01.02.2018 Drucksache 6/5275Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 13. Februar 2018 Rassistische Übergriffe in Thüringen auf Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren im Jahr 2017 Die Kleine Anfrage 2713 vom 14. Dezember 2017 hat folgenden Wortlaut: Am 7. Dezember 2017 wurde ein Angriff auf einen 13-jährigen syrischen Staatsangehörigen verübt. Ein unbekannter Mann hat in Jena-Winzerla das Kind am Hals gegriffen und mit einem Messer bedroht. Rassistische Angriffe gegen Menschen mit Migrationshintergrund finden in Thüringen immer wieder statt. Die Angriffe machen vor Minderjährigen keinen Halt. Wir fragen die Landesregierung: 1. Gibt es weitergehende Erkenntnisse über die Ermittlungen und den Täter des in Jena-Winzerla ereigneten Sachverhalts? 2. Wie viele Übergriffe auf Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren gab es im Jahr 2017 in Thüringen (tabellarische Auflistung nach Datum, Ort [Kreis/Kommune], Zahl der Täterinnen und Täter, ermittelte Tatverdächtigte , Anzahl der Geschädigten sowie Informationen über den jeweiligen Sachverhalt werden erbeten)? 3. Wie viele dieser Übergriffe betrafen Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund beziehungsweise wie viele der Angriffe wurden als rassistisch motivierte, rechtsmotivierte beziehungsweise "fremdenfeindliche " Straftaten eingestuft? 4. Welche gesonderten Erkenntnisse über Übergriffe auf Kinder beziehungsweise Jugendliche mit Migrationshintergrund in Schulen oder Institutionen existieren? Wie hoch schätzt die Landesregierung die Dunkelziffer in diesem Bereich ein? 5. Wie viele Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund wurden im Jahr 2017 in Thüringen Opfer von Menschenhandel und Ausbeutung? 6. Welche Angebote und Hilfen gibt es in Thüringen für Kinder und Jugendliche, die Opfer rassistischer Übergriffe wurden oder werden? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Henfling und Rothe-Beinlich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5275 Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 30. Januar 2018 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Der Vorfall ist Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen. Unter Hinweis auf Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 477 Abs. 2 Satz 1 der Strafprozessordnung wird insbesondere aus Datenschutzgründen (Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung nach Artikel 2 Abs. 1 in Vebindung mit Artikel 1 Abs. 1 Grundgesetz, Artikel 6 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen) und vor dem Hintergrund der im Strafverfahren zu beachtenden Unschuldsvermutung (Artikel 6 Abs. 2 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten) von weiteren als nachstehenden Angaben abgesehen (vergleiche auch Beschluss des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 5. März 2014, Az.: 2 EO 386/13). Am 11. Dezember 2017, gegen 17:00 Uhr, wurde in Jena-Winzerla ein 13-jähriger syrischer Junge verletzt, indem er von einem unbekannten männlichen Tatverdächtigen am Hals gegriffen wurde. Zudem soll der Tatverdächtige dem Opfer ein Messer an den Hals gehalten haben. Das Opfer erlitt durch die Tathandlungen Blutergüsse. Die Ermittlungen wegen des Verdachts der Gefährlichen Körperverletzung und Bedrohung dauern an. Zu 2. bis 5.: Grundlage für die Beantwortung der Fragen sind Auswertungen der Polizeilichen Kriminalstatistik sowie der Politisch motivierten Kriminalität im Freistaat Thüringen. Die entsprechenden Informationen für das Jahr 2017 liegen noch nicht vor, so dass eine Beantwortung nicht erfolgen kann. Bei der Dunkelziffer handelt es sich um die nicht bekannt gewordene Anzahl von Ereignissen. Insofern liegen der Landesregierung keine belastbaren Erkenntnisse über die Dunkelziffer vor. Im Übrigen sieht die Landesregierung davon ab, mit einer Schätzung zu spekulieren. Zu 6.: Das Unterstützungsangebot von "ezra - Mobile Beratung für Opfer rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt" in Trägerschaft der Evangelischen Kirche Mitteldeutschlands im Rahmen des Thüringer Landesprogramms für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit steht auch Kindern und Jugendlichen zur Verfügung , die Opfer rassistischer Übergriffe wurden. Voraussetzung ist dann aber das Einverständnis der Sorgeberechtigten . Die Thüringer Kinder- und Jugendschutzdienste stehen im Auftrag der öffentlichen Jugendhilfe als spezifisches Beratungsangebot für von Gewalt bedrohte und/oder betroffene Kinder und Jugendliche zur Verfügung . Sie arbeiten mit einem kindzentrierten Ansatz entsprechend des altersgemäßen und psychosozialen Entwicklungsstandes der jungen Menschen und unter Einbeziehung des familiären und sozialen Umfeldes. Dabei ist es zunächst einmal unerheblich, von wem die Gewalt ausgeht oder durch wen sie veranlasst ist. Ist themenspezifisch zum Beispiel wegen rassistischer Gewalt spezifische Unterstützung erforderlich, wird an die oben genannten Fachstelle vermittelt. In der Regel ist auch hier die Zustimmung der Eltern erforderlich beziehungsweise werden diese in die Beratung einbezogen. Maier Minister Rassistische Übergriffe in Thüringen auf Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren im Jahr 2017 Wir fragen die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2. bis 5.: Zu 6.: