23.04.2015 Drucksache 6/534Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 30. April 2015 Weiterführung der Thüringer Tourismuskonzeption Die Kleine Anfrage 190 vom 5. März 2015 hat folgenden Wortlaut: Die bisherige Landestourismuskonzeption hat eine Laufzeit von 2011 bis 2015. Im Rahmen der vergangenen 8. Plenarsitzung gab es dazu einen Antrag der Koalitionsfraktionen auf Fortschreibung (vgl. Drucksache 6/223). Hierzu führte der Thüringer Minister für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft Wolfgang Tiefensee aus. Aus der Diskussion im Plenum haben sich noch einige Fragen ergeben. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie soll die bisherige Landestourismuskonzeption von der Landesregierung evaluiert werden und wann werden der Thüringer Landtag sowie der zuständige Fachausschuss hierüber unterrichtet? 2. Wie werden der Thüringer Landtag und der zuständige Fachausschuss in die Erarbeitung der Tourismuskonzeption von der Landesregierung eingebunden? 3. Welchen Schwerpunkt plant die Landesregierung bei der Fortschreibung der Tourismuskonzeption? Ist insbesondere geplant, weiter vor allem Schwerpunkte wie den Standort Oberhof zu fördern? 4. Plant die Landesregierung in Thüringen vermehrt auf Low-Budget-Tourismus zu setzen? Wenn ja, welche Zielsetzung wird verfolgt? 5. Wie plant die Landesregierung, den Touristikern vor Ort besser zu helfen? Sind hierfür auch finanzielle Förderungen, z.B. für die Qualitätssicherung des Wander- und Radwegenetzes, geplant? 6. Wie will die Landesregierung die langfristige Vorbereitung des Lutherjahres 2017 und die Ausrichtung des Deutschen Wandertags finanziell untersetzen? Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 20. April 2015 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Eine formale Evaluierung der Landestourismuskonzeption ist nicht vorgesehen. Auch die vorherigen Landestourismuskonzeptionen aus den Jahren 1999 und 2004 wurde seinerzeit nicht evaluiert. Eine Auswertung zu den erzielten Ergebnissen erfolgt mit den Akteuren, die in die Erarbeitung der neuen Landestouris- K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Bühl (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/534 muskonzeption einbezogen werden. Der zuständige Fachausschuss wurde hierüber in seiner Sitzung vom 19. März 2015 informiert. Zu 2.: Mit Beschluss vom 27. Februar 2015 (Drucksache 6/317 zu Drucksache 6/223) hat der Thüringer Landtag die Landesregierung gebeten, bei der Erarbeitung einer Landestourismuskonzeption ab 2016 einige ihm wichtige Zielstellungen zu berücksichtigen. Diesem Ersuchen wird die Landesregierung selbstverständlich nachkommen. Selbstverständlich wird die Landesregierung zu gegebener Zeit die Endfassung der neuen Landestourismuskonzeption auch den Abgeordneten des Thüringer Landtags zur Verfügung stellen. Zu 3.: Hier ist zunächst auf den oben genannten Beschluss des Thüringer Landtags vom 27. Februar 2015 zu verweisen . Darüber hinaus werden Gespräche mit den Partnern aus den Branchenverbänden, den regionalen Verbänden, den Industrie- und Handelskammern, der TTG und den anderen Ressorts geführt, um die in der künftigen Landestourismuskonzeption zu untersuchenden Themen weiter zu qualifizieren. Zu 4.: Im oben genannten Beschluss des Thüringer Landtags vom 27. Februar 2015 ist ein entsprechender Prüfauftrag an die Landesregierung enthalten. Ohne dem Ergebnis vorweggreifen zu können und zu wollen, kann jedoch festgestellt werden, dass beispielsweise im Bereich jüngerer Sport- und Aktivtouristen durchaus eine Nachfrage nach einfacheren und preiswerten, aber dennoch qualitativ guten Unterkünften besteht. Hierauf marktgerecht sowohl bei der Bestandsentwicklung als auch der Neuinvestition von Beherbergungsbetrieben zu reagieren, wird sicherlich eine Aufgabe für die Zukunft sein. Zu 5.: Die Thüringer Landesregierung unterstützt die touristische Entwicklung in den Kommunen in vielfältiger Art und Weise. Genannt seien nur der Ausbau der Infrastruktur und der einzelbetrieblichen Förderung von touristischen Leistungsträgern im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur " (GRW) oder die Förderung von Marketingaktivitäten von Destinationsmanagement- oder Reisegebietsorganisationen sowie kommunaler Tourismusgesellschaften im Rahmen des Landesprogrammes Tourismus. Hinsichtlich der Qualitätssicherung des Wander- und Radwegenetzes sind die kommunalen Gebietskörperschaften , die eine entsprechende Förderung erhalten haben, im Rahmen der 15-jährigen Zweckbindungsfrist zuständig und verantwortlich. Zu 6.: Die Landesregierung hat im Entwurf des Landeshaushalts 2015 im Einzelplan 07 Titelgruppe 72 für die Haushaltsjahre 2015 bis 2017 jeweils 100.000 Euro für ein gemeinsames Organisationsbüro der Stadt Eisenach und des Wartburgkreises zur Vorbereitung und Durchführung des Reformationsjubiläums und des 117. Deutschen Wandertages eingeplant. Die Entscheidung über die tatsächliche Veranschlagung von Ausgaben liegt im Rahmen der jeweiligen Haushaltsaufstellung im Ermessen des Parlaments. Tiefensee Minister