29.01.2018 Drucksache 6/5267Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 8. Februar 2018 Vergabe von Orden, Ehrenzeichen und Abzeichen durch den Freistaat Thüringen sowie in Vertretung des Bundes Die Kleine Anfrage 2678 vom 21. November 2017 hat folgenden Wortlaut: Der Freistaat Thüringen übergibt teils selbst, teils in Vertretung des Bundes bestimmte Orden, Ehrenzeichen und Abzeichen. Diese Orden, Ehrenzeichen und Abzeichen sind auch eine Anerkennung für das umfangreiche ehrenamtliche Engagement im Freistaat. Mehrheitlich werden diese Ehrungen an Männer vergeben . Auf Bundesebene liegt der Anteil der Frauen, an die Verdienstorden vergeben werden, derzeit bei circa 30 Prozent. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Orden, Ehrenzeichen und Abzeichen werden durch den Freistaat Thüringen an Bürgerinnen und Bürger vergeben? 2. Von welcher Institution werden Orden, Ehrenzeichen und Abzeichen im Freistaat Thüringen jeweils vergeben ? 3. Welche Orden, Ehrenzeichen und Abzeichen werden durch Vertreterinnen und Vertreter des Freistaats in Vertretung des Bundes übergeben? 4. Auf welcher Rechtsgrundlage werden Orden, Ehrenzeichen und Abzeichen durch öffentliche Stellen vergeben? 5. Wie kommt die Entscheidung zur Vergabe der Orden, Ehrenzeichen und Abzeichen genau zustande; gibt es Beiräte, Fachgremien oder Einzelpersonen (bitte nach den jeweiligen Orden, Ehrenzeichen und Abzeichen aufschlüsseln)? 6. Wie genau werden die vom Freistaat Thüringen zu verleihenden Orden, Ehrenzeichen und Abzeichen bekannt gemacht und beworben? 7. Wer genau und welche Institutionen haben das Vorschlagsrecht für Orden, Ehrenzeichen und Abzeichen, die durch den Freistaat Thüringen oder in Vertretung des Bundes an Bürgerinnen und Bürger übergeben werden? 8. Wie viele Frauen und wie viele Männer haben seit dem Jahr 2000 welche Orden, Ehrenzeichen und Abzeichen durch den Freistaat Thüringen erhalten beziehungsweise wurden in Vertretung des Bundes übergeben (bitte nach Geschlecht, Jahreszahlen, Orden, Ehrungen und Auszeichnungen aufschlüsseln)? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Pfefferlein (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t der Thüringer Staatskanzlei 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5267 9. Wie viele Frauen und wie viele Männer wurden seit dem Jahr 2000 für welche Orden, Ehrenzeichen und Abzeichen durch den Freistaat Thüringen beziehungsweise in Vertretung des Bundes vorgeschlagen (bitte nach Geschlecht, Jahreszahlen, Orden, Ehrungen und Auszeichnungen aufschlüsseln)? 10. Wie stellt der Freistaat Thüringen sicher, dass die Geehrten einen Querschnitt der Gesellschaft darstellen? 11. Gibt es Vorgaben seitens der Landesregierung, die sicherstellen, dass auch Frauen für Orden, Ehrenzeichen und Abzeichen vorgeschlagen werden? 12. Gibt es Erfahrungen aus anderen Bundesländern, wie mehr Frauen für Orden, Ehrenzeichen und Abzeichen vorgeschlagen werden können? 13. Wie schätzt die Landesregierung diese Methoden im Hinblick auf die Übertragbarkeit auf den Freistaat Thüringen ein? Die Thüringer Staatskanzlei hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 25. Januar 2018 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Folgende Orden, Ehrenzeichen und Abzeichen werden durch den Freistaat vergeben: Thüringer Verdienstorden Als Zeichen der Würdigung hervorragender Verdienste um den Freistaat Thüringen wird der Verdienstorden des Freistaats Thüringen verliehen. Ehrenbrief Zur Ehrung von Personen, die sich um die Gestaltung der Gesellschaft im Freistaat Thüringen verdient gemacht haben, wird der Ehrenbrief des Freistaats Thüringen verliehen. Brandschutz Zur Anerkennung und Würdigung von Verdiensten um den Brandschutz in Thüringen werden Auszeichnungen in den folgenden fünf Stufen vergeben: Stufe 1: "Bronzene Brandschutzmedaille am Bande" für 10-jährige aktive, pflichttreue Dienstzeit in Feuerwehren sowie an Personen, die sich Verdienste um den Brandschutz erworben haben Stufe 2: "Silbernes Brandschutzehrenzeichen am Bande" für 25-jährige aktive, pflichttreue Dienstzeit in Feuerwehren sowie an Personen, die sich besondere Verdienste um den Brandschutz erworben haben Stufe 3: "Goldenes Brandschutzehrenzeichen am Bande" für 40-jährige aktive, pflichttreue Dienstzeit in Feuerwehren sowie an Personen, die sich hervorragende Verdienste um den Brandschutz erworben haben Stufe 4: "Silbernes Brandschutzehrenzeichen als Steckkreuz" an Personen, deren Tätigkeit zu einer wesentlichen Verbesserung des Brandschutzes im Lande beigetragen hat Stufe 5: "Goldenes Brandschutzehrenzeichen als Steckkreuz" an Personen, die sich unter erheblicher Gefahr für Leib und Leben durch ihr mutiges und entschlossenes Verhalten bei der Brandbekämpfung oder bei sonstigen Einsätzen der Feuerwehr ausgezeichnet haben Zudem können die Stufen 2 bis 4 des Brandschutzehrenzeichens auch an Personen, die sich durch besonderes mutiges und entschlossenes Verhalten bei der Brandbekämpfung oder bei sonstigen Einsätzen der Feuerwehr ausgezeichnet haben, vergeben werden. 3 Drucksache 6/5267Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Katastrophenschutz Zur Anerkennung und Würdigung von Verdiensten um den Katastrophenschutz in Thüringen können Angehörigen der im Katastrophenschutz mitwirkenden Organisationen Auszeichnungen in folgenden drei Stufen verliehen werden: Stufe 1: "Bronzene Katastrophenschutzmedaille am Bande" für 15-jährige aktive, engagierte und ehrenamtliche Tätigkeit Stufe 2: "Silberne Katastrophenschutzmedaille am Bande" für 25-jährige aktive, engagierte und ehrenamtliche Tätigkeit Stufe 3: "Goldene Katastrophenschutzmedaille am Bande" für 40-jährige aktive, engagierte und ehrenamtliche Tätigkeit Rettungswesen Für Rettungstaten werden durch den Freistaat Thüringen - die "Rettungsmedaille für Rettung aus Gefahr" und - das "Erinnerungszeichen für Rettung aus Gefahr" verliehen. Zu 2.: Auszeichnung Verleihung Verdienstorden des Freistaats Thüringen Thüringer Ministerpräsident Ehrenbrief des Freistaats Thüringen Thüringer Ministerpräsident Brandschutzmedaille und Brandschutzehrenzeichen - Brandschutzehrenzeichen als Steckkreuz in Silber und Gold - Brandschutzauszeichnung am Bande in Bronze, Silber und Gold Thüringer Ministerpräsident Thüringer Minister für Inneres und Kommunales im Namen des Ministerpräsidenten Katastrophenschutzauszeichnung - Katastrophenschutzmedaille am Bande in Bronze , Silber und Gold Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales Anerkennung von Rettungstaten - Rettungsmedaille am Bande - Erinnerungszeichen - öffentliche Belobigung Thüringer Minister für Inneres und Kommunales Zu 3.: Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wird auf Anregung des Ministerpräsidenten des Freistaats Thüringen an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger für besondere politische, wirtschaftlichsoziale und geistige Leistungen verliehen sowie darüber hinaus für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, wie zum Beispiel im sozialen und karitativen Bereich. Der Verdienstorden wird in acht Stufen verliehen. Die Aushändigung der vom Bundespräsidenten verliehenen Verdienstorden für Thüringer Ordensträgerinnen und -träger übernimmt in den meisten Fällen der Thüringer Ministerpräsident. Das Grubenwehr-Ehrenzeichen in Gold und Silber wird auf Antrag des Ministerpräsidenten des Freistaats Thüringen durch den Bundespräsidenten an die Wehrmänner verliehen, die sich besondere Verdienste im Grubenrettungswesen erworben haben. 4 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5267 Zu 4.: Auszeichnung Rechtsgrundlage Bundesverdienstorden - Erlaß über die Stiftung des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland vom 7. September 1951 (BGBl. I S. 831). - Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen vom 26. Juli 1957 (BGBl. I S. 844), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Justizmitteilungsgesetzes und Gesetzes zur Änderung kostenrechtlicher Vorschriften und anderer Gesetze vom 18. Juni 1997 (BGBl. I S. 1430, 1433). - Statut des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland vom 8. Dezember 1955 (BGBl. I S. 749), geändert durch Erlaß vom 29. Januar 1979 (BGBl. I S. 142). - Ausführungsbestimmungen zum Statut des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland vom 5. September 1983 (GMBl. 1983, S. 389). Grubenwehr-Ehrenzeichen Erlass über die Stiftung des Grubenwehr-Ehrenzeichens vom 14. Juli 1953 (BGBl. I S. 662) in der Fassung des Änderungserlasses vom 8. Dezember 1965 (BGBl. I S. 1898) und die Durchführungsbestimmungen zum Erlass über die Stiftung des Grubenwehr-Ehrenzeichens vom 14. Juni 1953 (BGBl. I S. 663). Verdienstorden des Freistaats Thüringen Gesetz über den Verdienstorden des Freistaats Thüringen (Thüringer Verdienstordensgesetz - ThürVOG) vom 19. September 2000 (GVBl. Nr. 10/2000) Ehrenbrief des Freistaats Thüringen - Erlass über die Stiftung des Ehrenbriefes des Freistaats Thüringen vom 30. August 2005 ThürStAnz Nr. 13/2005 S. 2015) - Durchführungsbestimmungen zum Erlass über die Stiftung des Ehrenbriefes des Freistaats Thüringen vom 30. August 2005 (ThürStAnz Nr. 47/2005 S. 2215-2216) - Änderung der Durchführungsbestimmungen zum Erlass über die Stiftung des Ehrenbriefes des Freistaats Thüringen vom 2. Februar 2006 (ThürStAnz Nr. 10/2006 S. 451) Brandschutzauszeichnung Erlass des Ministerpräsidenten über die Stiftung einer Brandschutzauszeichnung vom 11. Mai 1992 (GVBl. 2011 S. 184) Katastrophenschutzmedaille Erlass über die Stiftung einer Katastrophenschutzauszeichnung vom 21. April 2009 (ThürStAnz Nr. 19/2009) Anerkennung von Rettungstaten Thüringer Verordnung über die staatliche Anerkennung von Rettungstaten vom 21. Dezember 2010 (GVBl. S. 6), zuletzt geändert durch Artikel 5 der Verordnung vom 9. Dezember 2012 (GVBl. S. 481) Zu 5.: Die Verleihung der in der Antwort zu den Fragen 1 und 4 genannten Auszeichnungen ist an die Erfüllung konkreter Voraussetzungen sowie an die Einhaltung eines jeweils festgelegten Verfahrens geknüpft. Diese Verfahren und Voraussetzungen sind in den in der Antwort zu Frage 4 explizit genannten Bestimmungen geregelt. Nachfolgend werden die Grundzüge des jeweiligen Entscheidungsverfahrens dargestellt: 5 Drucksache 6/5267Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Auszeichnung Verfahren Bundesverdienstorden Ordensvorschläge kann jedermann an die Thüringer Staatskanzlei richten. Diese Vorschläge werden einem Prüfverfahren unterzogen, bei dem sowohl die Verdienste als auch die Ordenswürdigkeit des Vorgeschlagenen geprüft werden. In dieses Verfahren werden alle fachlich berührten Behörden und Institutionen und auch Referenzpersonen einbezogen. Nach dem abgeschlossenen Prüfverfahren werden die Vorschläge durch den Ministerpräsidenten unterbreitet. Die Ordensvorschläge werden im Bundespräsidialamt aufbereitet und dem Bundespräsidenten zur Entscheidung vorgelegt. Grubenwehr-Ehrenzeichen Antragstellung durch die Unternehmensleitung zur Verleihung des Grubenwehr -Ehrenzeichens mit Begründung beim zuständigen Bergamt. Das zuständige Bergamt prüft den Antrag. Liegen keine Versagungsgründe vor, leitet die zuständige Bergbehörde den Antrag über die oberste Bergbehörde (Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz) an die Thüringer Staatskanzlei (TSK) weiter. Bei einem positiven Prüfungsergebnis in der TSK schlägt der Ministerpräsident beim Bundespräsidenten den zu Ehrenden zur Verleihung des Grubenwehr-Ehrenzeichens vor. Verdienstorden des Freistaats Thüringen Anregungen zur Verleihung sind von jedermann an die Vorschlagsberechtigten (vgl. Antwort zu Frage 7) zu richten. Diese Vorschläge werden einem Prüfverfahren unterzogen, bei dem sowohl die Verdienste als auch die Ordenswürdigkeit des Vorgeschlagenen geprüft werden. In dieses Verfahren werden alle fachlich berührten Behörden und Institutionen und auch Referenzpersonen einbezogen. Der Vorschlag wird von der Staatkanzlei geprüft und dem Ministerpräsidenten zur Entscheidung vorgelegt. Ehrenbrief des Freistaats Thüringen Anregungen zur Verleihung des Ehrenbriefes sind an die Landrätin oder den Landrat, die Oberbürgermeisterin oder den Oberbürgermeister zu richten . Diese prüfen die Verdienste in eigener Verantwortung und schlagen vor. Nach Prüfung der Ordenswürdigkeit in der Staatskanzlei wird der Vorschlag dem Ministerpräsidenten zur Entscheidung vorgelegt. Brandschutzauszeichnung Anträge auf Verleihung einer Brandschutzauszeichnung sind beim Landesverwaltungsamt einzureichen. Sie sind entsprechend zu begründen. In den meisten Fällen werden die Anträge durch die Gemeindevorstände der Wohnsitzgemeinde gestellt. Je nach Art der in Frage kommenden Auszeichnung besitzen aber auch Landräte, das Landesverwaltungsamt, der Thüringer Feuerwehrverband und der Thüringer Werkfeuerwehrverband ein Initiativrecht. Die Anträge werden durch das Landesverwaltungsamt geprüft ; im Falle ihrer Befürwortung werden die Medaillen oder Ehrenzeichen nebst dazugehöriger Urkunden des Ministers für Inneres und Kommunales an die zuständigen Landräte oder Oberbürgermeister der kreisfreien Städte zur Verleihung übersandt. Anträge auf Verleihung von Steckkreuzen sind dem Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales vorzulegen und werden dort geprüft. Katastrophenschutzmedaille Anträge für die Verleihung der genannten Auszeichnungen sind durch die im Katastrophenschutz mitwirkenden Organisationen der jeweils zuständigen unteren Katastrophenschutzbehörde vorzuschlagen. Diese leitet die Anträge an das Landesverwaltungsamt weiter. Dieses entscheidet im Auftrag des Ministeriums für Inneres und Kommunales über die Verleihung der Bronzenen und Silbernen Katastrophenschutzmedaille am Bande und bearbeitet die Anträge abschließend mit der Ausstellung der Verleihungsurkunde . Über die Verleihung der Goldenen Katastrophenschutzmedaille am Bande entscheidet das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales. Anerkennung von Rettungstaten Vorschläge zur Verleihung der genannten Auszeichnungen werden durch die Landkreise und die kreisfreien Städte, auf deren Gebiet die Rettungstat erfolgte oder in deren Gebiet Retter oder Gerettete ihren Wohnsitz haben , unterbreitet. Sie sind beim Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales einzureichen und entsprechend zu begründen. Die Entscheidung über die staatliche Anerkennung der Rettungstat obliegt nach Abschluss des Prüfverfahrens dem Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales. 6 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5267 Zu 6.: Die in der Antwort zu Frage 1 aufgeführten Bestimmungen zur Verleihung einer der in der Antwort zu Frage 1 genannten Auszeichnungen wurden im Gesetz- und Verordnungsblatt des Freistaats Thüringen beziehungsweise im Thüringer Staatsanzeiger bekannt gemacht und sind zumindest im Bereich der öffentlichen Verwaltung bekannt. Angaben zum Vorschlagswesen finden sich auch unter thueringen.de. Im Übrigen werden nicht die in Rede stehenden Auszeichnungen beworben, sondern vielmehr das unentbehrliche ehrenamtliche Engagement in den verschiedensten Bereichen. Die Motivation für vollzogene Rettungstaten liegt nicht in der möglichen Verleihung einer Auszeichnung begründet . Solche Taten spiegeln vielmehr humane Charaktereigenschaften wie Hilfsbereitschaft und Selbstlosigkeit wieder. Grundsätzlich erfolgt bei der Verleihung von Orden, Ehrenzeichen und Abzeichen eine Information der Öffentlichkeit mittels Pressemitteilungen, sozialer Medien und unter thueringen.de. Zu 7.: Bundesverdienstorden Anregungen zur Verleihung des Bundesverdienstordens kann jedermann an den Ministerpräsidenten richten . Vorschlagsberechtigt sind die Ministerpräsidenten der Länder, soweit es Angehörige des jeweiligen Bundeslandes betrifft beziehungsweise der Bundesminister des Auswärtigen, wenn ausländische Staatsangehörige oder Deutsche mit Wohnsitz im Ausland für eine Auszeichnung vorgesehen sind. Grubenwehr-Ehrenzeichen Das Vorschlagsrecht hat gemäß § 1 Durchführungsbestimmungen zum Erlass über die Stiftung des Grubenwehr -Ehrenzeichens vom 14. Juni 1953 (BGBl. I S. 663) der Ministerpräsident des jeweiligen Landes. Brandschutz Brandschutzauszeichnungen werden in der Regel auf Antrag des Gemeindevorstandes der Wohnsitzgemeinde verliehen. Anträge für Personen, die sich Verdienste, besondere Verdienste oder hervorragende Verdienste um den Brandschutz erworben oder die sich durch besonders mutiges und entschlossenes Verhalten bei der Brandbekämpfung oder bei sonstigen Einsätzen der Feuerwehr ausgezeichnet haben, sowie Anträge auf Verleihung des Steckkreuzes können auch von den Landräten, dem Landesverwaltungsamt, dem Thüringer Feuerwehrverband und dem Thüringer Werkfeuerwehrverband gestellt werden. Katastrophenschutz Das Vorschlagsrecht für die Verleihung der "Katastrophenschutzmedaille am Bande" liegt bei Landesverbänden - des Deutschen Roten Kreuzes, - der Johanniter Unfallhilfe, - des Malteser Hilfsdienstes, - des Arbeiter-Samariter-Bundes und - der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft. Rettungswesen Vorschlagsberechtigt für die Verleihung der "Rettungsmedaille für Rettung aus Gefahr" und des "Erinnerungszeichens für Rettung aus Gefahr" sind die Landkreise und kreisfreien Städte, auf deren Gebiet die Rettungstat erfolgte oder in deren Gebiet Retter oder Gerettete ihren Wohnsitz haben. Verdienstorden des Freistaats Thüringen Anregungen zur Verleihung des Verdienstordens des Freistaats Thüringen kann jedermann an den Landtagspräsidenten und die Mitglieder der Landesregierung, die vorschlagsberechtigt sind, richten. Ehrenbrief des Freistaats Thüringen Anregungen zur Verleihung des Ehrenbriefes des Freistaats Thüringen kann jedermann an die Landrätin oder den Landrat, die Oberbürgermeisterin oder den Oberbürgermeister, die vorschlagsberechtigt sind, richten. Zu 8.: Aus den nachfolgenden Übersichten wird - mit Ausnahme der Brandschutzehrenzeichen - ersichtlich, wie viele Frauen und Männer welche Orden, Ehrenzeichen und Abzeichen seit dem Jahr 2000 erhalten haben. 7 Drucksache 6/5267Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode In der Anlage 1 findet sich die Übersicht für den Bundesverdienstorden, das Grubenwehr-Ehrenzeichen, den Thüringer Verdienstorden sowie den Ehrenbrief des Freistaats Thüringen. Brandschutz Brandschutzehrenzeichen des Freistaats Thüringen Jahr Stufe 1 Bronze Stufe 2 Silber Stufe 3 Gold Summe Stufen 1-3 Stufe 4 Steckkreuz Silber Stufe 5 Steckkreuz Gold 2000 1030 1236 655 2921 1 0 2001 1176 1284 616 3076 0 0 2002 1428 989 423 2840 0 0 2003 1699 1033 513 3245 0 0 2004 1666 1034 531 3231 0 0 2005 1479 900 487 2866 0 0 2006 1463 806 626 2895 0 0 2007 1276 728 558 2562 0 0 2008 1641 932 770 3343 0 0 2009 1217 668 627 2512 0 0 2010 1214 726 597 2537 0 0 2011 1535 958 710 3203 0 0 2012 984 620 521 2125 0 0 2013 1139 640 527 2306 0 0 2014 887 577 610 2074 0 0 2015 802 506 525 1833 0 0 2016 919 605 590 2114 0 0 Hinweis: Eine nach Geschlechtern getrennte Statistik wird nicht geführt. Die Zahlen für das Jahr 2017 liegen noch nicht vor. Katastrophenschutz Katastrophenschutzmedaille am Bande (erstmalige Verleihung 2009) Jahr Bronze Silber Männer Frauen gesamt Männer Frauen gesamt 2009 109 24 133 --- --- --- 2010 51 15 66 --- --- --- 2011 16 1 17 --- --- --- 2012 0 0 0 --- --- --- 2013 4 1 5 --- --- --- 2014 12 3 15 --- --- --- 2015 19 7 26 29 9 38 2016 36 17 53 16 6 22 2017 22 11 33 19 3 22 Hinweis: Die "Goldene Katastrophenschutzmedaille am Bande" kann erstmalig frühestens im Jahr 2010 verliehen werden . Rettungswesen Jahr Rettungsmedaille Erinnerungszeichen Männer Frauen gesamt Männer Frauen gesamt 2000 3 1 4 1 0 1 2001 5 1 6 1 0 1 2002 4 2 6 0 2 2 8 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5267 Jahr Rettungsmedaille Erinnerungszeichen Männer Frauen gesamt Männer Frauen gesamt 2003 1 0 1 3 1 4 2004 1 0 1 0 0 0 2005 1 0 1 1 0 1 2006 1 0 1 3 0 3 2007 1 0 1 0 0 0 2008 0 0 0 2 1 3 2009 1 0 1 1 0 1 2010 1 1 2 0 0 0 2011 1 0 1 1 0 1 2012 3 0 3 2 0 2 2013 0 0 0 0 0 0 2014 1 0 1 0 0 0 2015 1 2 3 1 0 1 2016 3 0 3 0 0 0 2017 6 0 6 0 0 0 Zu 9.: Hier wird auf die Antwort zu Frage 8 und die zugehörige Anlage 1 verwiesen. Zu den Brandschutzehrenzeichen, den Rettungsmedaillen und den Katastrophenschutzmedaillen werden keine Statistiken zu Auszeichnungsvorschlägen geführt. Zu 10.: Da jedermann Anregungen für Orden und den Thüringer Ehrenbrief vorbringen kann, ist hier in der Regel sichergestellt, dass die Geehrten einen Querschnitt der Gesellschaft darstellen. Die Verleihung der Auszeichnungen auf den Gebieten des Brandschutzes, des Katastrophenschutzes sowie des Rettungswesens knüpfen an die Erfüllung konkreter Voraussetzungen, nicht aber an geschlechtsoder gesellschaftsspezifische Quoten an. Zu 11.: Damit möglichst viele Frauen für Orden, Ehrenzeichen und Abzeichen vorgeschlagen werden, hat die Thüringer Staatskanzlei in der Vergangenheit viele Verbände persönlich angesprochen und für eine stärkere Berücksichtigung von Frauen geworben. Vorgaben, die über die in Antwort zu Frage 4 explizit genannten Bestimmungen hinausgehen, bestehen nicht. Derzeit liegen ausreichend Vorschläge für Frauen für Ordensverleihungen vor. Zu 12.: Die anderen Länder haben ähnliche Maßnahmen ergriffen, wie zum Beispiel Rundschreiben verschickt oder Verbände persönlich angesprochen, um mehr Anregungen zugunsten von Frauen zu erhalten. Der Austausch zwischen den Ländern zum Ordenswesen findet einmal im Jahr statt. Zu 13.: Da in den Ländern sehr ähnlich vorgegangen wird, ist eine Übertragbarkeit nicht mehr notwendig. Prof. Dr. Hoff Minister 9 Drucksache 6/5267Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode 20 00 20 01 20 02 20 03 20 04 20 05 20 06 20 07 20 08 20 09 20 10 20 11 20 12 20 13 20 14 20 15 20 16 20 17 G es am t A nt w or t z u Pu nk t 8 üb er re ic ht 35 35 40 72 60 89 14 8 13 8 21 5 18 3 12 2 76 13 2 76 10 0 10 5 58 69 17 53 da vo n M än ne r 24 31 35 56 49 76 99 79 13 4 11 2 87 49 99 45 77 64 31 48 11 95 da vo n Fr au en 11 4 5 16 11 13 49 59 81 71 35 27 33 31 23 41 27 21 55 8 Ve rd ie ns to rd en B RD 26 22 35 38 44 63 36 43 81 89 51 18 33 24 21 56 18 31 72 9 da vo n M än ne r 18 17 30 29 34 52 29 29 50 56 38 13 24 16 16 37 8 23 51 9 da vo n Fr au en 8 5 5 9 10 11 7 14 31 33 13 5 9 8 5 19 10 8 21 0 Ve rd ie ns tm ed ai lle 10 6 12 12 10 17 8 14 30 37 13 1 8 8 5 14 7 8 22 0 da vo n M än ne r 5 5 10 7 6 12 5 6 12 21 10 1 5 4 4 9 3 5 13 0 da vo n Fr au en 5 1 2 5 4 5 3 8 18 16 3 0 3 4 1 5 4 3 90 Ve rd ie ns tk re uz a m B an de 14 14 22 25 29 42 27 28 48 51 35 17 25 16 16 39 11 23 48 2 da vo n M än ne r 11 10 19 21 24 37 23 22 35 34 26 12 19 12 12 27 5 18 36 7 da vo n Fr au en 3 4 3 4 5 5 4 6 13 17 9 5 6 4 4 12 6 5 11 5 Ve rd ie ns tk re uz 1 . K la ss e 2 2 1 1 4 4 1 1 3 1 3 0 0 0 0 3 0 0 26 da vo n M än ne r 2 2 1 1 3 3 1 1 3 1 2 0 0 0 0 1 0 0 21 da vo n Fr au en 0 0 0 0 1 1 0 0 0 0 1 0 0 0 0 2 0 0 5 Th ür . V er di en st or de n 9 0 0 29 16 8 9 4 8 5 10 6 6 8 9 6 5 8 14 6 da vo n M än ne r 6 0 0 22 15 6 6 4 7 5 9 5 6 7 8 3 3 7 11 9 da vo n Fr au en 3 0 0 7 1 2 3 0 1 0 1 1 0 1 1 3 2 1 27 Eh re nb ri ef 0 0 0 0 0 0 96 90 12 5 88 50 52 91 42 49 43 31 30 78 7 da vo n M än ne r 0 0 0 0 0 0 58 45 76 50 29 31 67 20 32 24 16 18 46 6 da vo n Fr au en 0 0 0 0 0 0 38 45 49 38 31 21 24 22 16 19 15 12 33 0 G ru be nw eh re hr en ze ic he n 0 13 4 5 0 18 6 1 1 1 11 0 2 2 21 0 4 0 89 da vo n si lb er 7 1 2 4 3 1 7 1 1 7 2 36 da vo n go ld 6 3 3 14 3 1 1 4 1 1 14 2 53 A nt w or t z u Pu nk t 9 Ei ng än ge 16 2 22 5 19 4 15 0 13 7 10 1 12 6 15 0 99 96 66 15 06 da vo n M än ne r 98 15 1 13 5 11 5 10 7 73 91 10 2 51 64 39 10 26 da vo n Fr au en 64 74 59 35 30 28 35 48 48 32 27 48 0 Eh re nb rie f w ur de e rs t 2 00 5 ei ng ef üh rt u nd 2 00 6 er st m al s ve rli eh en . Ei ng eh en de V or sc hl äg e si nd e rs t a b 4/ 20 07 m it Ei ng an gs da tu m v er se he n. V or he rig e Vo rg än ge s in d nu r m it Ü be rr ei ch un gs da tu m e in ge tr ag en . H ie r i st d ie A uf lis tu ng d er Ei ng än ge n ac h Ja hr en v or 2 00 7 ni ch t m ög lic h. O rd en /E hr un ge n: V er di en st or de n de r B RD , G ru be nw eh r- Eh re nz ei ch en , T hü ri ng er V er di en st m ed ai lle , E hr en br ie f d es F re is ta at s Th ür in ge n A nl ag e 1 Anlage 1 Vergabe von Orden, Ehrenzeichen und Abzeichen durch den Freistaat Thüringen sowie in Vertretung des Bundes Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: Zu 9.: Zu 10.: Zu 11.: Zu 12.: Zu 13.: