21.02.2018 Drucksache 6/5343Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 12. März 2018 Schulworkshops zur Aufklärung über Lesbische, Schwule, Bisexuelle, Transsexuelle und Intersexuelle (LSBTI) an Thüringer Schulen Die Kleine Anfrage 2756 vom 11. Januar 2018 hat folgenden Wortlaut: Wie der Fragestellerin bekannt wurde, werden an Thüringer Schulen Workshops zur Aufklärung über Lesbische , Schwule, Bisexuelle, Transsexuelle und Intersexuelle durch Studenten der Universität Erfurt durchgeführt . Es handelt sich dabei um einen 90-minütigen Schulworkshop für die Klassenstufen 8 bis 10, der Themen wie "Coming out", Vorurteile und Homophobie, den gesellschaftlichen Wandel im Umgang mit Minderheiten sowie Trans- und Intersexualität behandeln soll. Durchgeführt wird er nach meiner Kenntnis von einer Gruppe von fünf Studenten des Studiengangs "Internationale Beziehungen" der Universität Erfurt . Nach eigenen Angaben der Veranstalter haben an dem Workshop bereits 150 Schüler Erfurter Schulen teilgenommen. Ich frage die Landesregierung: 1. An welchen Schulen fand zu welchem Zeitpunkt der Workshop "a colorful world" statt und an welchen Schulen ist die Durchführung dieses Workshops geplant (bitte nach Teilnehmerzahl, Klassenstufe und Schule auflisten)? 2. Welche Gründe gibt es dafür, den Workshop an Thüringer Schulen durchzuführen? Welche Inhalte, die nicht durch Lehrer vermittelt werden können, werden innerhalb des Workshops vermittelt? 3. Wurde der Workshop jeweils in Anwesenheit eines Lehrers durchgeführt und wenn ja, welche Rolle nimmt der Lehrer innerhalb des Workshops ein und wenn nein, warum nicht? 4. In wie vielen Fällen wurde der Workshop in den regulären Unterricht integriert (bitte einzeln auflisten nach Fach)? Welche Lehrplaninhalte konnten mit der Durchführung des Workshops jeweils erreicht werden (bitte einzeln auflisten)? 5. In wie vielen Fällen bestand die Pflicht zur Teilnahme an dem Workshop? In wie vielen Fällen wurden Schüler von der Teilnahme befreit? 6. Wie wurden die Eltern über die Durchführung des Workshops informiert? 7. Was befähigt die Gruppe von Studenten des Studiengangs "Internationale Beziehungen" nach Ansicht der Landesregierung zur Durchführung eines Workshops im Bereich Lesbische, Schwule, Bisexuelle, Transsexuelle und Intersexuelle? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Muhsal (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5343 Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 19. Februar 2018 wie folgt beantwortet: Zu 1. bis 6.: Die um Auskunft gebetene Universität Erfurt hat mitgeteilt, dass es sich bei dem in der Kleinen Anfrage benannten Workshop-Angebot um keine von der Universität initiierte, beauftragte oder finanzierte Veranstaltung handelt. Darüber hinaus gehende Informationen liegen der Landesregierung nicht vor. Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport führt keine Statistik über den Einsatz einzelner Projekte in den Schulen. Daher können keine Aussagen zu einzelnen Anbietern gemacht werden. Entsprechend § 34 des Thüringer Schulgesetzes unterrichtet und erzieht der Lehrer beziehungsweise die Lehrerin die Schülerinnen und Schüler in eigener pädagogischer Verantwortung. Dabei sind die geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die Konferenzbeschlüsse und die Anordnungen der Schulaufsicht verbindlich. Im § 40 b des Thüringer Schulgesetzes ist geregelt, dass die Schule den Unterricht, die Erziehung und das Schulleben im Rahmen der geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften eigenverantwortlich gestaltet. Die Entscheidung über den Einsatz von Unterrichtsmaterialien und die Unterrichtsgestaltung liegt demzufolge in der pädagogischen Verantwortung jedes einzelnen Lehrers beziehungsweise Lehrerin. Die Lehrerinnen und Lehrer sind verpflichtet, die Inhalte der Thüringer Lehrpläne umzusetzen und den Thüringer Bildungsplan bis 18 Jahre zu beachten. Außerschulische Experten können in Ergänzung des Unterrichts zur Vertiefung der Lehrplaninhalte einbezogen werden. Diese außerschulischen Experten können aber nicht an Stelle des Lehrers beziehungsweise der Lehrerin den Unterricht übernehmen. Aus pädagogischen Gründen kann eine Ergänzung des schulischen Angebots sinnvoll sein. Die Entscheidung dazu obliegt dem verantwortlichen Lehrer beziehungsweise Lehrerin. Holter Minister Schulworkshops zur Aufklärung über Lesbische, Schwule, Bisexuelle, Transsexuelle und Intersexuelle (LSBTI) an Thüringer Schulen Ich frage die Landesregierung: Zu 1. bis 6.: