23.01.2018 Drucksache 6/5247Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 5. Februar 2018 Kommunale Gewässerunterhaltung in Thüringen Die Kleine Anfrage 2706 vom 14. Dezember 2017 hat folgenden Wortlaut: Im Thüringer Gesetz für kommunale Investitionen zur Förderung der Bildung, Digitalisierung, Kultur, Umwelt sowie der sozialen Infrastruktur vom 14. Juni 2017 ist in § 6 geregelt, dass zusätzliche Mittel für die Gewässerunterhaltung in Höhe von 10.000.000 Euro für das Jahr 2018 zur Verfügung gestellt werden. Nach § 68 Thüringer Wassergesetz unterliegt die Unterhaltung von Gewässern zweiter Ordnung den Kommunen . Dazu können sich die Unterhaltspflichtigen als Körperschaft öffentlichen Rechts zusammenschließen oder von Amts wegen einen Verband gründen. Zu ergreifende Maßnahmen sind unter anderem die Unterhaltung von Bauwerken, die Gehölz- und Pflanzenpflege, die Beseitigung von Abflusshindernissen oder die Mahd von Böschungen. Diese Aufgaben stellen die Kommunen vor erhöhte finanzielle Belastungen, sie sind aber wichtige regelmäßige Aufgaben. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche konkreten Regelungen zur Beantragung, zur Verteilung, zu Förderquoten und zur Bewilligung der Mittel gemäß § 6 des oben genannten Gesetzes wurden inzwischen getroffen und wo wurden diese veröffentlicht? 2. Besteht die Fördermöglichkeit durch das oben genannte Gesetz für alle Gewässer zweiter Ordnung für Kommunen und Verbände gleichermaßen? 3. Welche Kommunen oder Verbände aus dem Wahlkreis 09 (Unstrut-Hainich-Kreis II) haben Anträge für das Haushaltsjahr 2018 gestellt? Wann lief oder läuft die Antragsfrist dafür ab (bitte nach Kommunen/ Verbänden, Projektbeschreibung, Datum der Antragstellung, geplante Realisierung und geplante Projektkosten auflisten)? 4. Wie schätzt die Landesregierung die Qualität der Gewässer zweiter Ordnung ein und wie oft mussten die zuständigen Behörden die Unterhaltspflichtigen auf das Ergreifen von Maßnahmen seit dem Jahr 2014 aufmerksam machen (bitte nach Kommunen/Verbänden und zu ergreifende Maßnahme auflisten)? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Lehmann (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5247 Das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 22. Januar 2018 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Konkrete Regelungen zu Beantragung, Verteilung, Förderquoten und Bewilligung der Mittel wurden noch nicht getroffen und veröffentlicht. Mit der derzeit in Abstimmung befindlichen Novelle des Thüringer Wassergesetzes (ThürWG) soll die Pflicht zur Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung auf flächendeckende, einzugsgebietsbezogene Gewässerunterhaltungsverbände übertragen werden. In diesem Zusammenhang sollen die Fördermittel aus dem Thüringer Gesetz für kommunale Investitionen zur Förderung der Bildung, Digitalisierung, Kultur, Umwelt sowie der sozialen Infrastruktur zur Finanzierung der ersten Investitionen der neugegründeten Gewässerunterhaltungsverbände dienen. Die hierfür notwendige Förderrichtlinie soll in 2018 erstellt werden, so dass die Auszahlung der Fördermittel ab Ende 2018 und in 2019 erfolgen kann. Sollten keine flächendeckenden Gewässerunterhaltungsverbände gegründet werden, erfolgt eine Förderung der bisherigen Unterhaltungspflichtigen für die Gewässer zweiter Ordnung ebenfalls im oben genannten Zeitraum. Zu 2.: Die Fördermöglichkeit soll sich gleichermaßen an alle zum Förderzeitpunkt zuständigen Gewässerunterhaltungspflichtigen richten, unabhängig davon ob diese Kommunen oder kommunale Verbände sind. Zu 3.: Ein Antragsverfahren ist derzeit noch nicht möglich. Siehe Antwort zu Frage 1. Zu 4.: Seit 2006 erfolgt eine auf Oberflächenwasserkörper (OWK) bezogene Zustandsbewertung der Gewässer. Diese umfasst zum einen die Qualität und zum anderen die Struktur der Gewässer. Die Qualität der Gewässer hängt im Wesentlichen vom Eintrag von Nähr- und Schadstoffen ab. Da viele OWK sowohl Gewässer erster als auch zweiter Ordnung umfassen, bezieht sich die nachfolgende Angabe zur Qualität auf beide Gewässerordnungen. Die Auswertung aller OWK ergibt, dass bisher knapp 20 Prozent der Thüringer Gewässer eine gute Qualität aufweisen. Hauptursachen für die Qualitätsdefizite sind zu hohe Nährstoffeinträge von landwirtschaftlichen Flächen und aus Abwassereinleitungen sowie Schadstoffeinträge aus Bergbau und Altlasten. Gewässerunterhaltungsmaßnahmen haben hingegen auf die Qualität der Gewässer nur einen geringen bis gar keinen Einfluss. Sie wirken maßgeblich auf den Hochwasserschutz und auf die Struktur des Gewässers . Es ist daher nicht davon auszugehen, dass Gewässerunterhaltungspflichtige für die Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität der Gewässer herangezogen wurden. Der Landesregierung liegen keine Kenntnisse vor, ob dennoch im Einzelfall ein Gewässerunterhaltungspflichtiger auf Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität der Gewässer aufmerksam gemacht wurde. Siegesmund Ministerin Kommunale Gewässerunterhaltung in Thüringen Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: