23.01.2018 Drucksache 6/5245Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 5. Februar 2018 Smart Regions in Thüringen Die Kleine Anfrage 2692 vom 1. Dezember 2017 hat folgenden Wortlaut: Automatisierte und digitale Prozesse werden die zukünftige Daseinsversorge stark prägen und für die Bürger einen spürbaren Nutzen generieren. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie bewertet die Landesregierung die Potentiale einer Smart Region? 2. Welche Ziele verfolgt die Landesregierung bei der Entwicklung von Smart Regions und welche konkreten Vorgaben will sie bis zum Jahr 2019 erreicht haben? 3. Gibt es Pläne für eine Modellregion zur Erprobung einer Smart Region in Thüringen und wenn ja, wie sehen diese aus? 4. Welche Smart-Region-Projekte, wie beispielsweise smarte Straßenlaternen, Stadtwerke Apps, intelligente Verkehrssteuerung oder ähnliches, werden derzeit in Thüringen umgesetzt (bitte nach Landkreisen auflisten)? 5. Welche Investitionen wurden seit dem Jahr 2010 für die Entwicklung von Smart-Region-Strukturen von der Landesregierung getätigt und welche Investitionen sind bis zum Jahr 2024 geplant (bitte jährlich auflisten )? 6. Mit welchen Einsparungsmöglichkeiten rechnet die Landesregierung durch Smart Region? 7. Wo befindet sich Thüringen beim Thema Smart Region im Vergleich zu den anderen Bundesländern und welche Rankings kann die Landesregierung hierfür anführen? Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 22. Januar 2018 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Smart Region in räumlicher Ergänzung zum Ansatz einer Smart City ist ein Oberbegriff für eine Vielzahl möglicher Maßnahmen für den Einsatz digitaler Technologien, digitaler Kommunikation und neuer Metho- K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Prof. Dr. Voigt (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5245 den zur Organisation von öffentlichen sowie anderen Formen gemeinwohlorientierter Leistungserbringung beziehungsweise der Organisation von Zusammenleben im Kontext der Entwicklung von Städten und Regionen . Dabei wird als smart regelmäßig eine integrative, vernetzte und systemübergreifende Ausgestaltung von Prozessen verstanden, die sich digitaler Technologien bedient. Smart Region ist in diesem Sinne keine mögliche Option und auch kein aus wenigen einzelnen Projekten zum Einsatz neuer Technologien in Teilbereichen abgeleiteter Begriff, sondern ein im Rahmen zeitgemäßer Maßnahmen der Organisation des öffentlichen Lebens und der Erbringung von Leistungen zur Daseinsvorsorge angestrebter Zustand und in diesem Sinne ein fortwährender Prozess. Gerade in Verbindung mit den künftigen Anforderungen an die Entwicklung von Regionen unter sich ändernden Rahmenbedingungen , insbesondere auch der demografischen Entwicklung, ist eine solche Ausgestaltung von Prozessen unabdingbare Voraussetzung für die künftige Sicherung der Leistungserbringung durch die öffentliche Hand und zudem eine Möglichkeit zur wirtschaftlichen Erbringung von Dienstleistungen. Zudem können mit einer solchen Ausgestaltung von Prozessen die Lebensqualität weiter verbessert und die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse im regionalen Vergleich sichergestellt werden. Zu 2.: Für die Landesregierung stellt das Thema Smart Region keine in ausgewählten Einzelprojekten organisierte Möglichkeit der Organisation dar. Das Thema ist vielmehr aus einer staatlichen Perspektive ein Bestandteil der Maßnahmen zur Verwaltungsmodernisierung und künftigen Verwaltungspraxis auf allen staatlichen Ebenen und in diesem Sinne eine fortwährende Aufgabe. Es ist insoweit auch Teil der Maßnahmen zur Sicherung der Leistungserbringung im Bereich der Daseinsvorsorge. Damit unterliegt dieses Thema auch keinem abschließenden Zeitplan, sondern stellt eine fortwährende Aufgabe dar. Konkrete Vorgaben bestehen gegenwärtig im Hinblick auf die infrastrukturellen Voraussetzungen, um die künftige Organisation der Leistungserbringung im Sinne einer Smart Region zu ermöglichen. Hier verfolgt die Landesregierung das Ziel, eine flächendeckende Versorgung mit Breitbandanschlüssen sicherzustellen und eine zukunftsfeste Glasfaserinfrastruktur zu erreichen, die künftigen Anforderungen an den Austausch von Daten und Informationen gerecht wird. Zu 3.: Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. Modellprojekte zu einzelnen Bereichen smarter Organisation können aus Sicht der Landesregierung geeignet sein, um Technologien, Anwendungsmöglichkeiten und ihre Akzeptanz im praktischen Einsatz zu erproben. Deshalb werden derzeit durch die Landesregierung im Dialog mit kommunalen Gebietskörperschaften Möglichkeiten und Erfordernisse solcher Modellvorhaben abgestimmt. Ziel ist es, bestimmte smarte Funktionen zu testen, so dass auch eine Aufteilung in verschiedene Projekte in Betracht kommt. Zu 4.: Da es keine verbindliche Liste an Prozessen und Technologien gibt, deren Einsatz jeweils die Annahme einer Smart Region begründet, liegen der Landesregierung derzeit auch keine verbindlichen Daten zu Smart- Region-Projekten in Thüringen vor. Zu 5.: Da es keine verbindliche Liste an Prozessen und Technologien gibt, deren Einsatz jeweils die Annahme einer Smart Region begründet, lassen sich Ausgaben für die Modernisierung öffentlicher Verwaltung auch nicht eindeutig dem Bereich Smart Region zuordnen. Insoweit sind Angaben zu den getätigten Investitionen beziehungsweise zu geplanten Investitionen, die jeweils auf die Einrichtung einer Smart Region gerichtet sind, derzeit nicht zuverlässig möglich. Zu 6.: Bei Maßnahmen zur Neuausgestaltung von Prozessen und öffentlichen Leistungen durch den Einsatz digitaler Technologien und Methoden stehen die Sicherung der Leistungserbringung und die Gewährleistung gleichwertiger Lebensbedingungen im Vordergrund. Soweit sich dabei Einsparungen ergeben können, werden diese Effizienzgewinne auch angestrebt. Allerdings ist diese zeitgemäße Ausgestaltung von Prozessen nicht notwendig auf die Erzielung von Einsparungen ausgerichtet, sondern zunächst auf die Sicherstellung einer Gewährleistung der Leistungserbringung. Hinzu kommt, dass die Neuausgestaltung von Prozessen und Leistungen immer auch mit Investitionen verbunden sind, die zunächst zu Mehrausgaben führen. Insoweit liegen derzeit auch keine allgemeinen Informationen über Einsparmöglichkeiten bei der Umgestaltung von Prozessen und öffentlichen Leistungen im Sinne einer Smart Region vor. 3 Drucksache 6/5245Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 7.: Da es keine verbindliche Liste an Prozessen und Technologien gibt, deren Einsatz jeweils die Annahme einer Smart Region begründet, ist auch ein regionaler oder länderbezogener Vergleich auf der Basis objektiver Vergleichsgegenstände nicht möglich. Der Landesregierung sind derzeit keine an einheitlichen Bezugskriterien orientierten Vergleiche auf Länderebene oder regionaler Ebene im Zusammenhang mit Smart Region bekannt, die eine Einordnung des Freistaats Thüringen innerhalb eines Rankings ermöglichen. Tiefensee Minister Smart Regions in Thüringen Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: