30.01.2018 Drucksache 6/5278Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 14. Februar 2018 Kommunaler Breitbandausbau in Thüringen Die Kleine Anfrage 2710 vom 20. Dezember 2017 hat folgenden Wortlaut: Im Thüringer Gesetz für kommunale Investitionen zur Förderung der Bildung, Digitalisierung, Kultur, Umwelt sowie der sozialen Infrastruktur vom 14. Juni 2017 ist in § 5 geregelt, dass zusätzliche Mittel für Investitionen in den kommunalen Breitbandausbau für das Jahr 2017 zur Verfügung gestellt werden. Nach einem Bericht zum Stand des Breitbandausbaus in Thüringen im Jahr 2016 lag Thüringen auf Platz 14 im Bundesländerranking. Gerade im ländlichen Raum ist für private Telekommunikationsunternehmen der Internetausbau unwirtschaftlich. Der ländliche Raum fühlt sich dadurch oft noch abgehangen und wirtschaftlich benachteiligt. Ein Beispiel dafür ist die Gemeinde Frauensee, über deren Situation im MDR THÜRINGEN JOURNAL am 10. Dezember 2017 aktuell berichtet wurde. Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft kündigte zudem im Frühjahr 2017 eine Überarbeitung der Breitbandstrategie des Landes an. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche konkreten Regelungen zur Beantragung, zur Verteilung, zu Förderquoten und zum Ausreichen der Mittel des § 5 des oben genannten Gesetzes wurden getroffen und wo wurden diese veröffentlicht? 2. Welche Projekte wurden im Jahr 2017 positiv beschieden, welche in das Jahr 2018 übertragen und welche wurden aus welchem Grund abgelehnt (bitte Antragsteller mit Projektkosten und Förderhöhe - bei den bewilligten Anträgen - angeben)? 3. Wie ist der Stand der Überarbeitung der Breitbandstrategie und welche zusätzlichen Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen, um den Defiziten in welchen Orten entgegenzuwirken? Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 29. Januar 2018 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Ausreichung der im Rahmen des Thüringer Gesetzes für kommunale Investitionen zur Förderung der Bildung, Digitalisierung, Kultur, Umwelt sowie der sozialen Infrastruktur vom 14. Juni 2017 bereitgestellten Mittel erfolgt auf Basis der Richtlinie des Freistaats Thüringen zur Förderung des Ausbaus von hochleistungsfähigen Breitbandinfrastrukturen (Breitbandausbaurichtlinie). Die Breitbandausbaurichtlinie wurde im K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Lehmann (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5278 Thüringer Staatsanzeiger (Nr. 47/2017) sowie auf der Homepage der Thüringer Aufbaubank und des Breitbandkompetenzzentrums (BKT) veröffentlicht. Zu 2.: Im Jahr 2017 wurden aus den im Rahmen des oben genannten Gesetzes zur Verfügung stehenden Mitteln drei Anträge auf Gewährung einer Zuwendung für Breitbandausbauvorhaben bewilligt. Es wurden keine Anträge abgelehnt. Die Mittel in Höhe von 16 Millionen Euro sind damit vollständig gebunden (Übersicht als Anlage 1). Eine Übertragung nach 2018 war daher nicht notwendig. Zu 3.: Derzeit wird ein Impulspapier zur Strategie erstellt, welches im 1. Quartal 2018 in Werkstattgesprächen mit Telekommunikationsunternehmen, Verbänden, Kammern und Kommunen erörtert werden soll. Im Anschluss daran erfolgt unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Werkstattgespräche die Erarbeitung eines Strategiepapiers. Das finale Strategiepapier wird auf dem diesjährigen Breitbandgipfel vorgestellt werden. Neben der Überarbeitung der Breitbandstrategie ist auch die Förderung des Breitbandausbaus und die Unterstützung der Kommunen bei der Umsetzung von Förderprojekten eine wichtige Aufgabe der Landesregierung . Dazu wurden im vergangenen Jahr insbesondere die Breitbandausbaurichtlinie überarbeitet und Förderhemmnisse abgebaut. Dadurch ist nunmehr auch eine Beratungsförderung für Kommunen möglich. Zusätzliche Maßnahmen, die über die Bereitstellung von Fördermitteln, den Betrieb des BKT und weitere Beratungsangebote hinausgehen, sind nach derzeitigem Stand mit Blick auf die Kompetenzzurechnung im Bereich des Telekommunikationswesens nicht vorgesehen. Tiefensee Minister Anlage 1 Antragssteller Wirtschaftlichkeitslücke in Euro Bundesförderung in Euro Landesförderung in Euro kommunaler Eigenanteil in Euro LK Eichsfeldkreis 23.959.321 13.646.327 7.917.061 2.395.933 Stadt Gera 5.597.964 2.798.982 2.798.982 0 LK Wartburgkreis 14.268.759 7.134.379 5.943.854 1.190.526 Kommunaler Breitbandausbau in Thüringen Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Anlage 1