25.01.2018 Drucksache 6/5259Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 6. Februar 2018 Barrierefreiheit in den Kommunen aus Mitteln des § 12 des Thüringer Gesetzes für kommunale Investitionen zur Förderung der Bildung, Digitalisierung, Kultur, Umwelt sowie der sozialen Infrastruktur Die Kleine Anfrage 2722 vom 14. Dezember 2017 hat folgenden Wortlaut: In § 12 des Thüringer Gesetzes für kommunale Investitionen zur Förderung der Bildung, Digitalisierung, Kultur , Umwelt sowie der sozialen Infrastruktur vom 14. Juni 2017 ist geregelt, dass zusätzliche Mittel für die Barrierefreiheit in den Kommunen für die Jahre 2017 und 2018 zur Verfügung gestellt werden. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche konkreten Regelungen zur Beantragung, zur Verteilung, zu Förderquoten und zum Ausreichen der Mittel nach § 12 des oben genannten Gesetzes wurden inzwischen getroffen und wo wurden diese veröffentlicht? 2. Welche Projekte welcher Antragsteller aus dem Wahlkreis 09 (Unstrut-Hainich-Kreis II) wurden im Jahr 2017 positiv beschieden (bitte Kommune mit Projektkosten und Förderhöhe angeben)? 3. Welche Kommunen aus dem Wahlkreis 09 haben Anträge für das Haushaltsjahr 2018 gestellt (bitte Kommune , Projektbeschreibung, Datum der Antragstellung, geplante Realisierung und geplante Projektkosten auflisten)? 4. Wann lief oder läuft die Antragsfrist dafür ab? Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat die Kleine Anfrage namens der Landesre gierung mit Schreiben vom 24. Januar 2018 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Seitens der Landesregierung wurden keine gesonderten Regelungen zur Beantragung, Verteilung, zu Förderquoten und zur Ausreichung der Mittel nach § 12 des Thüringer Gesetzes für kommunale Investitionen zur Förderung der Bildung, Digitalisierung, Kultur und Umwelt sowie der sozialen Infrastruktur getroffen. Es ist beabsichtigt, die zur Verfügung stehenden Mittel im Rahmen der Städtebauförderung einzusetzen. Dabei soll mit den nach dem oben genannten Gesetz bereitstehenden Mitteln bei der Förderung von Vor- K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Lehmann (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5259 haben, die auf die Schaffung von Barrierearmut oder -freiheit ausgerichtet sind oder bei denen dieser Aspekt einen wesentlichen Anteil bildet, der zu erbringende kommunale Mitleistungsanteil abgesenkt werden. Zu 2.: Nach Veröffentlichung des Thüringer Gesetzes für kommunale Investitionen zur Förderung der Bildung, Digitalisierung , Kultur und Umwelt sowie der sozialen Infrastruktur im Gesetz- und Verordnungsblatt des Freistaats Thüringen haben einzelne Städte und Gemeinden eigenständige Anträge auf Förderung von Vorhaben nach § 12 beim Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft gestellt. Anträge von Städten und Gemeinden des Landtagswahlkreises 9 sind nicht darunter. Zu 3.: Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Zu 4.: Es wurden keine gesonderten Antragsfristen für die Förderung der Barierrefreiheit nach § 12 des Thüringer Gesetzes für kommunale Investitionen zur Förderung der Bildung, Digitalisierung, Kultur und Umwelt sowie der sozialen Infrastruktur festgelegt. Keller Ministerin Barrierefreiheit in den Kommunen aus Mitteln des § 12 des Thüringer Gesetzes für kommunale Investitionen zur Förderung der Bildung, Digitalisierung, Kultur, Um-welt sowie der sozialen Infrastruktur Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: