23.04.2015 Drucksache 6/537Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 5. Mai 2015 Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen der Agentur für Arbeit Suhl Die Kleine Anfrage 217 vom 9. März 2015 hat folgenden Wortlaut: In der Stadt Suhl gab es im Januar 2015 1.512 Arbeitslose, davon 983 im Bereich des Zweiten Buchs Sozialgesetzbuch . Gleichzeitig lagen der Arbeitsmarktverwaltung 351 freie gemeldete Stellen vor. Laut der Statistik der Bundesagentur für Arbeit befanden sich im Januar 2015 516 Personen in sogenannten Maßnahmen . 117 Personen haben dabei Maßnahmen besucht, die der Berufswahl und Berufsausbildung dienen, 126 Personen haben eine Maßnahme besucht, die der beruflichen Weiterbildung dient und 62 Personen  haben eine Maßnahme besucht, die der Aktivierung und beruflichen Eingliederung dient. Wie mir bekannt  wurde, werden durch die Agentur für Arbeit Suhl bzw. das Jobcenter Suhl arbeitsmarktpolitische Maßnahmen für Jugendliche oder andere Arbeitssuchende auch in Griechenland beziehungsweise in anderen Ländern  der EU durchgeführt. Ich frage die Landesregierung: 1. Welchen Inhalt haben diese Maßnahmen, die im Ausland durchgeführt werden? 2. Welche arbeitsmarktpolitischen Ziele werden damit verfolgt? 3. In welchem Umfang finden diese Maßnahmen statt (Gesamtdauer des Projekts, Dauer der einzelnen  Maßnahmen, Teilnehmerzahl)? 4. Wie hoch sind die Kosten für diese Projekte? 5. Wie und durch wen erfolgt die Entscheidung für derartige Maßnahmen? 6. Sind für diese Maßnahmen bereits Ergebnisse nachweisbar, wenn ja, welche? 7. Werden Maßnahmen, die einen Auslandsaufenthalt beinhalten, auch von anderen Agenturbereichen bzw. kommunalen Jobcentern in Thüringen durchgeführt und wenn ja, welchen Umfang haben diese? (Bitte, sofern möglich, alle Angaben nach den Ländern, in denen Maßnahmen durchgeführt werden, Teilnehmerzahl  sowie gesetzlicher Grundlagen - Erstes oder Zweites Buch Sozialgesetzbuch - aufschlüsseln.) K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Herold (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/537 Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 21. April 2015 wie folgt beantwortet: Die Fragen 1 bis 7 werden aufgrund des Sachzusammenhangs wie folgt gemeinsam beantwortet: Zu 1. bis 7.: Die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) und dem Dritten  Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) werden durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) erbracht. Das Bundesministerium  für Arbeit und Soziales (BMAS) führt nach dem SGB II die Rechts- und Fachaufsicht über  die Bundesagentur für Arbeit, soweit dieser nach § 44b Abs. 3 SGB II ein Weisungsrecht gegenüber den gemeinsamen Einrichtungen zusteht (§ 47 Abs. 1 SGB II). Nach dem SGB III hat das BMAS die Aufsicht  über die BA entsprechend § 393 SGB III. Die Kleine Anfrage betrifft, soweit sie sich auf die Agentur für Arbeit und die Jobcenter in gemeinsamen Einrichtungen bezieht (so auch das JC Suhl), Sachverhalte, die das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales , Gesundheit, Frauen und Familie teilweise nicht aus eigener Kenntnis beantworten kann. Die Regionaldirektion  Sachsen-Anhalt-Thüringen der Bundesagentur für Arbeit (RD SAT der BA) wurde daher um  Stellungnahme gebeten. Die Aufsicht (Rechtsaufsicht) über die zugelassenen kommunalen Träger obliegt nach § 48 Abs. 1 SGB II  den zuständigen Landesbehörden. Die zugelassenen kommunalen Träger erbringen die Leistungen der  Grundsicherung für Arbeitsuchende im eigenen Wirkungskreis. Die zugelassenen kommunalen Träger wurden durch das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie ebenfalls um Stellungnahme gebeten. Im Ergebnis ist festzustellen, dass durch die Agenturen für Arbeit, die Jobcenter in gemeinsamer Trägerschaft und die kommunalen Jobcenter keine arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen nach dem SGB II bzw. SGB III durchgeführt werden, die entsprechende Auslandsaufenthalte in Griechenland bzw. anderen Ländern  der Europäischen Union zum Inhalt haben. Unabhängig von der Förderung arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen durch das SGB II bzw. SGB III wird  durch das BMAS und den Europäischen Sozialfonds das Programm "IdA - Integration durch grenzenlose  Mobilität" gefördert. Das IdA-Programm richtet sich insbesondere an Jugendliche und junge Erwachsene  mit beruflichen Startschwierigkeiten und an Menschen mit Behinderungen.  An diesem Programm können auch Leistungsberechtigte nach dem SGB II und SGB III teilnehmen. Wie  die RD SAT der BA mitteilte, nehmen aktuell sechs Leistungsberechtigte nach dem SGB II des Jobcenters  Suhl an diesem Programm teil. Weitergehende Informationen zu diesem Programm finden sich unter nachstehendem Link des BMAS http:// www.ida.de/ida/DE/Startseite/inhalt.html. Werner Ministerin