21.02.2018 Drucksache 6/5342Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 12. März 2018 Vorfall zwischen deutschen und ausländischen Personen am 31. Dezember 2017 in Arnstadt Die Kleine Anfrage 2747 vom 4. Januar 2018 hat folgenden Wortlaut: Wie die Thüringer Allgemeine am 2. Januar 2018 berichtete, seien laut Polizei bei einem Streit zwischen deutschen und ausländischen Personen in Arnstadt am 31. Dezember 2017 nahe einer Shisha-Bar mehrere Personen verletzt worden. Die ausländischen Tatverdächtigen seien festgestellt worden. Nach der Pressemitteilung seien diese Tatverdächtigen bereits mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten. Des Weiteren sei es nicht der erste Fall "in diesem Gebiet" gewesen. Ich frage die Landesregierung: 1. Was genau hat sich laut derzeitigem Ermittlungsstand am Sonntag, dem 31. Dezember 2017, in Arnstadt bei der besagten Shisha-Bar zugetragen? Was ist über den Auslöser des Streits, den Ablauf und die Folgen der Tat bekannt? 2. Welche Staatsangehörigkeit besitzen die Täter? Handelt es sich um Flüchtlinge/Asylbewerber? Wenn ja, welchen Aufenthaltsstatus besitzen sie? 3. Welche weiteren bekannten Straftaten wurden durch diese Täter verübt und welche strafrechtlichen Verfahren sind in deren Folge anhängig [gewesen] (bitte nach Person, Jahr, Straftat, Verfahren und Ergebnis der Verfahren aufschlüsseln)? 4. Welche Ursachen sind bekannt, warum gerade in dem Gebiet um die Shisha-Bar vermehrt Straftaten in Arnstadt auftreten? 5. Welche Maßnahmen werden von Seiten der Polizei ergriffen, um die Straftaten rund um die Shisha-Bar zu verhindern? 6. Existieren weitere Hotspots in Arnstadt, in denen es vermehrt zu strafrechtlichen Vergehen von Ausländern kommt? Wenn ja, um welche Plätze handelt es sich und was wird als Ursache angesehen? 7. Wurden zu den von den Tätern in Arnstadt in der Vergangenheit verübten Straftaten Pressemittlungen herausgegeben (wenn ja, wann und wo [bitte den vollständigen Text der Pressemitteilung anführen], wenn nein, warum wurde keine Pressemitteilung herausgegeben)? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kießling (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5342 Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 20. Februar 2018 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Der Vorfall ist Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen (Stand: 26. Januar 2018). Unter Hinweis auf Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 477 Abs. 2 Satz 1 der Strafprozessordnung wird insbesondere aus Datenschutzgründen (Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung nach Artikel 2 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 1 Abs. 1 Grundgesetz, Artikel 6 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen) und vor dem Hintergrund der im Strafverfahren zu beachtenden Unschuldsvermutung (Artikel 6 Abs. 2 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten) von weiteren als nachstehenden Angaben abgesehen (vergleiche auch Beschluss des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 5. März 2014, Az.: 2 EO 386/13). Zu 1.: Am 31. Dezember 2017 kam es im Außenbereich der Shisha-Bar in Arnstadt zu einer Körperverletzung zwischen mehreren Personen. Nach derzeitigem Ermittlungsstand entwickelte sich aus einer zunächst verbalen Streitigkeit eine tätliche Auseinandersetzung, bei der Personen Verletzungen erlitten. Zu 2.: Ein Tatverdächtiger besitzt die iranische Staatsbürgerschaft und ist Asylbewerber im Klageverfahren. Zwei weitere Tatverdächtige besitzen die syrische Staatsbürgerschaft und sind anerkannte Flüchtlinge. Zu 3.: Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Zu 4.: Die in Rede stehende Bar liegt im Innenstadtbereich von Arnstadt. Die örtliche Lage, sowie der damit verbundene erhöhte Personenverkehr könnten ursächlich für die festzustellenden Straftaten sein. Zu 5.: Der Bereich An der Weisse, Turnvater-Jahn-Straße und die umliegenden Straßenzüge wurden durch Kräfte der Landespolizeiinspektion Gotha - bereits vor der Eröffnung der Shisha-Bar - intensiv in die Streifentätigkeit einbezogen. Die polizeiliche Präsenz ist als grundsätzlich hoch einzuschätzen. Zu 6.: Nein Zu 7.: Nachfolgende Pressmitteilung wurde durch die Landespolizeiinspektion Gotha am 1. Januar 2018 herausgegeben : "LPI-GtH: Gefährliche Körperverletzung in Arnstadt Arnstadt, Ilm-Kreis (ots) - Am Sonntag, den 31. Dezember 2017 kam es zwischen 02:30 - 03:00 Uhr in der Innenstadt von Arnstadt nahe einer Shisha-Bar zu einer tätlichen Auseinandersetzung zwischen deutschen und ausländischen Personen. Nach bisherigen Erkenntnissen sollen mehrere ausländische Personen eine Gruppe von Deutschen angegriffen haben, wobei einer der Angreifer eine zerbrochene Glasflasche genutzt haben soll. Zwei der angegriffenen Personen wurde dadurch verletzt. Sie erlitten Schnittwunden und Prellungen . Durch die zerbrochene Glasflasche verletzte sich der Angreifer selbst schwer und musste notoperiert werden. Die Verletzungen der Geschädigten wurden ebenfalls ärztlich versorgt. Durch das besonne Handeln von Zeugen und dem zeitnahen Einschreiten der Polizei konnten die Täter namhaft gemacht werden . Gegen die wurde Strafanzeige wegen Gefährlicher Körperverletzung erstattet. Ein politisch motiviertes Tatmotiv kann derzeit ausgeschlossen werden. Hier werden weitere Zeugen gesucht. Diese wenden sich bitte an die Kriminalpolizei Gotha unter Tel. 03621/781424." Maier Minister Vorfall zwischen deutschen und ausländischen Personen am 31. Dezember 2017 in Arnstadt Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: