05.03.2018 Drucksache 6/5378Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 21. März 2018 Sachstand der Evaluation der Polizeistrukturreform in Thüringen Die Kleine Anfrage 2658 vom 13. November 2017 hat folgenden Wortlaut: Im Oktober 2016 stellte der Vorsitzende der Expertenkommission zur Evaluation der Polizeistrukturreform deren Ergebnisse in Form von 64 Thesen vor. Der damalige Minister für Inneres und Kommunales kündigte an, dass die Bewertung der Ergebnisse dem Kabinett im Frühjahr 2017 vorgestellt werden würde. Im weiteren Verlauf wurde zu diesem Zweck offenbar eine Arbeitsgruppe gebildet. Der damalige Minister verwies Medienberichten zufolge (zum Beispiel Online-Ausgabe der Thüringer Allgemeinen vom 22. Juni 2017) im Juni 2017 darauf, dass sich der Bericht in Ressortabstimmung und abschließender Bearbeitung befinde. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Stellungnahmen haben die beteiligten Ressorts abgegeben? 2. Ist die oben genannte "abschließende Bearbeitung" nunmehr tatsächlich erfolgt und falls nein, wann wird dies der Fall sein? 3. Wann hat der (damals zuständige) Minister für Inneres und Kommunales die Bewertungen dem Kabinett vorgestellt? 4. Wie stellte sich diese Bewertung im Einzelnen dar (bitte nach Thesen gliedern)? 5. Welche Konsequenzen oder Handlungsempfehlungen haben sich durch die Bewertung ergeben? 6. Wie stellt sich der Sachstand bei der Umsetzung jener dar? 7. Sind in dieser Legislaturperiode noch Änderungen bei der Polizeistruktur in Thüringen geplant und falls ja, welche? 8. Inwieweit werden die Personalvertretungen in diesen möglichen Veränderungsprozess eingebunden? 9. Welche Kosten (Personalkosten [unter anderem Honorare und Reisekosten] und Sachkosten), sind im Zusammenhang mit der Evaluation der Polizeistrukturreform bislang entstanden (bitte nach Haushaltsstellen gliedern)? 10. Mit welchen weiteren Kosten rechnet die Landesregierung (bitte Aufstellung wie unter Frage 9)? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Walk (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/5378 Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 1. März 2018 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Meinungsbildung der Landesregierung ist zur Thematik "Umsetzung der Evaluation der Polizeistrukturreform unter Einbeziehung der Struktur und Arbeitsweise des Landeskriminalamts" noch nicht abgeschlossen . Bisher erfolgten ausschließlich bilaterale Meinungserhebungen mit einzelnen Ressorts. Insofern ist eine weitergehende Beantwortung unter Verweis auf Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen nicht möglich. Die umfassende Ressortabstimmung und Kabinettunterrichtung ist nunmehr für das 1. Quartal 2018 vorgesehen . Es ist jedoch festzustellen, dass sich die Behörden nach Abgabe des Berichts der Expertenkommission weiter konsolidiert und ihre Arbeitsfähigkeit unter Beweis gestellt haben. Im Übrigen wurden bereits eine nicht unerhebliche Anzahl der Empfehlungen der Expertenkommission in der Linienorganisation bearbeitet oder befinden sich aktuell in der Bearbeitung. Als Beispiele für bereits umgesetzte Empfehlungen der Expertenkommission können die personellen Verstärkungen im Bereich der Landeseinsatzzentrale und der Abteilung Staatsschutz im Landeskriminalamt Thüringen benannt werden. Auch die Erhöhung der Einstellungszahlen und die Befähigung der Bildungseinrichtung zur Gewährleistung einer umfassenden Aus- und Fortbildung zählen zu diesen bereits realisierten Empfehlungen. Gegenwärtig beschäftigt sich außerdem eine Arbeitsgruppe im Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales mit einer validen Personalbedarfsberechnung. Zu 2. bis 7.: Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Zu 8.: Die Personalvertretungen - insbesondere der Hauptpersonalrat der Polizei - und die Vorsitzenden der Polizeigewerkschaften und Interessenvertretungen werden durch den Abteilungsleiter Polizei regelmäßig über den Sachstand in dieser Thematik informiert. Zu 9.: Vorab wird darauf hingewiesen, dass es sich bei der Evaluierung der Polizeistrukturreform um eine temporäre Aufgabe handelt. Bei dem für diese Aufgabe eingesetzten Personal handelt es sich nicht um zusätzlich eingestelltes Personal, sondern um bereits beim Freistaat Thüringen beschäftigtes Personal. Die aufgeführten Personalkosten sind somit nicht zusätzlich, sondern im Rahmen des allgemeinen Dienstgeschäfts entstanden . Gleiches gilt bezüglich der Sachkosten. Über die bereits vorhandene Ausstattung der Arbeitsplätze hinaus sind durch die Evaluierung der Polizeistrukturreform keine zusätzlichen Sachkosten entstanden. Im Zusammenhang mit der Evaluierung der Polizeistrukturreform sind zum Stichtag 31. Dezember 2017 bislang Personalkosten in Höhe von 300.958,33 Euro entstanden. Reisekosten und sonstige Auslagen sind nicht entstanden. Für externe Beauftragte sind insgesamt Honorarkosten in Höhe von 72.494,99 Euro angefallen. In Vertretung Götze Staatssekretär Sachstand der Evaluation der Polizeistrukturreform in Thüringen Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2. bis 7.: Zu 8.: Zu 9.: