden die IT-Fachplanungen der Ressorts. Im Ergebnis soll die Validierung bestimmter Schwerpunkte, wie zum Beispiel die Einhaltung bestehender und zukünftig zu entwickelnder technischer Standards, die Förderung der Transparenz der IT-Infrastrukturen, die Vermeidung von Mehrfach- und Parallelentwicklungen, die Vereinheitlichung von Querschnittsaufgaben und die Prüfung auf Strategiekonformität ermöglicht werden. Neben einem perspektivischen Ausblick der Finanzplanung für einen Zeitraum von fünf Jahren soll der IT-Gesamtplan auch als Basis für die jeweils aktuelle Haushaltsplanung dienen und in die Haushaltsverhandlungen eingebracht werden. Im Kontext dieser Zielstellungen wurde eine geeignete Form der Eruierung erarbeitet. Als Basis diente die bisher durchgeführte Ressortplanung, die an den neuen Fokus angepasst wurde. Kern ist eine Erfassung des Ist-Bestandes u.a. in den Bereichen Infrastruktur, Software und Vertragswesen, die Ermittlung notwendiger Ersatzbedarfe und eine detaillierte Aufstellung aller derzeitigen Vorhaben und Verfahren in der Landesverwaltung sein. Die so gewonnen Daten sollen zukünftig neben der Erstellung des IT-Gesamtplans auch für Zwecke des Controllings im IT-Bereich genutzt werden. Mit der Maßnahme wird auch der Empfehlung des Thüringer Rechnungshofs gefolgt.10 In Umsetzung der Maßnahme wurde der Planungsprozess für die IT-Fachplanung auf Grundlage der bisherigen Planungsdokumente der IuK-Fachplanung konsolidiert und hinsichtlich der Anforderungen der Maßnahmenbeschreibung des Aktionsplans und der Organisationsrichtlinie für E-Government und IT aktualisiert. Die Abfrage der IT- Fachplanung für den Planungszeitraum 2018/2019 wurde in Form einer makrogestützten Excel-Tabelle durchgeführt. Dabei wurde, im Gegensatz zu den Vorjahren, auf die Befüllung verschiedener Tabellen und Word-Dokumente verzichtet, sondern die Abfrage auf die vorgenannte Excel-Tabelle konzentriert und reduziert. Die in Umlauf gegeben Fassung wurde durch eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe finalisiert. Die IT-Fachplanungen der Ressorts werden im 1. Quartal 2017 zum IT-Gesamtplan konsolidiert und im Rahmen der Haushaltsplanung 2018/2019 für die Aufstellung des Einzelplans 16 eingebracht. Im Jahr 2017 erfolgt eine Ausschreibung zur Beschaffung eines Planungstools. Zur Vorbereitung wurden im Jahr 2016 diverse Workshops mit externen Firmen durchgeführt, um den Umfang und die Inhalte der zukünftigen Planung anhand der am Markt zur Verfügung stehenden Software-Lösungen festzulegen. 9 ThürStAnz. Nr. 37/2015 S. 1577 – 1581, Tz. 5.5 – IT-Gesamtplan 10 Beratung des Thüringer Landtags und der Thüringer Landesregierung nach § 88 Abs. 2 ThürLHO – Strategie, Steuerung und Einsatz der IT in der Thüringer Landesverwaltung - TRH vom 6. Feb. 2014,Tz. 4.6 – IT-Steuerung in Thüringen 9 A.7. Erarbeitung eines Konzepts zur Umgestaltung des Thüringer Landesrechenzentrums im Sinne eines zentralen IT-Dienstleisters der Landesverwaltung (M 5.2.1) (Umsetzung Koalitionsvertrag11) Federführung: TFM Geplanter Abschluss: 2017 Die Weiterentwicklung des Thüringer Landesrechenzentrums (TLRZ) zum zentralen IT-Dienstleister der Landesverwaltung ist als Schwerpunkt der Thüringer Strategie für E-Government und IT im Koalitionsvertrag und in der „Richtlinie für die Organisation des E-Government und des IT-Einsatzes in der Landesverwaltung“ festgeschrieben.12 Im Rahmen der Maßnahme wurde 2016 ein Konzept erarbeitet, das den konkreten Handlungsbedarf aufdeckt und auf dessen Grundlage ein systematisches, schrittweises Vorgehen ermöglicht wird. Dabei sollen auch die Möglichkeiten der Übertragung von Aufgaben an andere Verwaltungen im Rahmen von Kooperationen oder an externe IT- Dienstleister betrachtet werden13. Die Gestaltung des Konzepts erfolgt in Abstimmung mit und unter Berücksichtigung der Fortschritte und Ergebnisse der Maßnahme A.8. Um das TLRZ zu einem zentralen IT-Dienstleisters der Landesverwaltung weiterzuentwickeln, ist eine Neuausrichtung der Ziele und Aufgaben unter Berücksichtigung der aktuellen Anforderungen der Landesverwaltung und der E- Government-Vorhaben der Landesregierung erforderlich. Grundlage hierfür bildet die Thüringer Strategie für E-Government und IT. Um dies nachvollziehbar zu dokumentieren wurde erstmals eine Strategie für das TLRZ entwickelt, in der die Ziele und Hauptaufgaben des TLRZ sowie wichtige Rahmenbedingungen festgelegt werden. Folgende 5 Ziele wurden definiert: Ziel 1: Das TLRZ ist zentraler, serviceorientierter IT-Dienstleister und erster Ansprechpartner für Fragen der IT für die Landesverwaltung. Ziel 2: Das TLRZ entwickelt zentrale E-Government-Angebote der Landesverwaltung stetig weiter und ist starker IT-Dienstleister für das gemeinsame E-Government der Landes- und Kommunalverwaltung. Ziel 3: Die vom TLRZ bereitgestellten Services und Basisdienste sollen einer umfassenden Nutzung aller Bereiche der Landesverwaltung zugänglich gemacht werden und durch Migration dezentraler Dienste einen hohen Auslastungsgrad erreichen. Ziel 4: Das TLRZ führt einen wirtschaftlichen, nachhaltigen und umwelt-schonenden IT- Betrieb durch. Ziel 5: Das TLRZ betreibt die konsequente Etablierung von Sicherheitsprozessen und Fortschreibung der IT-Sicherheitskonzepte als eine Aufgabe mit hoher Priorität. Das Rechenzentrum strebt den dauerhaften Erhalt der BSI-Zertifizierung an. Die in der Strategie definierten Hauptaufgaben sind zur Erreichung der Ziele erforderlich und beschreiben die wichtigsten Tätigkeitsschwerpunkte des TLRZ. Dabei wird u. a. festgelegt, dass das TLRZ E-Government-Dienste im Rahmen der gemeinsamen Nutzung auch für kommunale Einrichtungen zur Verfügung stellt und hierfür erster Ansprechpartner der Kommunen ist. Weiterhin wird Einrichtung einer zentralen IT- Beschaffung im TLRZ angestrebt. Die vom TFM vorgegeben organisatorischen und sonstigen Rahmenbedingung werden in der Strategie berücksichtigt. 11 Koalitionsvertrag für die 6. Wahlperiode des Thüringer Landtags, Tz. 13.6 – IT-Strategie 12 ThürStAnz Nr. 37/2015 S. 1577 – 1581, Tz. 3.7 – Zentraler IT-Landesdienstleister 13 Beratung des Thüringer Landtags und der Thüringer Landesregierung nach § 88 Abs. 2 ThürLHO – Strategie, Steuerung und Einsatz der IT in der Thüringer Landesverwaltung - TRH vom 6. Feb. 2014, Tz. 2.3 – Konsolidierung der Organisationsstrukturen im IT-Bereich 10 Ausgehend von der Strategie wird im TLRZ derzeit eine Maßnahmen- und Umsetzungsplanung erarbeitet. Weiterhin wird derzeit die Organisation des TLRZ geprüft und entsprechend der Strategie angepasst, vgl. A.16. A.8. Konsolidierung und Zentralisierung der IT der Landesverwaltung unter Ertüchtigung der Rechenzentrum-Infrastruktur (M 5.2.2. und M 5.3.2.) Federführung: TFM Geplanter Abschluss: 2023 Das Kabinett hat in seiner Sitzung am 15. März 2016 die Finanzministerin gebeten, die Zentralisierung und Betriebskonsolidierung der dezentralen IT-Systeme zu koordinieren die notwendigen Maßnahmen für einen RZ-Erweiterungsbau zu veranlassen. Dazu gehören insbesondere die Erhebung des Bedarfs und die Prüfung der Wirtschaftlichkeit. Die baulichen Maßnahmen und die künftige IT-Ausstattung sind an hohen energetischen Anforderungen auszurichten. Die Erhebung des Bedarfs ist im Rahmen einer Bestandserhebung durchgeführt worden und weitestgehend abgeschlossen. Für die Prüfung der Wirtschaftlichkeit sind vorbereitende Maßnahmen eingeleitet worden, um neben der Anmietung von RZ- Flächen insbesondere auch die verstärkte Zusammenarbeit mit anderen Ländern näher untersuchen und bewerten zu können. 2016 konnten die internen Revisionsprozesse für die Anschlussbedingungen an des Landesdatennetz etabliert werden, die nunmehr ermöglichen sollen ein einheitliches Sicherheitsniveau in allen Dienststellen zu erreichen und eine permanente Verbesserung der Informationssicherheit in der Landesverwaltung zu erreichen. Derzeit wird das erste Überwachungsaudit zum Erhalt der Zertifizierung des Informationsverbundes durchgeführt. A.9. Neuausschreibung des Landesdatennetzes für den Zeitraum ab 2017 (Projekt EiCoNeD2017)14 (M 6.1.1.) Federführung: TFM/TLRZ Geplanter Abschluss: 2017 Das TFM hat bereits mit der EU-weiten Neuausschreibung des zentralen Sprach- und Datendienstes, der mobilen Kommunikation und des zentralen Internet-Zugangs im Projekt „Einkauf Corporate Network und Dienste“ (EiCoNeD) eine neue Generation des Landesdatennetzes und weiterer Dienste realisiert. Auch in Zukunft sollen der Verwaltung moderne und bedarfsgerechte Kommunikationsinfrastrukturen bereit stehen. Mit dem Projekt EiCoNeD2017 wurde die Neuausschreibung für den Zeitraum ab 2017 gestartet. Die Maßnahme wird fortgeführt. Für die Vergabe der Leistungen wurde ein EU-weites Vergabeverfahren gestartet. Die Zuschlagserteilung in den einzelnen Losen soll beginnend ab dem I. Quartal 2017 erfolgen. Nach derzeitigem Planungsstand soll die Migration auf die künftigen Provider Ende 2017 abgeschlossen werden. 14 Beratung des Thüringer Landtags und der Thüringer Landesregierung nach § 88 Abs. 2 ThürLHO – Strategie, Steuerung und Einsatz der IT in der Thüringer Landesverwaltung - TRH vom 6. Feb. 2014, Tz. 5.2 – IT-Infrastruktur 11 A.10. Weiterer Ausbau zentraler Infrastrukturkomponenten – Umstellung des Landesdatennetzes und der VoIP-Infrastruktur auf IPv6 (M 6.1.2.) Federführung: TFM/TLRZ Geplanter Abschluss: 2017 In Folge des weiteren Ausbaus der IT-Infrastruktur und der Einführung von E-Government-Verfahren ist ein weiterer bedarfsgerechter Ausbau der Infrastrukturen (Hardware, Software, zentrale Dienste) erforderlich. Neben den erforderlichen Erweiterungen der Infrastrukturen soll im Rahmen dieser Maßnahme auch die Umstellung des Landesdatennetzes und der VoIP-Infrastruktur auf IPv6, beginnend ab 2016, umgesetzt werden. Die Ertüchtigung des Landesdatennetzes zu einem Dual- Stack-IP-Netz (IPv4 / IPv6) ist ein wichtiger Baustein für die Weiterentwicklung der IT- Infrastruktur der Landesverwaltung und sichert über Jahre hinweg einen ausreichenden Vorrat an Netzwerkadressen für bestehende und zukünftige E-Government-Verfahren. Für das Landesdatennetz wurde in Zusammenarbeit mit dem Provider ein Konzept für die Umstellung auf IPv6 erstellt. Auf Basis des Konzeptes wurden bereits erste Standorte auf das IPv6-Adresskonzept umgestellt. Für die flächendeckende Migration aller weiteren Standorte wurde bereits mit der Erstellung eines Umsetzungsplans begonnen. Die Migration soll voraussichtlich im 2. Quartal 2017 abgeschlossen werden. Für die Umstellung der VoIP-Infrastruktur auf IPv6 wurde mit der Konzepterstellung begonnen. Die Konzepterstellung soll voraussichtlich im 1. Quartal 2017 abgeschlossen werden. A.11. Standardisierung der IT in der Landesverwaltung (M 6.2.1.) (Umsetzung Koalitionsvertrag15) Federführung: TFM Geplanter Abschluss: 2019 Die IT-Infrastruktur der Landesverwaltung ist heterogen aufgebaut. Viele unterschiedliche Systemarchitekturen, Betriebssysteme, Datenbanken und Anwendungsprogramme vermindern die Transparenz und verursachen hohe Kosten für Betrieb, Wartung und Schulung. Um einen wirtschaftlichen und effizienten Einsatz der IT zu gewährleisten, ist eine stringente IT-Konsolidierung der Hardware, Software und Daten auch ressortübergreifend durchzuführen. 16 Die Standardisierung bildet die Voraussetzung für die IT-Konsolidierung und die einheitliche IT-Beschaffung. Im Rahmen der Maßnahme wird die Hardware anhand eines Klassifizierungsmodells in Leistungsklassen eingeteilt und die Software in Anlehnung an die SAGA-Konzeption des BMI standardisiert. Ziel ist es, eine mehrteilige Konzeption SAGA Thüringen zu erarbeiten. Das zu erarbeitende Konzept unterteilt sich in die Abschnitte Grundlagen, Standards und Klassifikation. Im Jahr 2017 wird ein Erfahrungsaustausch mit dem Bund und anderen Ländern und die Erarbeitung eines ersten Entwurfs der Verwaltungsvorschrift zum Thüringenstandard angestrebt. 15 Koalitionsvertrag für die 6. Wahlperiode des Thüringer Landtags, Tz. 13.6 – IT-Strategie 16 Beratung des Thüringer Landtags und der Thüringer Landesregierung nach § 88 Abs. 2 ThürLHO – Strategie, Steuerung und Einsatz der IT in der Thüringer Landesverwaltung - TRH vom 6. Feb. 2014, Tz. 5.3 – Konsolidierung der IT-Landschaft 12 A.12. Beitritt zur Anwendung GovData des IT-Planungsrats (M 3.3.) (Umsetzung Koalitionsvertrag17) Federführung: TFM Geplanter Abschluss: 1. Quartal 2017 Thüringen soll sich am Bund-Länder-übergreifenden Open-Data-Portal „GovData“ beteiligen, das seit dem Jahr 2015 als Anwendung des IT-Planungsrats betrieben wird. Im Rahmen der Maßnahme wird dieses Vorhaben umgesetzt. Im Vorfeld des Beitritts zum GovData-Verbund des IT-Planungsrats, beteiligte sich das TFM an den Sitzungen der Arbeitsgruppe zur Weiterentwicklung des GovData-Portals. Der Beitritt ist für das 1. Quartal 2017 geplant. A.13. i-Kfz Federführung: TFM Geplanter Abschluss: 2018 I-Kfz ist ein E-Government-Vorhaben des Bundes zur Außerbetriebsetzung, Wiederzulassung und Neuzulassung von Fahrzeugen über das Internet. Ziel ist es, Zulassungsverfahren für Kraftfahrzeuge, ohne die persönliche Vorstellung des Bürgers bei der Behörde, von jedem Ort und zu jeder Zeit, zu ermöglichen. Die Umsetzung von i- Kfz wird in drei Stufen (Stufe 1 = Außerbetriebsetzung, Stufe 2 = Wiederzulassung, Stufe 3 = Neuzulassung) erfolgen. Die Umsetzung von i-Kfz wird als Fachverfahren auf dem Thüringer Antragssystem für Verwaltungsleistungen erfolgen. Dies wird durch die Schaffung folgender technischer Voraussetzungen (Basisdienste) ermöglicht. - die elektronische Identifizierung des Bürgers (sog. „eID“), vgl. A.15 - die elektronische Bezahlung (sog. „ePayment“), vgl. A.14 - Anbindung an das Kraftfahrtbundesamt zum Abgleich von Zulassungsdaten Mit der Maßnahme wird eine zentrale i-Kfz-Antrags-App geschaffen. A.14. Bereitstellung eines elektronischen Bezahlverfahrens (M 1.1.2.) Federführung: TFM Geplanter Abschluss: 2017 Der Freistaat Thüringen hat derzeit kein zentrales elektronisches Zahlungsverfahren (ePayment). Für Gebühren und für die Begleichung sonstiger Forderungen im Zusammenhang mit elektronischen Verwaltungsleistungen sollen künftig elektronische Zahlungsverfahren bereitstehen. Konkrete Bedarfe bestehen derzeit aus den Fachverfahren für das Bundesmeldegesetz, für ThAVEL (i-Kfz). Weitere Implementierungen sind in den Webshops der Landesverwaltung möglich. Mit der Maßnahme wird ein zentraler ePayment-Basisdienst geschaffen. 17 Koalitionsvertrag für die 6. Wahlperiode des Thüringer Landtags, Tz. 6.3 – E-Government 13 A.15. Aufbau einer zentralen eID-Lösung auf der Grundlage des nPA (M 1.1.5) Federführung: TFM Geplanter Abschluss: 2017 Der Freistaat Thüringen hat derzeit keinen eID-Basisdienst. Eine Online- Ausweisfunktion (eID – elektronische Identität) zur eindeutigen Identifizierung des Antragsstellers (eID-Service), bspw. für die Anmeldung an Fach- oder Antragsverfahren, welche aufgrund gesetzlicher Norm die Online-Ausweisfunktion voraussetzen, kann derzeit nicht angeboten werden, da kein entsprechender Basisdienst für e-ID bereitsteht. Konkrete Bedarfe bestehen derzeit aus den Fachverfahren ThAVEL (i-Kfz – internetbasierte Kraftfahrzeugzulassung) sowie BAföG und AFBG. Weitere Implementierungen in anderen Fachverfahren der Landesverwaltung sind zu erwarten. Mit der Maßnahme werden gesetzliche Anforderungen umgesetzt und ein zentraler eID- Basisdienst geschaffen. A.16. Umsetzung der TLRZ-Strategie (M 5.2.1) Federführung: TFM Geplanter Abschluss: 2022 Um das Thüringer Landesrechenzentrum zu einem zentralen IT-Dienstleisters der Landesverwaltung weiterzuentwickeln, ist eine Neuausrichtung der Ziele und Aufgaben unter Berücksichtigung der aktuellen Anforderungen der Landesverwaltung und der E- Government-Vorhaben der Landesregierung erforderlich. Grundlage hierfür bildet die Thüringer Strategie für E-Government und IT. Um dies nachvollziehbar zu dokumentieren wurde 2016 eine Strategie für das TLRZ entwickelt, in der die Ziele und Hauptaufgaben des TLRZ sowie wichtige Rahmenbedingungen festgelegt werden. Die in der Strategie definierten Hauptaufgaben sind zur Erreichung der Ziele erforderlich und beschreiben die wichtigsten Tätigkeitsschwerpunkte des TLRZ. Dabei wird u.a. festgelegt, dass das TLRZ E-Government Dienste im Rahmen der gemeinsamen Nutzung auch für kommunale Einrichtungen zur Verfügung stellt und hierfür erster Ansprechpartner der Kommunen ist. Weiterhin wird Einrichtung einer zentralen IT- Beschaffung im TLRZ angestrebt. Die vom TFM vorgegeben organisatorischen und sonstigen Rahmenbedingung werden in der Strategie berücksichtigt. Ausgehend von der Strategie wird im TLRZ eine Maßnahmen- und Umsetzungsplanung erarbeitet. Weiterhin wird die Organisation des TLRZ geprüft und entsprechend der Strategie angepasst. A.17. Ausbau/Erweiterung – Thüringer Datenaustauschplattform (ThDAP) (M 6.1.6) Federführung: TFM Geplanter Abschluss: 2019 Das TLRZ betreibt seit September 2015 im Auftrag des TFM die Thüringer Datenaustauschplattform (ThDAP). Die Plattform basiert auf dem Open-Source-Produkt „Nextcloud“ und wird maßgeblich für den Austausch großer Datenmengen zwischen Behörden und Einrichtungen der Landesverwaltung und externen Unternehmen sowie Bürgern genutzt. Ab 2017 soll die ThDAP hinsichtlich der Kapazitäten (z. B. Daten, Nutzer), des Funktionsumfangs (z. B. Kalender, Kontakte, Verschlüsselung) und des Betriebs (Nextcloud – Support) weiter ausgebaut werden. Zudem soll die ThDAP im Rahmen der Thüringer Strategie für E-Government und IT auch der Kommunalverwaltung zur gemeinsamen Nutzung zur Verfügung gestellt werden. 14 B Dezentrale E-Government- und IT-Vorhaben B.1. Digitales Magazin des Freistaats Thüringen - ThELMA (M 1.1.9.) Federführung: LATh Geplanter Abschluss: 2017 Die Landesstrategie für E-Government und IT gibt vor, dass sich perspektivisch alle geeigneten Verwaltungsangelegenheiten durchgängig elektronisch erledigen lassen und die hierfür erforderlichen Basiskomponenten zentral bereitgestellt werden sollen.18 Dabei ist auch die Archivierung von elektronischen Unterlagen zu betrachten (ThürArchivG, BArchG). Im Jahr 2012 wurde unter Federführung des Thüringischen Hauptstaatsarchivs Weimar, seit Juli 2016 Landesarchiv Thüringen das Projekt „Digitales Magazin des Freistaats Thüringen“ gestartet. Ziel des Projekts ist die Einrichtung einer IT- Infrastruktur für die revisionssichere Archivierung von elektronischen Unterlagen der Behörden, Gerichte und sonstigen Einrichtungen des Freistaats (z. B. E-Akten aus Dokumentenmanagement- und Vorgangsbearbeitungssystemen, Daten aus Fachverfahren, digitale Audios und Videos aus Fileablagen). Im Ergebnis wird im Rahmen der Maßnahme eine zentrale Archivierungslösung aufgebaut, die perspektivisch von allen Landesbehörden genutzt werden kann, um den Thüringischen Staatsarchiven elektronische Unterlagen nach § 11 Abs. 1 ThürArchivG anzubieten. Die Inbetriebnahme und der Start des Dauerbetriebs der Fachanwendung sind für das Jahr 2017 geplant. Der Systembetrieb und die Hardware-Wartung werden im TLRZ, die Fachadministration, Prozessaufsicht und Durchführung elektronischer Bestandserhaltung werden im Landesarchiv Thüringen Weimar erfolgen. Die für das Digitale Magazin beschaffte Softwarelösung sowie weitere Komponenten, wie z.B. ein PDF/A-Konverter, sollen für den Aufbau eines zentralen Langzeitspeichers im Rahmen der Einführung eines einheitlichen ressortübergreifenden Dokumentenmanagementsystems (siehe Maßnahme A.12.) nachgenutzt werden.19 Das Projekt zum Aufbau der technischen und organisatorischen Grundlagen für die Langzeitarchivierung der archivwürdigen elektronischen Unterlagen des Freistaats (Digitales Magazin des Freistaats Thüringen) befindet sich in der letzten Projektphase. Die Entwicklung und Anpassung der Softwarelösung ist in den letzten Monaten weiter vorangeschritten. B.3. Zentrale Planung und Realisierung öffentlicher Zugangspunkte für WLAN in den Dienststellen der Landesverwaltung (M 6.1.5) Federführung: TFM Geplanter Abschluss: k. A. Die Bereitstellung von freien Zugangsmöglichkeiten zum Internet in Besucherzonen und Konferenzräumen der Dienststellen für Gäste und besondere Nutzergruppen entspricht dem Koalitionsvorhaben zum Auf- und Ausbau der Breitbandversorgung und einer WLAN-Infrastruktur. Aus Sicherheitsgründen ist der Zugang für Gäste zum Internet über das Landesdatennetz mit hohen Aufwänden und mit dedizierter Zugangseröffnung möglich. Dem gegenüber steht das wachsende Bedürfnis mit mobilen Endgeräten auch in Zeiten des Besuches in den Dienststellen der Landesverwaltung Informationsquellen im Internet nutzen zu können. Im Rahmen der Maßnahme ist beabsichtigt die Planung und Beschaffung einer Infrastruktur für WLAN Hotspots als vollständige Serviceleistung Dritter durchzuführen. 18 Siehe hierzu auch Maßnahme A.1. 19 Beratung des Thüringer Landtags und der Thüringer Landesregierung nach § 88 Abs. 2 ThürLHO – Strategie, Steuerung und Einsatz der IT in der Thüringer Landesverwaltung - TRH vom 6. Feb. 2014, Tz. 6.3 – Digitales Zwischenarchiv 15 Durch die Übertragung der gesamten Betriebsführung an einen leistungsfähigen Dienstanbieter wird durch diesen auch das Risiko der Störerhaftung übernommen. Die WLAN Infrastruktur wird als Overlay unabhängig und vollständig getrennt vom Landesdatennetz betrieben. Eine Beeinträchtigung der Sicherheit des Landesdatennetzes ist bei der Realisierung dieser Maßnahme auszuschließen. Mit der Maßnahme wird der Landtags-Beschluss „Freifunk in Thüringen stärken“, DS 6/1272 umgesetzt. B.4. Weiterentwicklung des zentralen Informationsregisters Thüringen (ZIRT) (M 3.4.) Federführung: TMIK Geplanter Abschluss: 2018 Nach Freischaltung des ZIRT am 6. Dezember 2016 (vgl. Aktionsplan 2016 Tz. B.2.) ist dieses technisch weiterzuentwickeln. Dies betrifft insbesondere die Nutzung einer leistungsfähigeren Suchmaschine, die Programmierung von Schnittstellen zu vorhandenen Datenbanken und sonstigen Informationssammlungen (einschließlich des ressortübergreifenden Dokumentenmanagementsystems) sowie die Erweiterung des Kreises der informationsbereitstellenden Behörden vor allem durch Einbindung der Kommunen. 16 C Begleitende Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für E-Government C.1. Durchgängige und barrierefreie Gestaltung von Dokumenten und Webangeboten (M 2.4.) (Umsetzung Koalitionsvertrag20) Federführung: TSK Geplanter Abschluss: o.A. Im Koalitionsvertrag ist festgeschrieben: „Die Möglichkeiten der digitalen Kommunikation sollen seitens der Thüringer Behörden besser genutzt werden. Dazu sind die Onlineportale auszubauen, Dokumente und Webangebote sollen möglichst durchgängig barrierefrei, nur in technisch begründeten Ausnahme barrierearm gestaltet sein.“ Im Rahmen der Maßnahme wird das Vorhaben umgesetzt. C.4. Erarbeitung einer Rahmenvereinbarung mit den kommunalen Spitzenverbänden (M 9.4.) (Umsetzung Koalitionsvertrag21) Federführung: TFM Geplanter Abschluss: 2018 In Abstimmung mit den Kommunen soll die IT-Modernisierung in der öffentlichen Verwaltung vorangebracht und eine bürgerfreundliche E-Government-Struktur in Thüringen entwickelt werden. Ziel ist die Erarbeitung einer Rahmenvereinbarung mit den kommunalen Spitzenverbänden, mit der unter Achtung der kommunalen Selbstverwaltung die Ebenen übergreifende Harmonisierung der Einführung von E-Government unterstützt wird. Hierzu werden im Rahmen des Beirats Kommunales E-Government gemeinsame strategische Ziele vereinbart und auf deren Umsetzung hingewirkt. Im Juni 2016 wurde der „Beirat Kommunales E-Government“ eingerichtet (s. Aktionsplan 2016). Als Grundlage für die weitere Zusammenarbeit von Land und Kommunen soll zunächst ein gemeinsames Strategiepapier erarbeitet werden (Kabinettbeschluss vom 15. März 2016 zum „Aktionsplan 2016 zur Umsetzung der Strategie für E-Government und IT des Freistaats Thüringen“). Ziel ist es, die kommunalen Gebietskörperschaften spürbar bei der Einführung von E-Government zu unterstützen. Dabei sollen vor allem Themen wie die zentrale Bereitstellung von E- Government-Basiskomponenten und -Infrastrukturen, die Stärkung der Informationssicherheit und einheitliche IT-Standards betrachtet werden. Die Mitglieder hatten Gelegenheit, ihre Vorstellungen bzw. Vorschläge für das Strategiepapier vorzutragen. Darüber hinaus soll 2017 eine externe Beratung hinzugezogen werden, welche in Zusammenarbeit mit der Koordinierungsstelle für E-Government und IT und Vertretern der kommunalen Ebene eine Ziel- und Prioritätenliste nebst Umsetzungs- und Finanzierungsplanung erarbeiten soll. 20 Koalitionsvertrag für die 6. Wahlperiode des Thüringer Landtags, Tz. 6.3 – E-Government 21 Koalitionsvertrag für die 6. Wahlperiode des Thüringer Landtags, Tz. 6.3 – E-Government und Tz. 13.6 – IT-Strategie 17 C.5. Erarbeitung erforderlicher gesetzlicher Regelungen für E-Government (M 1.2.1.) Federführung: TFM Geplanter Abschluss: 2017 Mit dem zum 1. August 2013 in Kraft getretenen „Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften“ soll die Modernisierung der Bundesverwaltung unterstützt werden. Das Gesetz gilt für Bundesbehörden sowie für Landes- und Kommunalbehörden, soweit sie Bundesrecht ausführen. Artikel 1 enthält das „Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung (E-Government-Gesetz – EGovG)“, das u. a. die Erbringung von Nachweisen und Belegen, die elektronische Aktenführung und das ersetzende Scannen, elektronische Formulare und elektronische Bezahlmöglichkeiten in den Fokus rückt. So wie auf Bundesebene mit dem E-Government-Gesetz des Bundes, wurden bzw. werden aktuell auch in mehreren Ländern entsprechende rechtliche Rahmenbedingungen für E-Government geschaffen. Im Rahmen der Maßnahme wird ein Thüringer E-Government-Gesetz erarbeitet. 18 3. Dezentrale Maßnahmen mit ressortspezifischer strategischer Bedeutung (nur informativ) 3.1. Elektronischer BAföG-Antrag (MF 1.3.1.) Federführung: TMWWDG Geplanter Abschluss: 2018 Nach § 46 Abs. 1 S. 2 BAföG sind die Länder verpflichtet, bis zum 1. August 2016 eine elektronische Antragstellung zu ermöglichen, die den Vorgaben des § 36a Abs. 2 S. 4 Nr. 1 (Eingabe in ein elektronisches Formular mit elektronischem Identitätsnachweis nach § 18 Personalausweisgesetz oder mittels Aufenthaltserlaubnis mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium) oder 2 (Empfang mittels De- Mail versandter elektronischer Dokumente) des SGB I entspricht. Die Umsetzung der gesetzlichen Anforderung aus § 46 Abs. 1 BAföG wurde durch die Bereitstellung der Versandart nach § 46 Abs. 1 Satz 1 BAföG, § 36a Abs. 2 S. 4 Nr. 2 SGB I (De-Mail) umgesetzt. Zukünftig soll zusätzlich eine elektronische Antragsstellung nach § 46 Abs. 1 Satz 2 BAföG (Online Ausweisfunktion - eID) ermöglicht werden. Der Einsatz eines Fachverfahrens zur vollständigen elektronischen und medienbruchfreien Abwicklung des BAföG-Verfahrens wird zur Zeit im fachlich zuständigen TMWWDG geprüft. Zur Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung, zum 1. August 2016 eine elektronische Antragstellung auf Ausbildungsförderung nach dem BAföG mittels der eID des Personalausweises oder De-Mail zu ermöglichen, wird der Zuständigkeitsfinder des Service Portals Thüringen genutzt. Die für die Beantragung von Ausbildungsförderung vorgegebenen amtlichen Formblätter sind als ausfüllbare PDF-Dokumente eingestellt. Die Ämter für Ausbildungsförderung in Thüringen stellen eine De-Mail-Adresse bereit, über die die Formblätter an das zuständige Amt für Ausbildungsförderung versandt werden können. 3.2. eCohesion (MF 1.3.2.) Federführung: TMWWDG (Dienstleister TAB) Geplanter Abschluss: 2017 Nach VO EU Nr. 1303/2013 in Artikel 122 Abs. 3 haben die Mitgliedstaaten dafür Sorge zu tragen, dass spätestens ab dem 31. Dezember 2015 der gesamte Informationsaustausch zwischen den Begünstigten und einer Verwaltungsbehörde, Bescheinigungsbehörde, Prüfbehörde und den zwischengeschalteten Stellen über elektronische Datenaustauschsysteme erfolgen kann. In sinnvoller Erweiterung der Vorgaben der EU-Verordnung soll bereits die Antragstellung elektronisch erfolgen. Auf diese Weise wird zusätzlicher Erfassungsaufwand vermeiden. Hierzu wird ein Portal bei der Thüringer Aufbaubank entwickelt und soll von dort auch betrieben und gewartet werden. Die im Folgenden aufgelisteten Fortschritte zur Umsetzung wurden erreicht: Aufbau der Portal-Infrastruktur (Entwicklungs-, Test- und Produktivumgebung) Einbindung Dokumentenmanagement und Archivkomponente Begleitende Erstellung der Betriebs-, IT-Sicherheitskonzeption Umfassende Tests (einschließlich Last- und Penetrationstests) Aufbau der Supportstrukturen (User Help Desk, einschließlich Beschaffung und Einführung notwendiger Tools wie Ticketsystem etc.) Entwickung und Umsetzung der Schulungskonzeption Go-live Ende 2015 mit Antragstellung für erste Fördergegenstände 19 Anbindung der Fachverfahren DFS-TAB und DFS-GFAW Aufbau des Monitoring Systems zur EU(KOM (ESF-DATA und ERFE-DATA) 3.3. Einführung der Online-Sicherheitsüberprüfung (OSiP) in der Thüringer Landesverwaltung (MF 5.1.1.) Federführung: TMIK / TLVwA Geplanter Abschluss: 2017 Mit dem Projekt „Einführung der Online-Sicherheitsüberprüfung (OSiP) in der Thüringer Landesverwaltung“ soll ein einheitliches System für die elektronische Kommunikation zwischen Fach- und Sicherheitsbehörden im Rahmen von Personensicherheits- und Zuverlässigkeitsprüfungen etabliert werden. Vorgesehen ist ein Beitritt zur OSiP-Kooperation der Länder NW, BW, HH und HE, der Aufbau eines OSiP-Kerns im Thüringer Landesrechenzentrum (derzeit Aufbau des Testsystems) und der Test- bzw. Produktivbetrieb der OSiP-Web-Clients (derzeit kein Testbetrieb auf dem Datenbanksystem des TLRZ möglich). Durch die Anbindung der Thüringer Ausländer- und Waffenbehörden bei den Landkreisen und kreisfreien Städten und der Luftsicherheitsbehörde beim Thüringer Landesverwaltungsamt als anfragende Stellen sowie des Landeskriminalamtes und des Amtes für Verfassungsschutz als Erkenntnisstellen soll die Grundlage für eine künftige Anbindung weiterer Fach- und Sicherheitsbehörden geschaffen werden. Die bereits erfolgte Einbindung des Ausländerreferates des Thüringer Landesverwaltungsamtes in das Projekt hat zur flächendeckenden Einführung der Kommunikation zwischen den Thüringer Ausländerbehörden und dem Bundesverwaltungsamt im Beteiligungsverfahren nach § 73 Abs. 2 AufenthG geführt. Die oben erwähnte fehlende Einsatzmöglichkeit der OSiP-Web-Clients wird einen produktiven Einsatz von OSiP für die Luftsicherheitsbehörde verzögern. Die Anbindung der Thüringer Ausländer- und Waffenbehörden, des Thüringer Landeskriminalamts und des Amtes für Verfassungsschutz an den OSiP-Kern Thüringen können vorbehaltlich einer zeitgerechten Bereitstellung der erforderlichen Softwarelösungen durch Landeskriminalamt und OSiP-Kooperation voraussichtlich im Jahr 2017 erfolgen. Dabei soll über OSiP-fähige Fachverfahren und den Web-Client kommuniziert werden können. 3.4. Neuausrichtung der Organisation und Verfahrenslandschaft (NOVa) der Thüringer Polizei (MF 6.1.1.) Federführung: TMIK / LPD Geplanter Abschluss: 2019 Mit Wirkung vom 1. Januar 2016 trat die Thüringer Polizei der IT-Kooperation der Länder BB-BW-HE-HH zur Entwicklung und Pflege polizeilicher IuK-Systeme bei. Ziel ist die kooperative Fortentwicklung wesentlicher Bestandteile der polizeilichen Systemlandschaft in einer länderübergreifenden Kooperation. Die Landespolizeidirektion wurde beauftragt, ein Projekt unter Beteiligung des Landeskriminalamtes zur Einführung des polizeilichen Vorgangsbearbeitungssystems ComVor und ausgewählter Kooperationsverfahren zu realisieren. Das Projekt hat bis Mitte des Jahres 2016 die notwendigen organisatorischen, personellen und technischen Maßnahmen zur Initialisierung des Projektes abgeschlossen und befindet sich nunmehr in der Durchführungsphase. In einem ersten Schritt werden bereits drei Bestandsverfahren aufgrund fachlicher und technischer Erfordernisse gegen entsprechende Kooperationsverfahren noch im Jahr 2017 ausgetauscht. Gleichzeitig haben die konzeptionellen Vorbereitungen für die Einführung des polizeilichen Vorgangsbearbeitungssystems ComVor zur Abbildung der Kerngeschäftsprozesse der 20 Thüringer Polizei begonnen. Ziel ist die flächendeckende Nutzung von ComVor im Jahr 2019. Begleitend hierzu finden weitere Maßnahmen zur Neugestaltung der Verfahrenslandschaft der Thüringer Polizei statt. Die größten Herausforderungen bestehen in der Prüfung und ggf. Anpassung der Geschäftsprozesse sowie der Schulung und Fortbildung der Nutzer und Administratoren. Zur erfolgreichen und insbesondere zeitgerechten Zielerreichung ist die Thüringer Polizei auf Unterstützung der Kooperationspartner sowie verschiedene Dienstleistungen des Thüringer Landesrechenzentrums angewiesen. 3.5. Elektronischer Rechtsverkehr mit den Gerichten (M 2.5) Federführung: TMMJV Geplanter Abschluss: 2017 Mit dem Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013 sind die Bundesländer verpflichtet, ihre fachlichen Verfahren bis spätestens 2020 für den elektronischen Rechtsverkehr (eRV) zu öffnen. Die Erneuerung und Ergänzung der IT-Infrastruktur der Thüringer Gerichte und Staatsanwaltschaften zur Erfüllung der Anforderungen des eRV wird gemäß dem Infrastrukturprojekt 2016 im Jahr 2017 fortgeführt und abgeschlossen. In diesem Zusammenhang werden auch zentrale Dienste des elektronischen Posteinganges, der Langzeitarchivierung und der Identitätsverwaltung implementiert. Posteingangsstellen werden softwareseitig zum Empfang und zur Verarbeitung von elektronischen Posteingängen ertüchtigt. Inwieweit trotz Unabhängigkeit der Justiz Dienste des elektronischen Rechtsverkehrs an das TLRZ ausgelagert werden können, hängt einerseits von deren Verfügbarkeit und andererseits von deren Vertraulichkeit ab. Die mit dieser Maßnahme im Zusammenhang stehenden Abstimmungen werden im Grundverständnis der IT-Leitlinie und zugehöriger Richtlinien erfolgen. Etwaige Fortschreibungen des Aktionsplans bleiben hiervon unberührt.“ 3.6. Elektronischer AFBG-Antrag (MF 1.3.5.) Federführung: TMWWDG Geplanter Abschluss: 2017 Nach § 19b Abs. 2 AFBG sind die Länder verpflichtet, bis zum 1. August 2016 eine elektronische Antragstellung zu ermöglichen, die den Vorgaben des § 36a Abs. 2 S. 4 Nr. 1 (Eingabe in ein elektronisches Formular mit elektronischem Identitätsnachweis nach § 18 Personalausweisgesetz oder mittels Aufenthaltserlaubnis mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium) oder 2 (Empfang mittels De-Mail versandter elektronischer Dokumente) des SGB I entspricht. Derzeit ist eine Umsetzung nach § 36a Abs. 2 S. 4 Nr. 1 in der Vorbereitung. E-Government in Thüringen Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Endnote: Anlage