19.01.2018 Drucksache 6/5224Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 1. Februar 2018 Koordinierungsstelle Häusliche Gewalt - Teil I Die Kleine Anfrage 2679 vom 27. November 2017 hat folgenden Wortlaut: In einer Pressemitteilung vom 15. November 2017 informierte die Thüringer Beauftragte für die Gleichstellung von Frau und Mann über die Einrichtung einer Koordinierungsstelle Häusliche Gewalt innerhalb ihres Geschäftsbereichs. Die Stelle wurde mit einem ehemaligen Mitglied des Bundestags (DIE LINKE) besetzt. Ich frage die Landesregierung: 1. Wurde die Stelle tatsächlich neu geschaffen, wie die Aussagen der Gleichstellungsbeauftragten vermuten lassen, oder existierte die Stelle bereits, war aber bislang nicht besetzt? 2. Falls die Stelle bereits existierte, seit wann gibt es die Stelle und warum wurde sie erst jetzt besetzt? 3. Was befähigt nach Einschätzung der Landesregierung den ehemaligen Bundestagsabgeordneten gerade diesen Dienstposten gerade zu diesem Zeitpunkt wahrzunehmen? 4. Wann wurde durch wen beschlossen, die Stelle mit dem ehemaligen Bundestagsabgeordneten zu besetzen ? 5. Wann wurde der ehemalige Bundestagsabgeordnete gefragt, ob er die Aufgabe übernehmen möchte? 6. Erfolgte die Besetzung der Koordinierungsstelle durch den ehemaligen Bundestagsabgeordneten auf Dauer oder als kommissarische Besetzung? 7. Falls es sich um eine dauerhafte Besetzung der Stelle handelt, wurde die Stelle ausgeschrieben und falls ja, wann und wo und falls nein, warum nicht? 8. Falls es sich um eine dauerhafte Besetzung der Stelle handelt, haben sich noch andere Kandidaten auf die Stelle beworben und falls ja, fand ein Auswahlverfahren statt und falls kein Auswahlverfahren stattfand , warum nicht? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Zippel (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5224 Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 19. Januar 2018 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Nein, es wurde keine Stelle (neu) geschaffen. Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales (TMIK) unterstützt aktuell den Betrieb der Koordinierungsstelle durch eine Abordnung mit einem Polizeivollzugsbeamten . Im Übrigen wird auf die Antworten zu Frage 1 der Kleinen Anfrage 2674 beziehungsweise Frage 4 der Kleinen Anfrage 2665 verwiesen. Zu 2.: Die Aufgabe der Prävention häuslicher Gewalt wurde bereits im Jahr 2000 als solche definiert und zur Gesamtkoordination dieser Aufgabe eine Koordinierungsstelle eingerichtet. Personell unterstützte das TMIK den Betrieb der Koordinierungsstelle bis Ende 2015 bereits im Wege einer Abordnung. Seit dem 13. November 2017 unterstützt das TMIK die Koordinierungsstelle wieder durch Abordnung eines Beamten. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 der Kleinen Anfrage 2674 sowie Frage 1, 2 und 4 der Kleinen Anfrage 2665 verwiesen. Zu 3.: Zur Erfüllung der Aufgaben der Koordinierungsstelle "Häusliche Gewalt" hat das TMIK einen Polizeivollzugsbeamten , der durch seine berufliche Qualifikation und sein Wirken im Deutschen Bundestag über Kompetenzen verfügt, die eine Mitwirkung in der Koordinierungsstelle "Häusliche Gewalt" nutzbringend erscheinen lassen (z.B. Erfahrungen beim Betreiben von Geschäftsstellen und in der Netzwerkarbeit/Koordinierung sowie Verständnis für damit einhergehende Prozesse), zum Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit , Frauen und Familie (TMASGFF) abgeordnet. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 der Kleinen Anfrage 2674 verwiesen. Zu 4.: Mit Abordnungsverfügung der Landespolizeidirektion vom 6. November 2017 wurde der Beamte mit Wirkung vom 13. November 2017 bis zum Ablauf des 12. April 2018 zum TMASGFF abgeordnet. Zu 5.: Mit dem Beamten wurde gesprochen als feststand, dass sein Wiedereintritt in den Dienst des TMIK erfolgt. Zu 6.: Die Abordnung des Beamten ist bis zum Ablauf des 12. April 2018 befristet. Zu 7.: Antwort entfällt, da es sich um eine Abordnung handelt. Siehe auch Antwort zu Frage 3 der Kleinen Anfrage 2674. Zu 8.: Antwort entfällt. Siehe Antwort zu Frage 6 und 7. In Vertretung Feierabend Staatssekretärin Koordinierungsstelle Häusliche Gewalt - Teil I Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: