23.04.2015 Drucksache 6/536Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 5. Mai 2015 Praktikumsgebühren und -entgelte - nachgefragt Die Kleine Anfrage 198 vom 10. März 2015 hat folgenden Wortlaut: In der 8. Plenarsitzung des Thüringer Landtags beantwortete der Staatssekretär im Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft, Herr Hoppe, für die Landesregierung die Mündliche Anfrage zu den Praktikumsgebühren an den Thüringer Hochschulen in der Drucksache 6/243. Dabei blieben einige Punkte offen, da die Bauhaus-Universität Weimar und die Friedrich-Schiller-Universität Jena in der Kürze der Zeit die Informationen nicht vollständig hätten bereitstellen können, weil diese nicht zentral vorlägen und eine Abfrage in den Fakultäten nicht mehr möglich gewesen sei. Ich frage die Landesregierung: 1. Werden an der Bauhaus-Universität Weimar Gebühren oder Entgelte für das Absolvieren der Pflichtpraktika oder für Lehrveranstaltungen mit erhöhtem Materialaufwand erhoben? Wenn ja, wie werden diese in der Gebührenordnung und Ausführungsrichtlinie geregelt? 2. Wie hoch waren die Einnahmen der Bauhaus-Universität Weimar durch mögliche Gebühren und Entgelte für das Absolvieren von Pflichtpraktika oder für Lehrveranstaltungen mit erhöhtem Materialaufwand in den Jahren 2011, 2012, 2013 und 2014? 3. Wie hoch waren die Einnahmen durch die erhobenen Gebühren und Entgelte an der Friedrich-SchillerUniversität Jena jeweils in den Jahren 2011, 2012, 2013 und 2014? 4. Wie viele Studierende haben in den Jahren 2011, 2012, 2013 und 2014 diese Gebühren und Entgelte für Pflichtpraktika oder Lehrveranstaltungen mit erhöhtem Materialaufwand leisten müssen? 5. Wie hoch ist der Grad der Kostendeckung durch die Praktikumsgebühren und -entgelte an der BauhausUniversität Weimar und an der Friedrich-Schiller-Universität Jena in den Jahren 2011, 2012, 2013 und 2014 gewesen (bitte aufschlüsseln nach Fachbereichen)? Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 22. April 2015 wie folgt beantwortet: Zu 1.: An der Bauhaus-Universität Weimar werden keine Gebühren oder Entgelte für das Absolvieren der Pflichtpraktika oder für Lehrveranstaltungen mit erhöhtem Materialaufwand erhoben. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Schaft (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/536 Zu 2.: Die Beantwortung der Frage entfällt aufgrund der Aussage zu Frage 1. Zu 3.: Gebühren werden für Praktika in den Bereichen Organische Chemie, Pharmazeutische Chemie, Arzneimittelanalytik , Pharmazeutische Biologie/Medizinische Mikrobiologie und Pharmazeutische Technologie erhoben . Diese gestalteten sich wie folgt: 2011: 3.920,00 Euro 2012: 9.411,38 Euro 2013: 16.127,56 Euro 2014: 23.713,83 Euro Zu 4.: 2011: 213 2012: 426 2013: 763 2014: 872 Zu 5.: Nach Auskunft der Friedrich-Schiller Universität Jena wird für die Chemischen Institute eingeschätzt, dass der Kostendeckungsgrad für die im Rahmen von Praktika verbrauchten Chemikalien und Labormaterialien etwa 20 bis 30 vom Hundert beträgt. Eine detaillierte Erfassung der verbrauchten Materialien und Chemikalien für die unterschiedlichen Verwendungen erfolgt nicht. Für die Bauhaus-Universität Weimar entfällt die Beantwortung der Frage aufgrund der Aussage zu Frage 1. Tiefensee Minister