23.02.2018 Drucksache 6/5352Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 14. März 2018 Vorhaben Gemeinschaftsschule in Lichte und Schmiedefeld Die Kleine Anfrage 2767 vom 17. Januar 2018 hat folgenden Wortlaut: Der Kreistag Saalfeld-Rudolstadt hat im Dezember 2017 einen Beschluss zur Bildung einer Gemeinschaftsschule in der Verwaltungsgemeinschaft Lichtetal am Rennsteig, in den Orten Lichte und Schmiedefeld, gefasst . Von Seiten des Staatlichen Schulamts Südthüringen gab es im Vorfeld Bedenken bezüglich der Bildung einer Gemeinschaftsschule. Die Entscheidung zur Bildung einer Gemeinschaftsschule Lichte aus der bisherigen Grundschule Schmiedefeld und der Regelschule Lichte zum Schuljahr 2018/2019 vor dem Hintergrund des vom Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport angekündigten Thüringenplans "Zukunft Schule " sowie den zu erwartenden Veränderungen regionaler Zuständigkeiten im Rahmen der nunmehr zeitlich gestreckten Gebietsreform wäre aus Sicht des Schulamts verfrüht. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie ist der aktuelle Stand des Verfahrens zur Bildung einer Gemeinschaftsschule in Lichte und Schmiedefeld ? 2. Welche Gründe sprechen nach Ansicht der Landesregierung für und welche gegen die Bildung einer Gemeinschaftsschule in Lichte und Schmiedefeld? 3. Wann wird das Verfahren zur Bildung einer Gemeinschaftsschule in Lichte und Schmiedefeld abgeschlossen sein? 4. Wie viele Schüler gehen zurzeit in die Grundschule Schmiedefeld und in die Regelschule Lichte und wie wird sich die Schülerzahl nach aktuellem Stand in absehbarer Zeit entwickeln? 5. Inwieweit wird ein Ansteigen der Schülerzahlen bei der Bildung einer Gemeinschaftsschule erwartet? 6. Welche Rolle spielen die aktuellen und zu erwartenden Schülerzahlen bei der Bildung einer Gemeinschaftsschule in Lichte und Schmiedefeld? 7. Welche Gemeinschaftsschulen in Thüringen haben eine vergleichsweise ähnliche Anzahl von Schülern? 8. Inwieweit werden die aktuell zur Diskussion stehenden regionalen Gebietsveränderungen und die damit einhergehenden veränderten Zuständigkeiten bei der Entscheidung zur Bildung der Gemeinschaftsschule in Lichte und Schmiedefeld berücksichtigt? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kowalleck (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5352 9. Inwieweit sind die beiden Schulstandorte mit der Bildung einer Gemeinschaftsschule gesichert und wenn ja, für welchen Zeitraum? 10. Welche zusätzlichen Unterstützungsleistungen (Personal, finanzielle Mittel, konzeptionelle Begleitung und so weiter) erhalten die beiden Schulstandorte bei der Bildung einer Gemeinschaftsschule? 11. In welcher Form soll die Bildung einer gymnasialen Oberstufe für die Schüler der künftigen Gemeinschaftsschule erfolgen? Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 21. Februar 2018 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Mit Schreiben vom 11. Januar 2018 (Posteingang: 18. Januar 2018) hat der Landkreis Saalfeld-Rudolstadt dem Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport seinen am 19. Dezember 2017 gefassten Kreistagsbeschluss 189-23/17 zur Fortschreibung seiner Schulnetzplanung übergeben. Dem Kreistagsbeschluss entnehmend, beabsichtigt der Landkreis Saalfeld-Rudolstadt die Staatliche Regelschule "Lichtetal" Lichte und die Staatliche Grundschule Schmiedefeld zum 31. Juli 2018 aufzuheben und zum 1. August 2018 die Staatliche Gemeinschaftsschule Lichte mit dem Schulteil Schmiedefeld zu errichten. Die im Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport gemäß § 41 Abs. 5 Thüringer Schulgesetz (ThürSchulG) durchzuführenden Prüfverfahren einschließlich der personalvertretungsrechtlichen Beteiligung laufen. Zu 2.: Aussagen zu Gründen, die für oder gegen die Errichtung einer Gemeinschaftsschule Lichte sprechen, sind erst nach Abschluss der Prüfverfahren möglich. Zu 3.: Mit der abschließenden Verbescheidung kann frühestens in der 2. Hälfte April gerechnet werden. Die Benennung eines verlässlichen Termins ist derzeit noch nicht möglich. Zu 4. und 5.: Die Grundschule Schmiedefeld wird derzeit von insgesamt 98 Schülern in fünf Klassen und die Regelschule "Lichtetal" Lichte von insgesamt 109 Schülern in sechs Klassen besucht. Entsprechend den von beiden Schulen vorgelegten Prognosen werden für eine künftige Gemeinschaftsschule zum Schuljahr 2018/2019 insgesamt 215 Schüler; 2019/2020 insgesamt 222 Schüler und 2020/2021 circa 221 Schüler erwartet. Zu 6.: Vor Abschluss der Prüfverfahren sind dazu keine Angaben möglich. Zu 7.: Die erbetenen Angaben sind in der Anlage dargestellt. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass diese Gemeinschaftsschulen sowohl ab Klassenstufe 1 bis 4 und/ oder ab Klassenstufe 5 bis 10 aber auch mit einer gymnasialen Oberstufe geführt werden. Zu 8.: Es wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. Zu 9.: Es wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. Im Übrigen liegt die Zuständigkeit für die Schulnetzplanung gemäß 41 Abs. 1 ThürSchulG in erster Linie bei den Schulträgern. In Folge werden gemäß § 13 Abs. 3 ThürSchulG die staatlichen Schulen von der kommunalen Gebietskörperschaft im Einvernehmen mit dem Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport errichtet, verändert oder aufgehoben. 3 Drucksache 6/5352Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 10.: Für die Zuweisung des Personals gelten auch für die Gemeinschaftsschulen die Regelungen der jeweils geltenden Verwaltungsvorschrift für die Organisation des Schuljahres (VVOrgS). Die konzeptionelle Begleitung der Schule erfolgt je nach Bedarf durch die örtlich zuständigen Regionalberater. Für die Finanzierung des zusätzlichen spezifischen Schulaufwands, der durch die Entwicklung zur Gemeinschaftsschule hervorgerufen wird, können Landesmittel eingesetzt werden. (Aus dem Einzelplan 04 Kapitel 05 Titel 633 82 Sonstige Erstattungen an Gemeinden und Gemeindeverbände zur Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung im schulischen Bereich waren für 2016 und 2017 jeweils 100.000 Euro und für 2018 und 2019 sind jeweils 200.000 Euro geplant.) Diese einmalige finanzielle Unterstützung der staatlichen Gemeinschaftsschulen kann im zweiten Jahr ihres Bestehens geltend gemacht werden. Grundlage zur Bemessung der Höhe der finanziellen Unterstützung ist die Anzahl der genehmigten Klassenstufen und die voraussichtliche Schülerzahl wenn der Aufwuchs abgeschlossen ist. Zu 11.: Die gymnasiale Oberstufe wäre durch ein kooperierendes Gymnasium abzusichern. Holter Minister 4 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5352 Anlage Schüler und Klassen nach Schule und Klassenstufe mit Adressangaben Schulname Schulamt Schüler Friedrich-Schiller-Schule Erfurt Staatliche Gemeinschaftsschule Mittelthüringen 353 Gemeinschaftsschule am Nordpark Staatliche Gemeinschaftsschule Erfurt Mittelthüringen 437 Staatliche Gemeinschaftsschule am Roten Berg Erfurt Mittelthüringen 295 Gemeinschaftsschule am Großen Herrenberg Staatliche Gemeinschaftsschule Erfurt Mittelthüringen 364 Gemeinschaftsschule "Am Urbach" Staatliche Gemeinschaftsschule Erfurt Mittelthüringen 328 Gemeinschaftsschule "Steigerblick" Hochheim Staatliche Gemeinschaftsschule Erfurt Mittelthüringen 333 Staatliche Gemeinschaftsschule "Albert Einstein" Sömmerda Mittelthüringen 269 Staatliche Gemeinschaftsschule "An der Trießnitz" Jena Ostthüringen 276 Jenaplan-Schule Jena Staatliche Gemeinschaftsschule Ostthüringen 411 Lobdeburgschule Jena Staatliche Gemeinschaftsschule Ostthüringen 750 Montessorischule Jena Staatliche Gemeinschaftsschule Ostthüringen 622 Kaleidoskop Jena Staatliche Gemeinschaftsschule Ostthüringen 372 Staatliche Gemeinschaftsschule "Galileo" Winzerla Ostthüringen 270 Staatliche Gemeinschaftsschule "Kulturanum" Jena Ostthüringen 287 Staatliche Gemeinschaftsschule "Wenigenjena" Ostthüringen 298 Jenaplan-Schule Suhl Staatliche Gemeinschaftsschule Südthüringen 298 Lautenbergschule Suhl Staatliche Gemeinschaftsschule Südthüringen 286 Staatliche Gemeinschaftsschule Weimar Mittelthüringen 723 Staatliche Gemeinschaftsschule "Carl Zeiss" Weimar Mittelthüringen 366 Oststadtschule Eisenach Staatliche Gemeinschaftsschule Westthüringen 383 Staatliche Gemeinschaftsschule Rodeberg Nordthüringen 220 Staatliche Gemeinschaftsschule Hüpstedt "Dünwaldschule" Nordthüringen 117 Brückenschule Aschara Staatliche Gemeinschaftsschule Nordthüringen 198 Staatliche Gemeinschaftsschule Herbsleben Nordthüringen 311 Staatliche Gemeinschaftsschule Menteroda Nordthüringen 237 Staatliche Gemeinschaftsschule Oldisleben Nordthüringen 522 Staatliche Gemeinschaftsschule Ebeleben Nordthüringen 252 Staatliche Gemeinschaftsschule "Friedrich von Hardenberg" Greußen Nordthüringen 519 Johann-Gottfried-Borlach-Schule Artern Staatliche Gemeinschaftsschule Nordthüringen 262 Staatliche Gemeinschaftsschule Grabfeld Südthüringen 183 Staatliche Gemeinschaftsschule Trusetal Südthüringen 199 Staatliche Gemeinschaftsschule Tonna Westthüringen 229 Staatliche Gemeinschaftsschule "Am Inselsberg" Bad Tabarz Westthüringen 293 Staatliche Gemeinschaftsschule Stadtilm Westthüringen 438 Staatliche Gemeinschaftsschule Gräfenroda Westthüringen 225 Staatliche Gemeinschaftsschule Großbreitenbach Westthüringen 209 Staatliche Gemeinschaftsschule Sonneberg-Köppelsdorf Südthüringen 364 Staatliche Gemeinschaftsschule "Joseph Meyer" Neuhaus-Schierschnitz Südthüringen 369 Nordschule Steinach Staatliche Gemeinschaftsschule Südthüringen 132 Staatliche Gemeinschaftsschule "Am Rennsteig" Neuhaus am Rennweg Südthüringen 148 Staatliche Gemeinschaftsschule Kaulsdorf Südthüringen 203 Staatliche Gemeinschaftsschule "Johann Wolfgang von Goethe" Schalkau Südthüringen 536 Staatliche Gemeinschaftsschule Bürgel Ostthüringen 398 5 Drucksache 6/5352Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Schulname Schulamt Schüler Staatliche Gemeinschaftsschule Tanna Ostthüringen 182 Staatliche Gemeinschaftsschule Triptis Ostthüringen 314 Erich-Mäder-Schule Altenburg Staatliche Gemeinschaftsschule Ostthüringen 261 Schuljahresstatistik Schulen-Klassen-Schüler ABS ST+FT, Schuljahr: 2017/2018, Stichtag: 30. August 2017 Vorhaben Gemeinschaftsschule in Lichte und Schmiedefeld Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4. und 5.: Zu 6.: Zu 7.: Zu 8.: Zu 9.: Zu 10.: Zu 11.: Anlage