02.02.2018 Drucksache 6/5286Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 15. Februar 2018 Situation der Tafeln in Thüringen - Teil I Die Kleine Anfrage 2733 vom 12. Dezember 2017 hat folgenden Wortlaut: Medienberichten zufolge (zum Beispiel Online-Ausgabe der Thüringer Allgemeinen vom 25. November 2017) sprach die Leiterin der Ilmenauer Tafel am 24. November 2017 in der öffentlichen Sitzung des Sozial- und Gleichstellungsausschusses der Stadt Ilmenau über "katastrophale" und "unhaltbare" Zustände an der Ilmenauer Tafel. Nach ihrer Schilderung habe sich die Situation seit November 2015 mit den Flüchtlingsfamilien mit Blick auf respektlosen Umgang männlicher Asylbewerber gegenüber den Mitarbeiterinnen, körperliche Übergriffe auf die Mitarbeiterinnen, fehlende Lebensmittel und Spenden, im Müll landende Lebensmittel, Personalmangel und den schlechten Zustand des Gebäudes zugespitzt. Der Leiter des Marienstift Arnstadt als Träger der Einrichtung habe als Reaktion konkrete Maßnahmen, wie die Qualifizierung der ehrenamtlichen Mitarbeiter im Umgang mit Asylbewerbern, die Anwesenheit eines Übersetzers, das Anbringen einer Tafelordnung sowie sporadische Kontrollgänge der Polizei angekündigt. Gleichzeitig vermeldeten verschiedene Medien (zum Beispiel Mitteldeutscher Rundfunk), dass die Zahl der von den Tafeln abhängigen Rentner in Thüringen zunehme. So sei laut Auskunft des Landesverbands der Thüringer Tafeln e. V. inzwischen jeder Dritte der rund 25.000 Bedürftigen der Thüringer Tafeln im Seniorenalter und das Problem werde in den kommenden Jahren zunehmen. Ich frage die Landesregierung: 1. Durch welchen Personenkreis werden nach Kenntnis der Landesregierung die Thüringer Tafeln im Allgemeinen in Anspruch genommen (bitte nach Altersklasse, Herkunft und Geschlecht aufschlüsseln)? 2. Inwieweit hat sich nach Kenntnis der Landesregierung die Zuwanderung seit dem Jahr 2015 auf die statistische Zusammensetzung des nachfragenden Personenkreises hinsichtlich Anzahl, Herkunft, Altersklasse und Geschlecht der Bedürftigen verändert (bitte nach Jahren ab dem Jahr 1997 bis heute aufschlüsseln )? 3. Existieren nach Kenntnis der Landesregierung wissenschaftliche Untersuchungen hinsichtlich der zu erwartenden Entwicklung in der Zusammensetzung des nachfragenden Personenkreises der Thüringer Tafeln und deren Ursachen für die kommenden Jahre und wenn ja, welche und was prognostizieren diese? 4. Wie reagieren nach Kenntnis der Landesregierung die deutschen Bedürftigen auf die zunehmende Konkurrenz der Zugewanderten um die Ressourcen der Thüringer Tafeln? Sind der Landesregierung konkrete Reaktionen bekannt und wenn ja, welche? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kießling (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5286 5. Sind polizeiliche Vorfälle im Umfeld der Thüringer Tafeln seit dem Jahr 1997 bis heute bekannt und wenn ja, welche (bitte nach Jahren, Personengruppen, Altersgruppen und Geschlecht aufschlüsseln)? 6. Wie reagieren nach Kenntnis der Landesregierung die Thüringer Tafeln auf unkorrektes Verhalten des sie nachfragenden Personenkreises? Wurden nach Kenntnis der Landesregierung Hausverbote ausgesprochen oder erfolgten andere Reaktionen und wenn ja, welche (bitte Hausverbote nach Personengruppe , Alter und Geschlecht aufgliedern; andere Reaktionen bitte konkretisieren und ebenfalls nach Personengruppe, Alter und Geschlecht aufschlüsseln)? 7. Wie werden nach Kenntnis der Landesregierung die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Thüringer Tafeln vor Übergriffen geschützt? Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 1. Februar 2018 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Eine konkrete Übersicht beziehungsweise Aufschlüsselung, welche Personen die Thüringer Tafeln in Anspruch nehmen, liegt der Landesregierung nicht vor. Nach Auskunft des Landesverbandes der Thüringer Tafeln e. V. führt dieser in unregelmäßigen Abständen Befragungen bei seinen Mitgliedstafeln durch. Es werden Angaben im Hinblick auf das Alter der Tafel-Kunden - Jugendliche (Personen unter 18 Jahren), Erwachsene (Personen im Alter zwischen 18 und 64 Jahren) und Seniorinnen/Senioren (Personen älter als 64 Jahre) - erhoben. Im Hinblick auf den familiären Hintergrund beziehungsweise die Haushaltszusammensetzung erfolgt die Differenzierung nach Familien (Erwachsene mit einem oder mehreren Kindern), Alleinerziehenden (ein Erwachsener mit einem oder mehreren Kindern), Alleinstehenden (Einpersonenhaushalte) und Sonstigen (alle anderen Gruppen). In Bezug auf die Herkunft wird untergliedert in Personen mit deutschem Pass, Asylbewerberinnen/Asylbewerber, geflüchtete Menschen mit anerkanntem Aufenthaltsstatus sowie Sonstige (zum Beispiel Bürgerinnen/Bürger der Europäischen Union). Die Umfrage erfolge prozentual und wahlfrei. Die Auswertung dieser Befragung ist der Landesregierung nicht bekannt. Der Landesverband Thüringer Tafeln e.V. betont ausdrücklich, dass die nachgefragten Angaben für die Tafelausgabe keine Relevanz haben , da Tafeln grundsätzlich allen Menschen Hilfe anbieten und leisten, die sich an sie wenden und ausgabeberechtigt sind. Zu 2.: Der Landesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Zu 3.: Der Landesregierung liegen keine Informationen zu diesbezüglichen wissenschaftlichen Untersuchungen vor. Zu 4.: Zu der der Frage zugrundeliegenden Annahme einer zunehmenden Konkurrenz Zugewanderter um die Ressourcen der Thüringer Tafeln und etwaigen Reaktionen hierauf liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Zu 5.: Die Antwort bezieht sich auf für die Jahre 2015 bis 2017 recherchierbare polizeirelevante Vorfälle mit den Recherchebegriffen "Tatörtlichkeit - Karitative Einrichtung" und "Text - Tafel". Demnach verzeichnete die Thüringer Polizei im genannten Zeitraum zwölf Vorfälle im Zusammenhang mit den genannten Recherchebegriffen . Davon waren im Jahr 2015 ein Hausfriedensbruch, zwei Diebstähle und zwei besonders schwere Fälle des Diebstahls, im Jahr 2016 eine Sachbeschädigung, eine Bedrohung und ein besonders schwerer Fall des Diebstahls und im Jahr 2017 ein Hausfriedensbruch, ein Diebstahl und ein besonders schwerer Fall des Diebstahls sowie eine Verlustmeldung zu verzeichnen. In acht Fällen waren Tafeln geschädigt. In sieben Fällen wurden zwei weibliche und neun männliche Tatverdächtige mit einem Alter von 20 bis 73 Jahre erfasst. Zu dem in der Einleitung der Kleinen Anfrage genannten Sachverhalt liegen der Polizei keine Anzeigen vor. 3 Drucksache 6/5286Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 6.: Nach Information des Landesverbandes der Thüringer Tafeln e. V. müssen die Thüringer Tafeln nur in geringem Umfang ausgleichend in kritischen Situationen einwirken. Sie tun dies nur, wenn ein im Einzelfall unangemessenes Verhalten dies erforderlich macht. In Betracht kommen mündliche Verwarnungen, Einzelgespräche , Androhung von zeitweiser Aussperrung oder Entzug des Tafel-Passes. Erfassungen nach Alter, Geschlecht oder Personengruppen erfolgen nicht. Ebenso gebe es keine "Meldepflicht" an den Landesverband . Im Übrigen verweise ich auf die Antwort zu Frage 3 der Kleinen Anfrage 894 des Abgeordneten Kowalleck (CDU) in Drucksache 6/2104. Zu 7.: Im Zusammenhang zu dem in der Einleitung der Kleinen Anfrage genannten Sachverhalt wurden im Ergebnis einer Besprechung zwischen dem Träger der Einrichtung, der Ausländerbehörde, dem Sozialamt, der Ilmenauer Tafel und der Polizei im Dezember 2017 verschiedene Regularien vereinbart, unter anderem die Anbringung von Schildern in den verschiedenen Landessprachen der Asylsuchenden mit den Hausregeln. Die Polizei bestreift das Objekt verstärkt während der Öffnungszeiten. Darüber hinaus entsendet die Polizei in allen Fällen, bei denen Störungen/Gefahren in Thüringer Tafeln abzuwehren sind, unverzüglich Polizeibeamte vor Ort. Werner Ministerin Situation der Tafeln in Thüringen - Teil I Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: