19.01.2018 Drucksache 6/5225Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 1. Februar 2018 Koordinierungsstelle Häusliche Gewalt - Teil II Die Kleine Anfrage 2680 vom 27. November 2017 hat folgenden Wortlaut: In einer Pressemitteilung vom 15. November 2017 informierte die Thüringer Beauftragte für die Gleichstellung von Frau und Mann über die Einrichtung einer Koordinierungsstelle Häusliche Gewalt innerhalb ihres Geschäftsbereichs. Die Stelle wurde mit einem ehemaligen Mitglied des Bundestags (DIE LINKE) besetzt. Ich frage die Landesregierung: 1. Falls es sich um eine kommissarische Besetzung der Koordinierungsstelle handelt, über welchen Zeitraum ist die kommissarische Besetzung vorgesehen? 2. Ist im Fall einer kommissarischen Besetzung eine anschließende Verlängerung möglich beziehungsweise vorgesehen und falls ja, bis zu welchem Zeitpunkt ist eine mögliche Verlängerung längstens möglich? 3. War auch anderen Kandidaten beziehungsweise Bewerbern diese Möglichkeit einer kommissarischen Besetzung bekannt und falls nein, warum nicht und wer hat dies entschieden? 4. War es anderen Kandidaten beziehungsweise Bewerbern möglich, sich für diese kommissarische Besetzung zu bewerben und falls nein, warum nicht und wer hat dies entschieden? 5. War die Personalvertretung eingebunden und falls nein, warum nicht? 6. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass dem ehemaligen Bundestagsabgeordneten durch diese Aufgabenwahrnehmung kein verwaltungsrechtlich einklagbarer Bewährungsvorsprung gegenüber möglichen Mitbewerbern eingeräumt wird? 7. Falls der Dienstposten momentan lediglich kommissarisch besetzt ist, besteht die Absicht, den Dienstposten mit dem ehemaligen Bundestagsabgeordneten auf Dauer zu besetzen? 8. Ist zukünftig eine Ausschreibung für die Stelle geplant und falls ja, wann und gibt es dafür bereits einen Kriterienkatalog? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Zippel (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5225 Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 19. Januar 2018 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Antwort entfällt, da es sich um eine Abordnung handelt. Diese ist bis zum 12. April 2018 befristet. Zu 2.: Antwort entfällt, da es sich um eine Abordnung handelt. Eine Verlängerung der Abordnung ist möglich. Zu 3.: Antwort entfällt, da es sich um eine Abordnung handelt. Im Übrigen siehe Antwort zu Frage 3 der Kleinen Anfrage 2674. Zu 4.: Antwort entfällt, da es sich um eine Abordnung handelt. Im Übrigen siehe Antwort zu Frage 3 der Kleinen Anfrage 2674. Zu 5.: Für die aktuelle Abordnung besteht kein personalvertretungsrechtliches Mitbestimmungserfordernis. Zu 6.: Eine Versetzung des Beamten zum Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie ist nicht vorgesehen. Zu 7.: Antwort entfällt, da es sich um eine Abordnung handelt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1, 2 und 6 verwiesen. Zu 8.: Nein In Vertretung Feierabend Staatssekretärin Koordinierungsstelle Häusliche Gewalt - Teil II Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: