01.03.2018 Drucksache 6/5375Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 20. März 2018 Ersatz von Unfallschäden an der Straßenausstattung Die Kleine Anfrage 2771 vom 17. Januar 2017 hat folgenden Wortlaut: Im Jahr 2016 wurden insgesamt 56.958 Verkehrsunfälle in Thüringen registriert. Gemäß der Verkehrsun fallstatistik des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales ist dies ein Anstieg um 1,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Bei Verkehrsunfällen kommt es regelmäßig zu Beschädigungen an der Straßen ausstattung beziehungsweise an Bauwerken (Verkehrssicherungseinrichtungen, Lichtzeichenanlagen, Ver kehrsschilder, Leitplanken, Tunnel, Brücken und ähnliches), bei denen die Unfallverursacher den Straßen baulastträgern zum Schadensersatz verpflichtet sind. Ich frage die Landesregierung: 1. Bei wie vielen Unfällen in den Jahren 2016 und 2017 wurden Straßenausstattung (Verkehrssicherungs einrichtungen, Lichtzeichenanlagen, Verkehrsschilder, Leitplanken und ähnliches) sowie Bauwerke (wie etwa Brücken, Tunnel, Lärmschutzwände) beschädigt (bitte aufteilen nach Straßenbaulastträgerschaft)? 2. Wie hoch war die gesamte Schadenshöhe in diesen Jahren bezogen auf die einzelnen Straßenbaulast träger und welcher Anteil wurde ihnen jeweils von den Unfallverursachern beziehungsweise Versiche rungen ersetzt? 3. Wie hoch sind die diesbezüglichen offenen Forderungen der einzelnen Straßenbaulastträger an Unfall verursacher beziehungsweise Versicherungsunternehmen aus Unfällen in den Jahren 2016 und 2017 be ziehungsweise aus den Vorjahren (bitte tabellarisch nach Straßenbaulastträgern aufführen und bezüglich der Kreisstraßen die einzelnen Landkreise beziehungsweise kreisfreien Städte gesondert ausweisen)? 4. Gab es darunter auch Vorfälle mit Diplomaten und/oder Personen im Landesdienst, bei denen der Frei staat die Kosten übernehmen musste oder hätte übernehmen müssen? Wenn ja, welche Kosten sind für den Freistaat dafür angefallen? Wurden die unfallverursachenden Personen im Landesdienst in Re gress genommen und wenn nein, warum nicht? 5. Wie viele gerichtliche Auseinandersetzungen mussten im Zusammenhang mit den unter Frage 1 nach gefragten Unfällen geführt werden und wie hoch ist somit die Prozessquote? 6. Wie viele gerichtliche Verfahren gingen positiv für den Freistaat aus oder wurden außergerichtlich güt lich geklärt? 7. Welche Kosten liefen für verlorene Rechtsstreitigkeiten auf? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Liebetrau (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5375 Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 1. März 2018 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Daten zu Unfallschäden an der Straßenausstattung liegen der Thüringer Landesregierung nur für Straßen vor, die von der Straßenbauverwaltung des Landes betreut werden; das sind Bundesautobahnen, Bundes straßen und Landesstraßen. Für Straßen der kommunalen Gebietskörperschaften (Kreis und Gemeindestraßen) liegen der Landesre gierung entsprechende Daten nicht vor, da die Kommunen hier im Rahmen ihrer Selbstverwaltung eigen verantwortlich handeln. Eine statistische Ermittlung entsprechender Daten erfolgt auch nicht im Rahmen der polizeilichen Unfaller fassung. Zu 1.: Die Anzahl der Unfälle an Bundesautobahnen, Bundes und Landesstraßen in den Jahren 2016 und 2017 ist der nachstehenden Tabelle zu entnehmen. Straße 2016 2017 Bundesautobahnen 680 666 Bundesstraßen 862 895 Landesstraßen 1.136 1.048 Zu 2.: Die jeweilige Schadenshöhe in den Jahren 2016 und 2017 ist der nachstehenden Tabelle zu entnehmen. Straße 2016 2017 Schadenshöhe ge samt, je Straßen baulastträger in Euro durch Unfallverur sacher bzw. Versi cherung ersetzter Anteil in Euro Schadenshöhe ge samt, je Straßen baulastträger in Euro durch Unfallverur sacher bzw. Versi cherung ersetzter Anteil in Euro Bundesautobahnen 986.689,00 980.963,00 969.517,00 903.643,00 Bundesstraßen 456.848,28 334.190,05 448.235,95 275.872,82 Landesstraßen 594.855,70 394.442,57 505.945,70 245.604,57 Zu 3.: Die Höhe der offenen Forderungen für die in der Antwort zu Frage 2 genannten Straßen ergibt sich aus der Differenz zwischen den nach Reparatur insgesamt festgestellten Schadenskosten und den bisher insge samt erstatteten Kosten. Diese Fälle befinden sich noch in Bearbeitung. Hierbei ist anzumerken, dass regelmäßig nicht alle entstan denen Kosten ersetzt werden können. Das betrifft insbesondere die Fälle, in denen ein Verursacher nicht ermittelt werden kann. Zu offenen Forderungen aus den Vorjahren liegen keine Daten vor, da sie statistisch nicht gezielt erfasst beziehungsweise ausgewertet werden. Zu 4.: Nach § 1 des Gesetzes über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter (PflVG) ist jeder Halter eines Kraftfahrzeuges oder Anhängers mit regelmäßigem Standort im Inland verpflichtet, eine Haftpflichtversiche rung abzuschließen. Der Freistaat Thüringen als Halter von Dienstfahrzeugen ist von der Verpflichtung zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Gebrauch verursachten Schäden be freit. Nach § 2 PflVG in Verbindung mit dem Gesetz über den Versicherungsvertrag und der Kraftfahrzeug- Pflichtversicherungsverordnung ist er jedoch verpflichtet, Ersatzansprüche, die aufgrund gesetzlicher Haft 3 Drucksache 6/5375Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode pflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts gegen den Fahrer erhoben werden, zu befriedigen, soweit sie begründet sind (KfzSelbstversicherung). Aktuell liegen der KfzSelbstversicherung keine Meldungen über Schäden an der Straßenausstattung an Bundesautobahnen, Bundes und Landesstraßen vor, die durch Dienstfahrzeuge des Freistaats Thüringen verursacht wurden. Für Schäden an kommunalen Verkehrseinrichtungen und Bauwerken, die durch Dienstfahrzeuge des Frei staats Thüringen verursacht wurden, musste die KfzSelbstversicherung Schadenersatz leisten. Im Jahr 2016 wurde für elf Schadensfälle ein Betrag von 5.818,61 Euro an verschiedene Städte oder Landkreise ge zahlt. Im Jahr 2017 wurde für zwei Schadensfälle ein Gesamtbetrag von 252,40 Euro gezahlt. Es kann je doch derzeit noch nicht eingeschätzt werden, ob alle Schadensfälle des Jahres 2017 bereits der KfzSelbst versicherung gemeldet wurden. Eine Regressnahme erfolgt aufgrund folgender Rechtslage nicht: Beamte, die vorsätzlich oder grob fahrlässig die ihnen obliegenden Dienstpflichten verletzen, haben dem Dienstherrn, dessen Aufgaben sie wahrgenommen haben, den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen (§ 48 Beamtenstatusgesetz). Dieser allgemeine Grundsatz gilt auch bei der Nutzung von Dienstfahrzeu gen. Für die Tarifbeschäftigten des Freistaats gilt kraft Verweisung in § 3 Abs. 7 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder dieser Haftungsmaßstab auch. Für die Schadenshaftung der Mitglieder der Landesregierung gelten die allgemeinen Haftungsvorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Kei ner der vorgenannten 13 Schadensfälle wurde durch einen Landesbediensteten oder ein Mitglied der Lan desregierung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Bei dem Regress für Schäden an der Straßenausstattung beziehungsweise Straßenbauwerken ist im Übri gen die Sonderregelung des § 2 Abs. 2 PflVG und die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unter dem Gesichtspunkt der Fürsorgepflicht zu berücksichtigen. Danach kann ein Rückgriff nur erfolgen, sofern eine Haftpflichtversicherung berechtigt wäre, gegenüber dem Versicherungsnehmer Rückgriff zu nehmen. In soweit darf ein Fahrer eines Dienstfahrzeugs nicht schlechter stehen, als er bei Abschluss einer von Versi cherungsunternehmen angebotenen Haftpflichtversicherung stünde. Vorfälle mit Diplomaten sind der Landesregierung nicht bekannt. Zu 5.: Es laufen derzeit zwei gerichtliche Verfahren wegen Schäden an Bundesstraßen in den Jahren 2016 und 2017. Zu 6.: In den genannten zwei gerichtlichen Verfahren liegen noch keine Urteile vor; der Ausgang ist somit noch offen. Zu 7.: Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. Da noch keine Urteile vorliegen, ist derzeit auch zu den Kosten noch keine Aussage möglich. Keller Ministerin Ersatz von Unfallschäden an der Straßenausstattung Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: