02.02.2018 Drucksache 6/5285Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 15. Februar 2018 Siebtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Blindengeldgesetzes (Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 6/4802) - Auswirkungen auf Kommunen und Wirtschaft sowie Umwelt und Private Die Kleine Anfrage 2719 vom 13. Dezember 2017 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Werden durch die Regelung neue Pflichten für die Vollzugsbehörde eingeführt beziehungsweise bestehende Pflichten erweitert oder reduziert (bitte getrennt nach "Mitwirkungsvorbehalten", "Kontrollpflichten ", "Berichtspflichten", "Statistiken" und "Sonstige Pflichten" aufschlüsseln)? 2. Werden durch die Regelung neue Pflichten für Unternehmen eingeführt beziehungsweise bestehende Pflichten erweitert oder reduziert (bitte getrennt nach "Anzeige-/Meldepflichten", "Mess-/Aufzeichnungspflichten ", "Mitführungspflichten", "Nachweis-/Aufbewahrungspflichten", "Duldungs-/Mitwirkungspflichten " und "Sonstige Pflichten" aufschlüsseln)? 3. In welcher Höhe wird der öffentliche Haushalt des Landes beziehungsweise werden die öffentlichen Haushalte der kommunalen Gebietskörperschaften durch das Regelungsvorhaben belastet? 4. In welcher Höhe wird die Wirtschaft durch das Regelungsvorhaben jährlich finanziell belastet beziehungsweise entlastet? 5. Anhand welcher Verfahren und Methoden wurden die Belastungen beziehungsweise Entlastungen ermittelt ? 6. Sind von dem Regelungsvorhaben kleine und mittlere Unternehmen (KMU) betroffen und wenn ja, welche finanziellen und sonstigen Erfüllungsaufwände sind damit verbunden? 7. Mit welchen Methoden wurden die finanziellen und sonstigen Erfüllungsaufwände erhoben? 8. Welche konkreten KMU-Belastungen sind voraussichtlich zu erwarten? 9. In welcher Höhe werden die Bürger durch das Regelungsvorhaben jährlich belastet, begünstigt oder entlastet? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Krumpe (fraktionslos) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5285 10. Welche konkreten Regelungen belasten Private und greifen gegebenenfalls in deren grundrechtliche Freiheiten ein (bitte aufschlüsseln nach "Regelung", "betroffene Grundrechte", "Umfang des Eingriffs")? 11. Anhand welcher Methoden, Verfahren und empirischer Daten wurden potenzielle Grundrechtseingriffe abgeschätzt? 12. Worin liegt der Mehrwert für Private und anhand welcher Methoden, Verfahren und empirischer Daten wurde er ermittelt? 13. Welche Auswirkungen hat das Regelungsvorhaben auf die Umwelt? Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 1. Februar 2018 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Mitwirkungsvorbehalte: Keine Kontrollpflichten: Erweiterung Berichtspflichten: Erweiterung Statistiken: Erweiterung Sonstige Pflichten: Erweiterung Die Angaben beziehen sich auf die Bearbeitung beziehungsweise Bewilligung von zusätzlichen Anträgen auf Sinnesbehindertengeld im Hinblick auf die Erweiterung des anspruchsberechtigten Personenkreises auf gehörlose Menschen. Zu 2.: nein Zu 3.: Die Einführung des Sinnesbehindertengeldes für gehörlose Menschen wird voraussichtlich zu einer jährlichen Mehrbelastung von insgesamt 2,2 Millionen Euro führen. Aufgrund des Abrechnungsverfahrens mit den Kommunen - nach § 8 Abs. 3 Thüringer Blindengeldgesetz erstattet das Land den für den Vollzug zuständigen Landkreisen und kreisfreien Städten die nach diesem Gesetz entstandenen Kosten jeweils nach Ablauf eines Kalenderhalbjahres - werden davon im Jahr 2018 voraussichtlich 2,2 Millionen Euro kassenwirksam und sind demzufolge bei der Etatisierung in diesem Jahr zu berücksichtigen. Im Jahr 2019 sowie in den Folgejahren werden voraussichtlich ebenfalls jeweils 2,2 Millionen Euro kassenwirksam und müssen bei den jeweiligen Planaufstellungen berücksichtigt werden. Aufgrund dessen wurden die vorgenannten Zweckausgaben bei der Haushaltsanmeldung für die Jahre 2018/2019 sowie in der mittelfristigen Finanzplanung berücksichtigt (Kapitel 08 11 Titel 681 12). Die Einführung eines Sinnesbehindertengeldes für gehörlose Menschen wird zu etwa 1.900 einmaligen zusätzlichen Zahlfällen führen. Aufgrund dessen ist mit einem zusätzlichen Personalbedarf von einer Vollbeschäftigteneinheit zu rechnen. Dieser Sachverhalt führt im Jahr 2018 zu einmaligen zusätzlichen Verwaltungsausgaben in Höhe von 80.140 Euro beziehungsweise 42,18 Euro/Fall. Zu 4.: Keine Belastung oder Entlastung Zu 5.: Siehe Antwort zu Frage 4. Zu 6.: nein Zu 7.: Durch Modellrechnung aufgrund der in den Vollzugsbehörden vorliegenden Fallzahlen 3 Drucksache 6/5285Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 8.: Siehe Antwort zu Frage 6. Zu 9.: Gehörlose Menschen erhalten einen monatlichen Nachteilsausgleich in Höhe von 100 Euro und werden somit in dieser Höhe begünstigt Zu 10.: keine Zu 11.: Da es keine Grundrechtseingriffe gibt, wurde auch keine Abschätzung vorgenommen. Zu 12.: Durch die Einführung des Nachteilsausgleichs für gehörlose Menschen wird ein Beitrag zur Verwirklichung gleichberechtigter Teilhabe dieses Personenkreises am gesellschaftlichen Leben im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention geleistet. Zu 13.: keine Werner Ministerin Siebtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Blindengeldgesetzes (Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 6/4802) - Auswirkungen auf Kommunen und Wirt-schaft sowie Umwelt und Private Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: Zu 9.: Zu 10.: Zu 11.: Zu 12.: Zu 13.: