27.02.2018 Drucksache 6/5366Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 15. März 2018 Ausgaben für Druckerzeugnisse der Landesregierung Die Kleine Anfrage 2759 vom 11. Januar 2018 hat folgenden Wortlaut: Die Verwaltung und die Arbeit der Landesregierung basiert vornehmlich noch auf Druckerzeugnissen. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Kosten fielen in den Jahren 2014, 2015, 2016 und 2017 für Druckerzeugnisse an? 2. Welche Druckerzeugnisse könnten nach Einschätzung der Landesregierung zukünftig digital versendet werden? 3. Welche Kosten würden für eine Umrüstung hin zu einer vollständig digitalen Verwaltung anfallen? Das Thüringer Finanzministerium hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 21. Februar 2018 (Eingang: 27. Februar 2018) wie folgt beantwortet: Zu 1.: Ausgaben für Druckerzeugnisse im Jahr in Millionen Euro 2014 2015 2016 2017 2,0 1,8 1,7 2,0 Für die Beantwortung wurden Druckerzeugnisse als klassische gedruckte Informationsquellen wie beispielsweise Broschüren, Bücher, Flyer, welche in einer Druckerei (landeseigen oder extern) erstellt wurden, definiert , unabhängig davon, ob diese für die Öffentlichkeit bestimmt sind. Negativ wurde der allgemeine Schriftverkehr (inklusive umfangreicher Anlagen) abgegrenzt. Viele Behörden nutzen Großkopierer mit vielfältigen Funktionen, welche sich jedoch von Druckereien unterscheiden. Die Ausgaben für Großkopierer wurden somit nicht unter Kosten der Druckerzeugnisse subsumiert. Zu 2.: Die fortschreitende Entwicklung im Bereich der Digitalisierung, Social Media, der Bedarf an schneller Verfügbarkeit aktueller Daten und Informationen sowie sich verändernde Kommunikationsformen und -wege führen auch in der Landesverwaltung dazu, dass bereits seit geraumer Zeit und zunehmend die Frage nach geeigneten Präsentations- und Kommunikationsformen in den Fokus rückt. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Prof. Dr. Voigt (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Finanzministeriums 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5366 In diesem Zusammenhang wird regelmäßig bei anstehenden Publikationen, Informationsmitteln et cetera geprüft, ob sich im konkreten Einzelfall eine Veröffentlichung in digitaler Form eignet oder sogar vorteilhaft gegenüber einem Druckerzeugnis ist. Hierbei sind neben dem Umfang der zu veröffentlichenden Daten zum Beispiel auch der Empfängerkreis, die Verfügbarkeit, sich verändernde Aktualität von Daten, notwendige und erwartete Rückmeldungen sowie Kostenaspekte von Relevanz. Vielfach wird heute bereits die digitale Verbreitung praktiziert oder neben dem Versand als Druckerzeugnis genutzt, wobei in solchen Fällen der Umfang der aufgelegten Druckerzeugnisse in der Regel erheblich reduziert wird. Wenn Dokumente, Informationsmaterial nicht ohnehin ausschließlich digital angeboten werden, stehen von der Landesverwaltung erstellte Druckerzeugnisse in der Regel auch digital zur Verfügung, um die weitestmögliche Verbreitung sicherzustellen und alle relevanten Empfängerkreise zu erreichen. Zum Teil ist es der Landesregierung aber auch aufgrund bestehender (rechtlicher) Vorgaben und Anforderungen nicht möglich, auf Druckexemplare zu verzichten. Ein Beispiel hierfür sind die gedruckten Entwürfe und Endfassungen der Haushaltspläne für den Thüringer Landtag. Zu 3.: Die vollständige Digitalisierung der Landesverwaltung wird mit erheblichen Kosten verbunden sein. Eine genaue Bezifferung ist jedoch nicht möglich. Einen Anhaltspunkt hinsichtlich eines zu erwartenden Kostenrahmens aufgrund von Schätzungen und der Heranziehung anerkannter Berechnungsmethoden liefern die Ausführungen im Gesetzentwurf der Thüringer Landesregierung zum Thüringer E-Government-Gesetz. Danach entstehen allein durch die Umsetzung der im Thüringer E-Government-Gesetz benannten Digitalisierungs - und Prozessoptimierungsmaßnahmen im Zeitraum bis 2030 Kosten in Höhe von mehr als 330 Millionen Euro. Dies kann jedoch allenfalls eine grobe Schätzung sein, da derzeit noch nicht bezifferbar ist, welche finanziellen Auswirkungen beispielsweise die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes für die Länder hat. Zudem sind aus der Digitalisierung folgende zusätzliche Kosten, etwa durch die Beschaffung zusätzlicher Rechenkapazitäten, derzeit noch nicht abschätzbar. Ein wesentliches Projekt zur Digitalisierung der Landesverwaltung stellt das Projekt "E-Akte Thüringen" dar, mit welchem die landesweite Einführung eines einheitlichen ressortübergreifenden Dokumentenmanagementsystems (DMS) erfolgen soll. Mit diesem einheitlichen DMS ist die Umstellung auf die elektronische Verwaltungsakte als führende Akte möglich. Die entsprechenden Rahmenbedingungen und Zeitschienen sind im Thüringer E-Government-Gesetz-Entwurf verankert. Damit bezieht sich das Projekt auf die Digitalisierung der Verwaltungsakte für alle Landesbehörden bis zum 1. Januar 2023. Die Umstellung auf die führende elektronische Akte ist bis zum 1. Januar 2025 umzusetzen. Nicht enthalten in der Projektplanung ist die Digitalisierung der Verwaltungsprozesse. Dieses Digitalisierungsvorhaben ist bis zum 1. Januar 2030 umzusetzen. Aktuell können damit aus dem Projekt "E-Akte Thüringen" nicht die Kosten für die Umrüstung auf eine vollständige digitale Verwaltung, sondern lediglich die aktuell geplanten Ausgaben für die Einführung der elektronischen Verwaltungsakte abgeleitet werden. Diese betragen nach aktuellem Projektplanungsstand circa 18 Millionen Euro über die gesamte Projektlaufzeit bis Ende 2022. Die geplanten Projektausgaben für das Projekt "E-Akte Thüringen" sind in den oben genannten Gesamtausgaben für die Digitalisierungs- und Prozessoptimierungsmaßnahmen enthalten. Taubert Ministerin Ausgaben für Druckerzeugnisse der Landesregierung Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: