19.01.2018 Drucksache 6/5223Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 1. Februar 2018 Einstellung eines ehemaligen Bundestagsabgeordneten der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Die Kleine Anfrage 2674 vom 21. November 2017 hat folgenden Wortlaut: "Die Landesregierung hat eine Koordinierungsstelle Häusliche Gewalt eingerichtet. Darüber informierte gestern die Thüringer Gleichstellungsbeauftragte Katrin Christ-Eisenwinder in einer Pressemeldung. Besetzt wird die Stelle mit dem ehemaligen Bundestagsabgeordneten Frank Tempel (Die Linke). Der Kriminalbeamte aus Nobitz sei dafür von der Landespolizeiinspektion Gera abgeordnet worden." (vergleiche Osterländer Volkszeitung vom 16. November 2017) Ich frage die Landesregierung: 1. Wie soll die Koordinierungsstelle Häusliche Gewalt im Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit , Frauen und Familie personell und sachlich ausgestattet sein? 2. Besteht ein Anforderungsprofil und eine Tätigkeitsbeschreibung für die Personalstelle? Wenn ja, welche ? Wenn nein, warum nicht? 3. Wurde die Personalstelle ausgeschrieben? Wenn ja, wie und für welchen Zeitraum? Wenn nein, wieso nicht? 4. Mit welcher Besoldungsgruppe ist diese neue Stelle ausgestattet? 5. Sieht die Landesregierung einen Widerspruch in der Besetzung der Stelle mit einem Kriminalbeamten, obgleich dieser dann der Landespolizeiinspektion Gera nicht mehr zur Verfügung steht? 6. Wie sieht die Landesregierung die momentane personelle Ausstattung der Landespolizeiinspektion Gera? Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 19. Januar 2018 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Einrichtung der Koordinierungsstelle "Häusliche Gewalt" wurde personell und sachlich nicht zusätzlich geplant. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4 der Kleinen Anfrage 2665 verwiesen. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Worm (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5223 Zu 2.: Nein, es besteht kein Anforderungsprofil und keine Tätigkeitsbeschreibung. Der Bezeichnung "Koordinierungsstelle" kann entnommen werden, dass die wesentliche Aufgabe im Bereich der Netzwerkarbeit liegt. Hier bietet es sich deshalb an, die Koordinierungsstelle mit Personal zu besetzen, welches aufgrund seiner bisherigen Berufserfahrungen mit der Netzwerkarbeit vertraut ist. Da sich der Aufgabenbereich darüber hinaus auf das Thema "Häusliche Gewalt" bezieht, sind Berufserfahrung beziehungsweise Berufsqualifikationen im Bereich Gewaltprävention wünschenswert. Zu 3.: Nein; der Dienstposten wurde im Rahmen einer Abordnung besetzt. Eine Ausschreibung war in Zuge dessen nicht erforderlich. Im Übrigen siehe Antworten zu Frage 1 und 2. Zu 4.: Eine neue Plan-/Stelle ist nicht ausgebracht worden. Der Dienstposten wurde im Rahmen einer Abordnung besetzt. Siehe auch Antwort zu Frage 1. Zu 5.: Nein Zu 6.: Die Landespolizeiinspektion Gera verfügt über 777 Dienstposten. Davon sind 684 dieser Dienstposten besetzt. Die Landespolizeiinspektion Gera besitzt damit zum Stand 1. Dezember 2017 eine personelle Ausstattung von circa 88,5 Prozent im Bereich der Polizeivollzugsbeamten. Der durchschnittliche Besetzungsgrad im Polizeivollzugsbereich der Landespolizeiinspektionen liegt im Vergleich bei 89,1 Prozent. Im Ergebnis der diesjährigen Abgabeplanung der Absolventen der Bildungseinrichtungen und der Beamten der Bereitschaftspolizei erhöhte sich der Personalbestand der Landespolizeiinspektion Gera im Polizeivollzugsdienst um 15 Polizeivollzugsbeamte. Die Landesregierung ist bestrebt, den Dienststellen vor Ort die erforderliche personelle Ausstattung zur Verfügung zu stellen. In diesem Zusammenhang muss jedoch zwingend immer auch eine Gesamtbetrachtung der Thüringer Polizei erfolgen. In Vertretung Feierabend Staatssekretärin Einstellung eines ehemaligen Bundestagsabgeordneten der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: