08.02.2018 Drucksache 6/5300Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 6. März 2018 Nutzung von ehemaligen Flüchtlingsunterkünften in Thüringen Die Kleine Anfrage 2728 vom 14. Dezember 2017 hat folgenden Wortlaut: Aufgrund der zurückgegangenen Flüchtlingszahlen stehen in Thüringen ehemalige Flüchtlingsunterkünfte leer oder wurden einer Nachnutzung zugeführt. So wurde in einem Beitrag "Kreis Saalfeld-Rudolstadt zahlt für leere Flüchtlingsheime" der Ostthüringer Zeitung die Situation in dieser Region dargestellt. Eine Eigengesellschaft des Landkreises, eine hundertprozentige Tochter des Landkreises, bekäme Monat für Monat Geld überwiesen für das leerstehende Objekt in der Ernst-Thälmann-Straße, Unterwellenborn. Auch ein örtlicher Klinikbetreiber als Eigentümer der Gebäude an der Oststraße in Rudolstadt erhalte regelmäßige Mieteinnahmen, ebenso private Vermieter. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Objekte in Thüringen, die mit finanziellen Mitteln zur Flüchtlingsunterbringung gefördert wurden, stehen aktuell leer? 2. Welche Objekte in Thüringen, die mit finanziellen Mitteln zur Flüchtlingsunterbringung gefördert wurden, haben momentan welche Nachnutzung? 3. In welcher Höhe wurden und werden die oben genannten Objekte mit finanziellen Zuschüssen gefördert? 4. Wie lang sind die Laufzeiten der Mietverträge und wie hoch ist die Höhe der einmaligen und laufenden Zuschüsse für die jeweiligen Objekte (Auflistung nach Standort, Landkreis, Vermieter, Art der aktuellen Nutzung beziehungsweise Angabe Leerstand, Höhe des monatlichen beziehungsweise gesamten Mietzuschusses und anderer finanzieller Förderung)? 5. Inwieweit sind die Objekte im Eigentum der Kommune beziehungsweise von Privatvermietern oder von Tochterunternehmen der Kommune angemietet? 6. Welche Möglichkeiten haben die Thüringer Kommunen, die betroffenen Objekte weiterhin förderunschädlich zu nutzen und auf welcher gesetzlichen Grundlage kann dies geschehen? 7. Welche Kommunen nutzen die Objekte bereits förderunschädlich mit welchem Zweck? 8. Inwieweit mussten Thüringer Kommunen Fördermittel zurückzahlen beziehungsweise inwieweit gibt es eingeleitete Verfahren zur Rückzahlung von Fördermitteln? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kowalleck (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5300 Das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 6. Februar 2018 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Im Freistaat Thüringen wurden in den Jahren 2014 bis 2017 insgesamt 112 Gemeinschaftsunterkünfte mittels Investitionspauschale nach § 3 der Thüringer Flüchtlingskostenerstattungsverordnung (ThürFlüKEVO) vom Land vorfinanziert. Von diesen Unterkünften stehen derzeit rund 40 Prozent leer. Bezogen auf die Einzelunterbringung wurden insgesamt 2.221 Plätze vorfinanziert. Diese Plätze sind überwiegend belegt. Zu 2.: Nach Mitteilung des Landesverwaltungsamtes nutzen die Landkreise Greiz sowie Nordhausen eine Unterkunft für die Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern. In der Stadt Jena werden Gemeinschaftsunterkünfte als Studentenwohnheime sowie Obdachlosenwohnheime genutzt. In der Stadt Eisenach steht eine Gemeinschaftsunterkunft als Lehrlingswohnheim zur Verfügung. Mehrere Landkreise und kreisfreie Städte nutzen die Gemeinschaftsunterkünfte für die Unterbringung anerkannter Flüchtlinge. Zu 3.: Der Landkreis Greiz erhielt für die unter Antwort zu Frage 2 genannte Gemeinschaftsunterkunft eine Investitionspauschale für 50 Plätze. 40 Plätze wurden in der Gemeinschaftsunterkunft im Landkreis Nordhausen vorfinanziert. Die Stadt Eisenach wurde durch das Land bei der Schaffung von 300 Plätzen in der betreffenden Gemeinschaftsunterkunft mittels Zahlung der Investitionspauschale unterstützt. Die Stadt Jena erhielt die Investitionspauschale für 196 Plätze in Gemeinschaftsunterkünften. Zu 4.: Die Entscheidung über die vertragliche Gestaltung und die konkrete Nutzung der Gemeinschaftsunterkünfte obliegt den kommunalen Gebietskörperschaften. Eine statistische Erfassung seitens des Landes erfolgt nicht. Bei Inanspruchnahme der Investitionspauschale sind die Vorgaben des § 3 ThürFlüKEVO im Hinblick auf die Zweckbindungsfristen zu beachten. Insoweit wird auf die Antwort zur Frage 6 verwiesen. Soweit die Objekte nicht mehr für Flüchtlinge gemäß § 1 des Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetzes (Thür- FlüAG) genutzt werden, erfolgt keine Erstattung von laufenden Kosten nach § 2 ThürFlüKEVO. Zu 5.: Die vertraglichen Gestaltungen sind sehr differenziert. Beispielsweise werden Unterkünfte angemietet und es werden Betreiberverträge abgeschlossen. Auch sind der Kauf oder die Anmietung eines Objektes sowie die Eigenbetreibung durch die kommunale Gebietskörperschaft zu verzeichnen. Das Land macht diesbezüglich keine Vorgaben und erfasst die Modelle nicht statistisch. Zu 6.: Mit der Sechsten Änderungsverordnung zur Thüringer Flüchtlingskostenerstattungsverordnung wurde den Landkreisen und kreisfreien Städten die Möglichkeit eingeräumt, Unterkünfte innerhalb der bestehenden Zweckbindungsfristen auch für anerkannte Flüchtlinge zu nutzen. Nach der Achten Änderungsverordnung zur Thüringer Flüchtlingskostenerstattungsverordnung können die mittels Investitionspauschale vorfinanzierten Plätze auch für andere im öffentlichen Interesse liegende und nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtete Zwecke genutzt werden. Durch die Landkreise und kreisfreien Städte ist sicherzustellen, dass im Fall der Zuweisung von Flüchtlingen, für die eine Aufnahmeverpflichtung nach § 1 ThürFlüAG besteht, kurzfristig die anderweitig belegten oder auch andere Unterbringungsplätze zur Verfügung stehen. Das Land prüft derzeit die Zulassung weitergehender Nutzungsmöglichkeiten. Zu 7.: Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 3 Drucksache 6/5300Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 8.: Nach Mitteilung des Thüringer Landesverwaltungsamtes wurden in den Jahren 2016 und 2017 insgesamt 3.720.000 Euro Investitionspauschale von den Landkreisen und kreisfreien Städten zurückgezahlt. Weitere Prüfungen erfolgen derzeit. In Vertretung von Ammon Staatssekretär Nutzung von ehemaligen Flüchtlingsunterkünften in Thüringen Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: