23.02.2018 Drucksache 6/5364Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 15. März 2018 Vorzeitige Entlassungen aus Untersuchungshaft Die Kleine Anfrage 2753 vom 10. Januar 2018 hat folgenden Wortlaut: Bezugnehmend auf die Antwort der Landesregierung auf meine Kleine Anfrage 2083 (vergleiche Drucksache 6/3947) ergeben sich weitere Nachfragen. Ich frage die Landesregierung: 1. In wie vielen Fällen wurden Häftlinge wegen Verstoßes gegen das Beschleunigungsgebot in Haftsachen vor Beginn der Verhandlung aus der Untersuchungshaft entlassen (bitte ab dem Jahr 2015 nach angeklagten Taten und zuständigen Gerichten gliedern)? 2. Wie bewertet die Landesregierung diese Fallzahlen? 3. Worauf sind die verzögerten Verfahren nach Kenntnis der Landesregierung jeweils zurückzuführen? 4. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung im Rahmen ihrer Zuständigkeit, diese Fallzahlen künftig zu minimieren? Das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 22. Februar 2018 wie folgt beantwortet: Ausgehend davon, dass die Kleine Anfrage 2753 auf die Antwort zur Kleinen Anfrage 2083, Drucksache 6/3947, aufbaut, werden die Fragestellungen so verstanden, dass nach den Entscheidungen des Thüringer Oberlandesgerichts gefragt wird. Zu 1.: Der Fragestellung entsprechende umfassende statistische Angaben liegen nicht vor. Eine Auswertung der Berichterstattung zu Entscheidungen des Thüringer Oberlandesgerichts in Verfahren der besonderen Haftprüfung und Haftbeschwerdeverfahren ergab die aus Anlage 1 ersichtlichen Fälle. Die Angaben zur Beantwortung ergeben sich aus den Spalten 1 bis 3. Zu 2.: Die Haftbefehle, die Haftfortdauerbeschlüsse und die Entscheidungen des Thüringer Oberlandesgerichts unterfallen der richterlichen Unabhängigkeit und unterliegen infolgedessen nicht der Bewertungskompetenz der Landesjustizverwaltung. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Walk (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5364 Zu 3.: Insoweit wird auf die Antwort zu Frage 1 und Spalte 4 der Anlage 1 verwiesen. Zu 4.: Jede einzelne Entscheidung des Thüringer Oberlandesgerichts, in der ein Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot festgestellt wird, ist Anlass für die Thüringer Generalstaatsanwaltschaft, etwaige Maßnahmen zur Vermeidung unnötiger Verzögerungen zu prüfen und in der Regel mit den Leitenden Oberstaatsanwältinnen und Leitenden Oberstaatsanwälten zu erörtern. Die Entscheidungen des Thüringer Oberlandesgerichts in Verfahren der besonderen Haftprüfung nach § 121 ff. Strafprozessordnung sind zudem Gegenstand einer regelmäßigen Berichterstattung der Thüringer Generalstaatsanwaltschaft an das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz wird künftig - wie in der Vergangenheit auch - auf eine ausreichende personelle Ausstattung der Gerichte und Staatsanwaltschaften im Freistaat Thüringen hinwirken, damit diese ihren gesetzlichen Auftrag erfüllen können. In diesem Zusammenhang erfolgt eine regelmäßige Überprüfung des erforderlichen Personalbedarfs. Hierzu wird unter anderem der benötigte Personalbedarf dem Personalbestand gegenübergestellt und - sofern erforderlich - Handlungsmaßnahmen in Form von Personalmaßnahmen ergriffen. Insbesondere das Landgericht Erfurt wurde im Jahr 2017 im höheren Dienst personell verstärkt. Anfang 2018 erfolgte eine weitere Aufstockung durch Zuweisung und Ernennung einer Richterin auf Lebenszeit. Bezüglich der in Anlage 1 aufgeführten Gerichte ist festzustellen, dass diese derzeit in personeller Hinsicht im höheren Dienst auskömmlich beziehungsweise annährend auskömmlich besetzt sind. Darüber hinaus überprüft das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz jährlich nach § 3 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes die Zahl der Kammern und Senate in der ordentlichen Gerichtsbarkeit und passt diese gegebenenfalls an. Lauinger Minister Anlage 1 Spalte 1 Spalte 2 Spalte 3 Spalte 4 Jahr der Entscheidung des Thüringer Oberlandesgerichts zuständiges Gericht Tatvorwurf Gründe 2015 Landgericht Erfurt Raub, gefährliche Körperverletzung unzureichende gerichtliche Verfahrensförderung 2016 Landgericht Erfurt schwerer sexueller Missbrauch von Kindern, Vergewaltigung unzureichende gerichtliche Verfahrensförderung Landgericht Meiningen versuchte räuberische Erpressung, Körperverletzung unzureichende gerichtliche Verfahrensförderung Landgericht Erfurt unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge dem Beschleunigungsgebot nicht gerecht werdende gerichtliche Terminierung Landgericht Erfurt gefährliche Körperverletzung, Körperverletzung , versuchte Körperverletzung , Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Gefangenenmeuterei , Beleidigung dem Beschleunigungsgebot nicht gerecht werdende gerichtliche Terminierung 3 Drucksache 6/5364Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Spalte 1 Spalte 2 Spalte 3 Spalte 4 Jahr der Entscheidung des Thüringer Oberlandesgerichts zuständiges Gericht Tatvorwurf Gründe 2017 Landgericht Erfurt zwei Beschuldigte: erpresserischer Menschenraub, schwere räuberische Erpressung, gefährliche Körperverletzung, versuchte Nötigung dem Beschleunigungsgebot nicht gerecht werdende gerichtliche Terminierung Landgericht Erfurt a) erster Beschuldigter: Verabredung zum Raub, zur schweren Körperverletzung und unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, unerlaubtes Inverkehrbringen von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport, vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis , unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, versuchtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge b) zweiter Beschuldigter: Verabredung zur schweren Brandstiftung , schweren Körperverletzung und zum Raub dem Beschleunigungsgebot nicht gerecht werdende gerichtliche Terminierung Landgericht Gera a) erster Beschuldigter: unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln, räuberische Erpressung b) zweiter Beschuldigter: gewerbsmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln, unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln , räuberische Erpressung dem Beschleunigungsgebot nicht gerecht werdende gerichtliche Terminierung Amtsgericht Nordhausen zwei Beschuldigte: unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unter Mitführung von Waffen unzureichende Verfahrensförderung durch die Ermittlungsbehörden Landgericht Gera schwerer Bandendiebstahl unzureichende staatsanwaltschaftliche Verfahrensförderung, dem Beschleunigungsgebot nicht gerecht werdende gerichtliche Terminierung Vorzeitige Entlassungen aus Untersuchungshaft Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Anlage 1