22.04.2015 Drucksache 6/532Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 30. April 2015 Antidemokratie-Vorwurf der Thüringer Ministerin für Umwelt, Energie und Naturschutz am 26. Februar 2015 im Thüringer Landtag Die Kleine Anfrage 193 vom 3. März 2015 hat folgenden Wortlaut: In der 7. Plenarsitzung am Donnerstag, dem 26. Februar 2015, sagte die Thüringer Ministerin für Umwelt, Energie und Naturschutz, Frau Ministerin Anja Siegesmund, bei der Aussprache zum Antrag der Fraktionen der CDU, DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN "Künftige Strategie des Freistaats Thüringen zur Sicherstellung der weiteren Finanzierung des Altlastengroßprojektes K+S" in Drucksache 6/209 per Zwischenruf auf meinen Hinweis, der Antrag sei nicht von allen Fraktionen im Thüringer Landtag eingereicht worden, "die demokratischen Fraktionen" hätten den Antrag eingereicht. Sie vermittelte damit den Eindruck, die Fraktion der AfD sei keine Fraktion einer demokratischen Partei und deswegen nicht am genannten gemeinsamen Antrag beteiligt worden. Die Aussage der Ministerin erfolgte im öffentlichen Raum, nämlich im Plenum des Thüringer Landtags in ihrer Funktion als Thüringer Ministerin für Umwelt, Energie und Naturschutz. Dem Wertegerüst des demokratischen Verfassungsstaats entspricht es, dass lediglich demokratische Parteien an der Volksvertretung mitwirken, da undemokratische Parteien nach dem Konzept der wehrhaften Demokratie von der politischen Mitwirkung ausgeschlossen werden. Ich frage die Landesregierung: 1. Teilt die Landesregierung die Auffassung der Ministerin und wie begründet sie ihre jeweilige Auffassung? 2. Auf welcher Grundlage kommt die Ministerin - vor dem Hintergrund, dass die Mitwirkung der Fraktion der AfD in der Volksvertretung Thüringens auf einer demokratischen Wahl beruht, die, durch verfassungsrechtliche Vorgaben geregelt, einzig demokratischen Parteien freisteht - zu dem Ergebnis, die AfD sei keine demokratische Fraktion des Thüringer Landtags? 3. Sind der Ministerin objektive Kriterien seitens des Verfassungsschutzes bekannt, die es erlauben, solch ein Urteil zu fällen? 4. Falls Frage 3 verneint wird, auf welchen sonstigen Kriterien stützt sich die Aussage der Ministerin? 5. Wie wird die Landesregierung zukünftig verhindern, dass ihre Vertreter öffentlich und in Ausübung ihres Amtes demokratische Fraktionen der Opposition als "undemokratisch" klassifizieren? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kießling (AfD) und A n t w o r t der Thüringer Staatskanzlei 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/532 Der Minister für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 21. April 2015 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Frau Siegesmund ist Mitglied des Thüringer Landtags. Mit dem der Kleinen Anfrage zugrunde liegenden Zwischenruf hat Frau Siegesmund ihre persönliche Meinung als frei gewählte Abgeordnete des Thüringer Landtags kundgetan. Zu 1.: Die Landesregierung hat sich zu diesem Punkt keine Meinung gebildet. Sie beabsichtigt auch nicht, dies zu tun. Zu 2. bis 4.: Frau Siegesmund ist in ihrer politischen Meinungsbildung nicht auf Prüfergebnisse oder die behördliche Einschätzung des Verfassungsschutzes - die ihr im zugrunde liegenden Fall nicht vorliegen - beschränkt. Die Landesregierung hat keine Informationen zum Meinungsbildungsprozess der Abgeordneten Siegesmund. Zu 5.: Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Die Landesregierung beabsichtigt nicht, das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung frei gewählter Abgeordneter im Plenum des Thüringer Landtags einzuschränken. Prof. Dr. Hoff Minister