15.02.2018 Drucksache 6/5331Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 9. März 2018 Kryptowährungen im Besitz des Freistaats? Die Kleine Anfrage 2749 vom 4. Januar 2018 hat folgenden Wortlaut: Am 16. Dezember 2017 meldeten verschiedene Medien1, dass das Land Hessen den Verkauf von 126 Bitcoins , die bei einer Razzia sichergestellt wurden, vorbereite. Aufgrund des aktuellen Kurses ist mit einer Millioneneinnahme zu rechnen. Ich frage die Landesregierung: 1. Sind die Landesregierung oder ihr unterstellte Ämter im Besitz irgendeiner Art von Kryptowährung? 2. Wenn ja, um welche Kryptowährung handelt es sich und in welchem Volumen ist diese seit wann, warum vorhanden (bitte getrennt nach Art, Zeit und Volumen aufschlüsseln)? 3. Welchen Marktwert besitzen die vorhandenen Kryptowährungen (bitte nach Art und Marktwert getrennt aufschlüsseln)? 4. Was werden die Landesregierung oder die ihr unterstellten Ämter mit den ihr eventuell zur Verfügung stehenden Kryptowährungen unternehmen? 5. Welche Meinung hat die Landesregierung zu Kryptowährungen und warum? 6. Ist der Landesregierung nennenswerter Handel mit Kryptowährungen im Freistaat bekannt und wenn ja, wie erfolgt die steuerliche Behandlung? Das Thüringer Finanzministerium hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 15. Februar 2018 wie folgt beantwortet: Zu 1. und 2.: Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen verfügt derzeit über 0,2 Bitcoin. Das Guthaben wurde im Jahr 2015 im Rahmen eines Strafverfahrens bei einem Beschuldigten sichergestellt. In einem in der Bearbeitung des Landeskriminalamtes befindlichen Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Gera wurden weiterhin im Dezember 2016 und Januar 2017 in drei einzelnen Transaktionen insgesamt 7,42157903 Bitcoin aufgrund eines bestehenden dinglichen Arrests/Vermögensarrests gepfändet. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kießling (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Finanzministeriums 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5331 Zu 3.: Der Marktwert der beiden vorgenannten Bitcoin-Bestände zusammen liegt aktuell im mittleren fünfstelligen Euro-Bereich. Er ist aufgrund der erheblichen Kursschwankungen nur schwer festzumachen. Zu 4.: Der Beschuldigte im erstgenannten Strafverfahren hat auf eine Herausgabe des Bitcoin-Guthabens verzichtet . Nach rechtskräftiger Verurteilung des Beschuldigten wurde eine Verwertung des Guthabens in die Wege geleitet. Nach Verwertung wird der Erlös dem Thüringer Landeshaushalt zugeführt. Bis zum jetzigen Zeitpunkt erfolgte keine Verwertung der im zweitgenannten Ermittlungsverfahren gesicherten Bitcoin, da noch kein rechtskräftiges Urteil vorliegt. Zu 5.: Die Frage, ob es sich bei den sogenannten Kryptowährungen überhaupt um Währungen handelt, ist umstritten 2. Die Landesregierung hat sich zu diesem Thema noch keine Meinung gebildet. Nach Artikel 73 Abs. 1 Nr. 4 des Grundgesetzes unterliegt das Währungswesen der ausschließlichen Gesetzgebungskompetenz des Bundes. Zu 6.: Der Frage ist nicht konkret zu entnehmen, was nach den Vorstellungen des Fragestellers als "nennenswerter Handel mit Kryptowährungen" anzusehen ist. In den Thüringer Finanzämtern sind bisher jedenfalls nur vereinzelte Fälle (insgesamt sechs) des Handels beziehungsweise des sogenannten Minings und anschließenden Handels mit Kryptowährungen bekannt geworden oder aufgegriffen worden. Darüber hinaus gab es jedoch auch Anfragen bei den Finanzämtern nach der steuerlichen Behandlung des Handels mit Kryptowährungen. Bei anderen Stellen der Landesregierung ist der angefragte Handel nicht bekannt. Bezüglich der steuerlichen Behandlung wird auf die Ausführungen des Bundesministeriums der Finanzen durch dessen Parlamentarischen Staatssekretär Dr. Michael Meister an den Deutschen Bundestag vom 29. Dezember 2017 verwiesen (Bundestagsdrucksache 19/370 Seite 21f. zur Frage 25 der Abgeordneten Lisa Paus [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])3. Taubert Ministerin Endnote: 1 Vergleiche http://www.faz.net/aktuell/finanzen/bei-razzia-beschlagnahmt-hessen-hofft-auf-millionengewinn-durchbitcoin -verkauf-15344056.html. 2 Vergleiche https://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/Standardartikel/Presse/Gastbeitraege/2017_11_23_thiele_ bitcoin.html. 3 Vergleiche https://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP19/2311/231152.html. Kryptowährungen im Besitz des Freistaats? Ich frage die Landesregierung: Zu 1. und 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Endnote: